Veranstalterhaftpflicht ist ein MUSS
Die Segel sind gesetzt und wir legen Kurs Richtung Sommer. Erste Sonnenstrahlen machen bereits heute Lust aufs Feiern. So erlaubt es die aktuelle Corona-Entwicklung, dass im Laufe des März wieder mehr Gäste zu Großveranstaltungen zugelassen werden. Weiter dürfen Clubs und Diskotheken wieder öffnen und auch große Privatveranstaltungen werden künftig wieder möglich sein. Einhergehend hierzu dürfte die sog. Veranstalterhaftpflicht als unverzichtbares Muss für jeden Veranstalter wieder mehr an Wichtigkeit gewinnen.
Gleich ob Konzert, Musikevent, Straßenfest, Hochzeitsfeier oder Firmen-Sommerfest: eine Veranstalterhaftpflicht ist jeden Initiator immer ein MUSS! So haftet der Veranstalter nicht nur für Schäden, die er persönlich anderen Gästen oder Anwohnern zufügt, sondern ebenso für die Schäden, die durch seine Veranstaltungshelfer verursacht werden.
Folgende Punkte gilt es bspw. für den Versicherungsschutz zu berücksichtigen:
- Hat die Veranstaltung eine Essen-/Getränkeausgabe?
- Ist der Aufbau von Hüpfburgen, Tribünen und anderen Aktionen geplant?
- Ist ein Feuerwerk, Osterfeuer oder ähnliche Attraktionen angedacht?
Wir unterstützen Sie sehr gerne für eine optimale Kundenberatung: Fragebogen und einen Leistungsvergleich zur Veranstalterhaftpflicht finden Sie in der DIVA unter der Rubrik „Infothek / Privat“.
Reichen Sie Ihren Fragebogen „Veranstalterhaftpflicht“ gerne einfach und unkompliziert über komposit@bca.de ein. Wir stellen Ihnen die passenden Lösungen bereit.
Wenn Sie weitere Fragen haben, dann melden sie sich gerne jederzeit bei uns!
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