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Unsere Lösung zur Telefonaufzeichnungspflicht

In der neuen Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) ist die Telefonaufzeichnungspflicht für alle Finanzanlagenvermittler mit Erlaubnis nach § 34f Gewerbeordnung (GewO) und Honorar-Finanzanlagenberater mit Erlaubnis nach § 34h GewO geregelt.

Die Aufzeichnungen sollen zur Erhöhung der Sicherheit am Markt, der Schaffung von Transparenz und zur Ausweitung des Investorenschutzes beitragen.

Die BCA AG stellt Ihnen daher ab sofort eine rechtskonforme und uneingeschränkte Lösung zur Verfügung, mittels derer die Dateien, wie gesetzlich gefordert, nicht nur aufbewahrt, sondern auch jederzeit abrufbar sind.

Unter https://www.bca.de/telefonaufzeichnung/ finden Sie alle Infos und können das Tool auch direkt bestellen.

Melden Sie sich jetzt an! Sie erhalten die Telefonaufzeichnungslösung bis einschließlich 31.07.2020 kostenfrei (danach 10 Euro zzgl. MwSt.) – Sie können also zunächst in Ruhe testen, bevor die Pflicht zur Aufzeichnung von Telefongesprächen ab 01.08.2020 in Kraft tritt.

PS: Für unsere Full-Service-Partner ist die Telefonaufzeichnung für die gesamte Dauer der Nutzung kostenfrei!