Nachhaltigkeit

Informationen zur Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Offenlegungsverordnung)

Die BCA AG ist einer der großen Maklerpools in Deutschland und steht bereits seit über 30 Jahren für den Auftrag, ungebundene Makler und freie Vermittler im Vertrieb, im Marketing und in der Beratung marktnah zu unterstützen.

Die Mitarbeiter der BCA AG engagieren sich mit Herz und Verstand dafür, das Maklergeschäft rund um Versicherungen und Finanzen wertschöpfend mit Leben zu füllen. Mit einem starken Team gestalten wir den Vertriebserfolg dynamisch und kreativ mit. Dabei sind uns Zuverlässigkeit, Respekt und Teamwork genauso wichtig, wie Aufgeschlossenheit gegenüber Neuem.

Die Zusammenarbeit mit unseren Kunden und Geschäftspartnern möchten wir dauerhaft und nachhaltig gestalten. Für unsere Investoren möchten wir durch Transparenz und Offenheit die Grundlage für ein dauerhaftes Vertrauen in die BCA schaffen.

Für und mit unseren Mitarbeitern gilt es, nachhaltig und verantwortungsbewusst zu handeln, um unserer Verantwortung gegenüber unseren Mitarbeitern und der Gesellschaft nachzukommen und die Zukunftsfähigkeit des BCA Konzerns zu erhalten.

 

Strategie der BCA AG für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 3 Offenlegungsverordnung)

Nachhaltigkeitsrisiken, wie Sie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in ihrem Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken definiert, sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation eines beaufsichtigten Unternehmens haben können.

Diese Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigen wir bei allen unternehmerischen Tätigkeiten.

Zudem orientieren wir uns an den UN-Prinzipien für verantwortungsvolles Investieren (PRI):

  1. Wir werden ESG-Themen in die Analyse- und Entscheidungsprozesse im Investmentbereich einbeziehen.
  2. Wir werden aktive Anteilseigner sein und ESG-Themen in unserer Investitionspolitik und ‑praxis berücksichtigen.
  3. Wir werden Unternehmen und Körperschaften, in die wir investieren, zu einer angemessenen Offenlegung in Bezug auf ESG-Themen anhalten.
  4. Wir werden die Akzeptanz und die Umsetzung der Prinzipien in der Investmentbranche vorantreiben.
  5. Wir werden zusammenarbeiten, um unsere Wirksamkeit bei der Umsetzung der Prinzipien zu steigern.
  6. Wir werden über unsere Aktivitäten und Fortschritte bei der Umsetzung der Prinzipien Bericht erstatten.

Um unseren Beratern die Möglichkeit zu geben, Investment- und Versicherungsprodukte auch hinsichtlich Nachhaltigkeitsaspekten beurteilen zu können, stellen wir geeignete Informationen, wie Verkaufsprospekte und sonstige vorvertragliche Informationen der Produktgesellschaften sowie eigene Researchmaterialien, zur Verfügung. So können unsere Berater auch ihren Kunden mit entsprechenden Nachhaltigkeitspräferenzen geeignete Produkte empfehlen. Wir achten stets darauf, dass Marketingmitteilungen gemäß Art. 13 im Einklang mit den von uns veröffentlichten Informationen stehen.

Des Weiteren vermitteln wir unseren Beratern aktuelle Produktkenntnisse, rechtliche und fachliche Grundlagen sowie aufsichtsrechtliche Entwicklungen durch ein breites und qualifiziertes Schulungs- und Weiterbildungsangebot.

 

Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Ebene des Unternehmens (Art. 4 Offenlegungsverordnung)

Nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren sind negative Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die sich aus Investitionen ergeben. Also insbesondere negative Auswirkungen auf die 17 Ziele für Nachhaltige Entwicklung (SDGs) sowie die ESG Kriterien, die u.a. im BaFin Merkblatt genauer erläutert sind.

Die BCA AG richtet ihre Aktivitäten auf Projekte, Produkte und Dienstleistungen aus, die eine positive Nachhaltigkeitsauswirkung haben. Insbesondere die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung sind uns ein Anliegen. Wir streben daher an, nicht mit Unternehmen oder Institutionen zusammenzuarbeiten, von denen uns bekannt ist, dass sie grundlegende Menschenrechte missachten oder korrupt sind.

Die BCA AG berücksichtigt nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Es ist darauf hinzuweisen, dass die maßgeblichen Daten, die zur Feststellung und Gewichtung der nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen herangezogen werden müssen, im Markt noch nicht in ausreichendem Umfang vorliegen.

Wir versuchen jedoch durch Medienbeobachtung und direkte Kommunikation mit Produktgesellschaften und Versicherern nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu erkennen. Sollten wir substanzielle Beeinträchtigungen der obengenannten Faktoren durch Investitionsentscheidungen unseres Hauses feststellen, werden wir darauf reagieren. Dies kann dadurch geschehen, dass wir einen aktiven Kommunikationsprozess mit Emittenten und Produktgebern starten, bis hin zu einem Desinvestment bei gescheitertem Kommunikationsprozess.

Sobald die nichtfinanzielle Berichterstattung von Unternehmen die obengenannten Faktoren umfasst und eine entsprechende Auswertung und Messung erfolgen kann, werden wir die notwendigen Schritte einleiten, um auf Basis dieser Datengrundlage eine granularere Messung der nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren vorzunehmen und dann entsprechende Maßnahmen einleiten zu können.

Die BCA AG ist sich ihrer Rolle in der Gesellschaft und der Verantwortung gegenüber Kunden, Geschäftspartnern, Aktionären und Mitarbeitern bewusst. Die Mitarbeiter der BCA AG halten sich daher an einen Verhaltenskodex, der als normative Leitlinie für das tägliche persönliche und unternehmerische Handeln dient.

Ziel des Kodex ist es, ein ehrliches, von ethischen Erwägungen geprägtes und gesetzeskonformes Verhalten im Unternehmen zu fördern, das von Vertrauen und Respekt gekennzeichnet ist.

 

Transparenz der Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 Offenlegungsverordnung)

Unsere Vergütungspolitik steht mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Einklang. Wir stellen im Rahmen unserer Vergütungspolitik sicher, dass weder unsere Berater noch unsere Mitarbeiter in einer Weise vergütet oder bewertet werden, die mit unserer Pflicht, im bestmöglichen Interesse von Kunden zu handeln, kollidiert. Es werden durch unsere Vergütungspolitik keine Anreize gesetzt, Investments zu vermitteln oder zu halten, die nicht der Anlagestrategie des Kunden entsprechen. Unsere Vergütungsstruktur begünstigt keine übermäßige Risikobereitschaft in Bezug auf die Vermittlung von Investmentprodukten mit hohen Nachhaltigkeitsrisiken. Nachhaltigkeitsrisiken der Anlage beeinflussen weder positiv noch negativ die Vergütungshöhe des Produktes

Stand: 03 / 2021