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bKV bald wieder steuerbegünstigt?

Liebe Partnerinnen und Partner,

in zwei kurz aufeinanderfolgenden Urteilen hat der Bundesfinanzhof die Hoffnung vieler Vermittler genährt, dass die nicht mehr steuerlich geförderte bKV aus ihrem Dornröschenschlaf erwacht und doch noch zum Kassenschlager wird.

Die bisherigen Urteile

In den Urteilen vom 07. Juni 2018 und 04. Juli 2018 (beide veröffentlicht am 12. September 2018) heißt es, dass eine durch den Arbeitgeber gegebene Leistungszusage aus einer Krankenversicherung, für die der Arbeitgeber die Beiträge übernimmt sogenannten Sachlohn darstellt, der steuerbegünstigt wird.

Für wen gilt das Urteil?

Dies gilt nicht, wenn der Arbeitgeber bereits bestehende Policen seiner Arbeitnehmer als Versicherungsnehmer übernimmt und auch nur dann, wenn für alle Arbeitnehmer der gleiche Beitrag bei gleicher Leistung abzuführen ist.

Warum ist dieses Urteil (noch) nicht allgemeingültig?

Bevor das Urteil des Bundesfinanzhofs Allgemeingültigkeit für die gesamte Finanzverwaltung erlangt, muss es im Bundesfinanzblatt inkl. der dazu gehörigen Ausführungsbestimmungen veröffentlicht sein.

Dies ist bis dato nicht geschehen, so dass sich das Urteil nur auf den verhandelten Einzelfall erstreckt.

Wir bleiben für Sie an diesem Thema dran. Benötigen Sie Hilfe oder haben Sie noch Fragen?

Gerne stehen wir Ihnen zur Seite.

Ihr KV-Team

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