BCA Newsletter 2018

Corona-Pflichttests für Reiserückkehrer – Legitimer Eingriff in die Grundrechte?

Die letzten Monate waren für ziemlich jeden eine äußerst turbulente und nervenaufreibende Zeit. Umso erfreulicher war die Nachricht, dass schrittweise die Grenzen innerhalb Europas wieder geöffnet werden sollten. Der lang ersehnte Sommerurlaub, welcher im März und im April schier unmöglich erschien, rückte wieder in greifbare Nähe. Allerdings mit einer Bedingung: Reiserückkehrer, welche in ausgewiesene Risikogebiete gereist sind, müssen sich einem Corona-Pflichttest unterziehen.

Eingriff in das Grundrecht

Wer sich auf das Coronavirus testen muss, bekommt einen Abstrich im Rachen gemacht. Hierbei wird zweifelsfrei in Art. 2 Abs. 2 des Grundgesetzes eingegriffen – das Recht auf die körperliche Unversehrtheit. Es stellt sich jedoch die Frage, ob und wann ein solcher Eingriff nach dem Grundgesetz gerechtfertigt ist. Schließlich sind im Grundgesetz die stärksten Abwehrrechte gegen staatliche Willkür verankert und können nicht ohne weiteres missachtet werden.

Welche Maßnahmen sind gerechtfertigt?

Damit der Staat in die Grundrechte seiner Bürgerinnen und Bürger eingreifen darf, muss dieser Eingriff gerechtfertigt sein. Einschränkungen der Grundgesetze sind nur dann gerechtfertigt, wenn sie einen legitimen Zweck verfolgen und die Maßnahmen geeignet, erforderlich sowie angemessen sind. Im Falle der Corona Pandemie steht der Schutz der Bevölkerung an erster Stelle und es wird somit ein plausibler Zweck verfolgt. Die Fragen nach der Geeignetheit, Erforderlichkeit sowie der Angemessenheit sind jedoch nicht so leicht zu beantworten. Erforderlich sind Maßnahmen, wenn es kein milderes Mittel gibt. Das Problem ist jedoch, dass die Pandemie die Bevölkerung und den Staat vor eine noch nie dagewesene Herausforderung stellt und somit niemand weiß, welche Maßnahmen im Kampf gegen die Pandemie am effektivsten sind. Kontaktbeschränkungen? Schulschließungen? Verbot von Großveranstaltungen? Häufiges Testen? Niemand kann diese Frage zum aktuellen Zeitpunkt mit völliger Sicherheit beantworten. Daher stehen auch nach den Fragen der Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit aktuell noch viele Fragezeichen.

Gefahrenabwehr

Im Falle der Reiserückkehrer und die damit verbundene Testpflicht sollen infizierte Personen identifiziert und isoliert werden. Hierbei soll der Rest der Bevölkerung geschützt werden. Laut Einschätzungen von Experten ist die Identifikation äußerst wichtig um die Weitergabe des Virus zu verhindern. Ein milderes Mittel könnten freiwillige Tests sein, wobei hierbei die Gefahr besteht, dass viele Reiserückkehrer auf einen Test verzichten und somit die weitere Bevölkerung infizieren. Diese Argumentation bringt die Bundesregierung zum Schluss, dass Pflichttests aus Risikogebieten dem Schutz der Allgemeinheit dienen und ein Eingriff in die Grundrechte der Reiserückkehrer somit geeignet, erforderlich und angemessen sind.

Ob die Einführung eines Pflichttests, Urlaube in Risikogebiete unattraktiver macht, bleibt fraglich. Jedoch steht jetzt schon fest, dass die Testpflicht mit einen enormen Mehraufwand für Teststationen sowie für die zuständigen Gesundheitsämter einhergehen. Es bleibt weiterhin eine angespannte Zeit und es ist zu hoffen, dass sämtliche Staatliche Eingriffe Wirkung zeigen und die Virusübertragung hierdurch eingedämmt wird.

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