Die BCA  Gebäudeversicherung

Peter Gögler, Vorstandbeauftragter Komposit, zu den Vorteilen der Allgefahrendeckung innerhalb der BCA Deckungskonzepten.  

BCA: Herr Gögler, Sie sprechen bei der Gebäudeversicherung immer von einer Allgefahrendeckung. Was ist das eigentlich und wie unterscheidet sich eine Allgefahrendeckung von einem herkömmlichen Versicherungsschutz in der Gebäudeversicherung?

Peter Gögler: Eine Allgefahrendeckung ist der umfangreichste Schutz, den Sie versichern können. Versichert sind alle Schäden an versicherten Sachen durch Zerstörung, Beschädigung oder Abhandenkommen, sofern sie nicht explizit in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen sind.
Damit ist der bestehende Versicherungsschutz deutlich umfangreicher und für den Kunden einfacher zu verstehen. In herkömmlichen Tarifen ist der Versicherungsschutz über die Beschreibung der versicherten Gefahren, der daraus resultierenden Schäden und zusätzlich noch über Ausschlüsse definiert. Dies macht es sowohl dem Kunden als auch dem Makler nicht gerade einfach, die tatsächlichen Leistungen des Vertrages zu erfassen. Bedenkt man jetzt, dass ein Makler mehrere 100 Verträge in seinem Bestand hat, mit unterschiedlichen Tarifen und Bedingungswerken, so kann man sich ungefähr vorstellen, wie hoch der Aufwand ist eine korrekte Auskunft zu erteilen. 

BCA: Was bedeutet das für die Praxis?

Gögler: Im Prinzip lässt sich sagen, dass die Allgefahrendeckung weit über den in herkömmlichen Gebäudeversicherungen bestehenden Versicherungsschutz hinausgeht. 

BCA: Können Sie uns hierzu ein konkretes Beispiel nennen?

Gögler: Ja sicher. Wir haben die letzten Tage dauerhaft Regenfälle verbunden mit Starkregen. Wenn z. B. ein Entwässerungsrohr auf einem Flachdach die untypisch starken Niederschlagsmengen nicht mehr aufnehmen kann, sucht sich das Wasser seinen Weg und dringt über die Abdichtung der Hauswand ins Mauerwerk. Putz und Tapete lösen sich von der Wand und der Parkettboden quillt auf. Ähnlich verhält es sich z. B., wenn ein Abfluss eines Lichtschachtes mit Blättern verstopft ist und das Wasser durchs intakte Fenster in den Keller drückt. Bei unseren Gebäudetarifen im Deckungskonzept hätten Sie diese Schäden im Rahmen der Allgefahrendeckung abgedeckt. Bei einer herkömmlichen Gebäudeversicherung hätten sie nur bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser versichert und somit keinen Versicherungsschutz. 

BCA: Das hört sich ja sehr gut an. Gibt’s noch weitere Vorteile der BCA- Gebäudetarife?

Gögler: Ja einige. Besonders wichtig ist, dass wir den Makler weitestgehend aus der Haftung nehmen. Das Thema Wertermittlung ist gerade in der Gebäudeversicherung ein sehr heikles Thema. Bei vielen Gebäuden wurde einmal der Wert ermittelt und dann einfach fortgeschrieben. Bauliche Veränderungen, Sanierungen, Renovierungen wurden genauso wenig berücksichtigt, wie eventuelle Anbauten oder Erweiterungen. Unseren 3 Tarifen liegt eine Entschädigungsleistung von jeweils bis zu 1.000.000,– Euro zugrunde. Eine Wertermittlung des Gebäudes ist nicht notwendig. Es genügt die korrekte Angabe der Wohnfläche.

BCA: Welche Highlights haben denn die Gebäudetarife innerhalb der BCA-Deckungskonzepte allgemein?

Gögler: Da fallen mir sofort einige Punkte ein: Grobe Fahrlässigkeit bei Herbeiführung des Versicherungsfalles, Schmor-, Seng-, Rauch- und Rußschäden, keine Mindestwindstärke bei Sturm und Schadensübernahme bei unklarer Zuständigkeit.

BCA: Was hat das mit den BCA-Garantien auf sich?

Gögler: Wir haben die Tarife mit unterschiedlichen Garantien ausgestattet. Alle Gebäude-Tarife beinhalten den BCA-Bestandsschutz sowie die Innovationsklausel oder Update Garantie. Dies bedeutet, dass jegliche Änderungen im Bedingungs- oder Klauselwerk zugunsten des Versicherungsnehmers, dessen Vertrag zugrunde gelegt werden. Somit kann kein Kunde mehr ein veraltetes Bedingungswerk haben. Zudem bieten wir im PremiumPlus Tarif die Besitzstandsgarantie und die Best-Leistungsgarantie an. Der Makler kann den Kunden im Falle eines Versichererwechsels nicht schlechter stellen und hat zudem noch den bestmöglichen Versicherungsschutz auf dem deutschen Versicherungsmarkt zugrunde gelegt.

BCA: Und wie läuft die Tarifberechnung? 

Gögler: Ganz entspannt mit den neuen „Schnellrechnern“. Das ist unsere Antwort auf die Wünsche und Anforderungen der Makler. Diese benötigen oftmals rasch und ohne großen Aufwand eine Antwort auf Prämienanfragen von Kunden. Genau dafür wurden die Rechner konzipiert. Mit minimalen Angaben erhält der Makler sofort einen Beitrag und kann dann aber den Vorgang abschließen und bis zur Policierung fertig machen. Verbunden mit dem verstellbaren Courtagetool und allen wichtigen Bedingungs- und Tarifmaterialien hat der Vermittler alles, was er für einen erfolgreichen Abschluss benötigt.

BCA: Herr Gögler wir bedanken uns für das Gespräch.