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Baufinanzierung: Informationen unserer Versicherungsgesellschaften (KW44/18)
Immobilienfinanzierung: Baukindergeld gewinnbringend einsetzen Seit dem 18. September können Ihre Kunden Baukindergeld beantragen. Schon am ersten Tag gingen mehr als 1000 Anträge ein, die Webseite war zeitweise nicht mehr erreichbar. Wer förderberechtigt ist, sollte sich diese „kleine“ Finanzspritze nicht entgehen lassen. Im Verhältnis zur Gesamtbelastung, die der Erwerb einer Immobilie mit sich bringt, ist die Fördersumme nicht gerade hoch. Und Familien die zwischen dem 1. Januar und 18. September in ihr Eigenheim eingezogen sind, müssen sogar noch den Turbo einschalten, denn sie können den Förderantrag leider nur bis zum Jahresende 2018 stellen. Entschieden wird er seitens der KfW dann erst ab Frühjahr 2019. ACHTUNG! Generell gilt: Kunden haben nur drei Monate nach Einzug Zeit, den Förderantrag zu stellen (Datum der Meldebestätigung der Gemeinde). Erhält man dann schließlich einen positiven Bescheid, stellt sich die Frage, wie man das Geld geschickt einsetzt, damit es eine größtmögliche Entlastung bringt. Unser Kooperationspartner für Finanzierungen die HYPOFACT AG, hat drei Beispiele zusammengefasst:
- Baukindergeld als Sondertilgung einsetzen
- Baukindergeld in einem Bausparer anlegen
- Eine Bank wählen, die Baukindergeld konditionssenkend berücksichtigt