Immobilienfinanzierung: Baukindergeld – Hinweise für Sie und Ihre Kunden
Liebe Beraterinnen und Berater,
seit Dienstag ist die Beantragung des Baukindergeldes möglich. Zwischenzeitlich war der Ansturm so groß, dass die entsprechende Webseite der KfW nicht mehr erreichbar war. Nutzen Sie das noch hochaktuelle Thema, um sich als Ansprechpartner und Experte bei Ihren Bestandskunden zu positionieren und Neukunden zu gewinnen. Grundsätzlich gilt für Ihre Kunden: Keine Panik!
Für alle Immobilienkäufer mit Kind(ern), die die von der KfW gestellten Kriterien erfüllen und ab dem 1. Januar Eigentum erworben haben, kann das Baukindergeld rückwirkend beantragt werden. Auf der Informationswebseite www.kfw.de/baukindergeld können sich Ihre Kunden u.a. durch einen Vorab-Check klicken. So erfahren sie schnell, ob sie förderfähig sind. Anschließend kann auch der Antrag über diese Seite gestellt werden.
Hier noch einige interessante Details zum Thema:
- Das Baukindergeld wird im Gegensatz zu anderen Fördermitteln der KfW nach Bezug der Immobilie durch die Kunden selbst beantragt
- Die Kunden benötigen nur wenig Nachweise: Einkommenssteuerbescheid, Meldebestätigung sowie den Grundbuchauszug
- Die Bearbeitung der Anträge seitens der KfW erfolgt erst ab März 2019; Ihre Kunden sollten sich auf lange Bearbeitungszeiten der Anträge einstellen
Hier finden Sie das Merkblatt zum Baukindergeld von der KfW.
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