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Bundesregierung will MiFID-II-Vorschriften lockern

Das Bundesfinanzministerium macht sich für eine Lockerung der MiFID-II-Regeln stark. Aus einem kürzlich veröffentlichten Positionspapier geht hervor, dass man sich bei der EU-Kommission für Änderungen einsetzen will, um den bürokratischen Aufwand zu reduzieren, ohne den Anlegerschutz zu beeinträchtigen. Auch die BaFin, die in Zukunft die direkte Aufsicht über Finanzanlagenvermittler übernehmen wird, hat ihre Zustimmung zu den Änderungen signalisiert.

Das Bundesfinanzministerium macht sich für eine Lockerung der MiFID-II-Regeln stark. Aus einem kürzlich veröffentlichten Positionspapier geht hervor, dass man sich bei der EU-Kommission für Änderungen einsetzen will, um den bürokratischen Aufwand zu reduzieren, ohne den Anlegerschutz zu beeinträchtigen. Auch die BaFin, die in Zukunft die direkte Aufsicht über Finanzanlagenvermittler übernehmen wird, hat ihre Zustimmung zu den Änderungen signalisiert.

Nach dem Willen des Bundesfinanzministeriums soll die Telefonaufzeichnungspflicht künftig entfallen, sofern der Kunde selbst darauf verzichten möchte („Opt-out“). Zudem sollen die ex-ante Informationspflichten bei telefonischer Orderabwicklung gelockert werden und die periodische Überprüfung von nicht-komplexen Finanzinstrumenten entfallen.
Mittelfristig sollen weitere Regelungen aus der MiFID II auf den Prüfstand kommen. So soll unter anderem die Einführung einer zusätzlichen Kundenkategorie für erfahrene Privatkunden geprüft werden, die mit geringeren Informationspflichten verbunden ist. Außerdem strebt das Ministerium eine Vereinheitlichung der Regelungen zu den Basisinformationsblättern sowie eine eindeutige Definition und Abgrenzung von „execution-only“-Geschäften an.

Insgesamt könnten die Änderungen den regulatorischen Aufwand für Finanzanlagenvermittler teils erheblich mindern und das Tagesgeschäft erleichtern. Da es sich bei MiFID II um ein europäisches Regelwerk handelt, kann die Bundesregierung diese Änderungen jedoch nicht im Alleingang beschließen. Änderungsanträge obliegen stattdessen der Europäischen Kommission, die sich auch auf die Meinung anderer Mitgliedsstaaten sowie der europäischen Finanzaufsichtsbehörden stützen wird. Dennoch ist die klare Positionierung des Bundesfinanzministeriums ein begrüßenswerter Schritt und ein deutlicher Erfolg für unsere jahrelange Bemühungen, die Regelungen zum Anlegerschutz praktikabler zu gestalten. Wir werden die weiteren Entwicklungen zu dieser Thematik genau im Blick behalten!

Sprechen Sie uns gern auf dieses Thema an, unter info@bfv-ag.de oder Tel. 06171/ 9150-100 stehen Ihnen unsere Ansprechpartner Rede und Antwort.