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Baufinanzierung: Informationen unserer Versicherungsgesellschaften (KW44/18)

Immobilienfinanzierung: Baukindergeld gewinnbringend einsetzen Seit dem 18. September können Ihre Kunden Baukindergeld beantragen. Schon am ersten Tag gingen mehr als 1000 Anträge ein, die Webseite war zeitweise nicht mehr erreichbar. Wer förderberechtigt ist, sollte sich diese „kleine“ Finanzspritze nicht entgehen lassen. Im Verhältnis zur Gesamtbelastung, die der Erwerb einer Immobilie mit sich bringt, ist die Fördersumme nicht gerade hoch. Und Familien die zwischen dem 1. Januar und 18. September in ihr Eigenheim eingezogen sind, müssen sogar noch den Turbo einschalten, denn sie können den Förderantrag leider nur bis zum Jahresende 2018 stellen. Entschieden wird er seitens der KfW dann erst ab Frühjahr 2019. ACHTUNG! Generell gilt: Kunden haben nur drei Monate nach Einzug Zeit, den Förderantrag zu stellen (Datum der Meldebestätigung der Gemeinde). Erhält man dann schließlich einen positiven Bescheid, stellt sich die Frage, wie man das Geld geschickt einsetzt, damit es eine größtmögliche Entlastung bringt. Unser Kooperationspartner für Finanzierungen die HYPOFACT AG, hat drei Beispiele zusammengefasst:
  1. Baukindergeld als Sondertilgung einsetzen
Je Kind erhalten Alleinerziehende/Familien pro Jahr 1200 Euro für zehn Jahre ausgezahlt. Bei einem Darlehen von 150.000 / 300.000 Euro und einer Laufzeit von 20 Jahren (Zinssatz 2 Prozent, Tilgungssatz 2 Prozent) ergeben sich daraus bei jährlichem Einsatz des Baukindergeldes als Sondertilgung folgende Restschuldbeträge: Ohne Baukindergeld:     76.300 / 152.600 Euro 1 Kind:                                 60.100 / 136.400 Euro 2 Kinder:                             43.900 / 120.200 Euro
  1. Baukindergeld in einem Bausparer anlegen
So bauen Ihre Kunden ohne eigene Sparleistung eine Zinsabsicherung für das Darlehen oder ein Polster für anstehende Modernisierungen auf. Gerade für Familien, die in diesem Jahr bereits die Immobilie erworben haben, war das Baukindergeld i.d.R. noch nicht verplant. Da die Antragstellung erst nach Einzug möglich ist, wird das Baukindergeld nicht in der direkten Finanzierung eingeplant sein. Die Sparleistung wird ausschließlich aus dem Baukindergeld geleistet.
  1. Eine Bank wählen, die Baukindergeld konditionssenkend berücksichtigt
Bei dieser Variante ist die Auswahl derzeit leider noch sehr gering. Bislang haben sich nur eine Handvoll Banken dazu entschlossen, die Förderung so in die Haushaltspauschalen einzurechnen, dass damit ein besserer Zins für die Darlehensnehmer herauskommt. Hier lohnt sich die Beratung bei einem unabhängigen Finanzierungsvermittler besonders. Er hält sich über die entsprechenden Angebote auf dem Laufenden und rechnet verschiedene Finanzierungsvarianten.   Detaillierte Informationen zum Baukindergeld entnehmen Sie bitte dem anliegenden Merkblatt oder unter:   https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/F%C3%B6rderprodukte/Baukindergeld-(424)/   Interessiert an einer Finanzierung für Ihre Kunden, sich selbst oder einem Europace-Zugang, um selbst Finanzierungen einzureichen (Erlaubnis gemäß §34i vorausgesetzt)? Sie brauchen Unterstützung bei der Falleingabe oder wollen Ideen und Lösungen für eine Finanzierung vorbesprechen? Informieren Sie sich gern bei unserem Kooperationspartner der HYPOACT: Email: bca@hypofact.de Tel: 06036-980 470 Info-Broschüre: http://partner.hypofact.de