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Mit diesem Thema müssen sich § 34f-Vermittler bald stärker beschäftigen

Ab 2021 sollen Vermittler mit einer Lizenz nach den § 34f oder § 34h GewO unter Bafin-Aufsicht kommen. Wie unser Vorstand diese Entwicklung kommentiert, können Sie im nachfolgenden Interview mit  DAS INVESTMENT nachlesen.