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BCA Research: Der Mitwirkungsanteil in der Unfallversicherung
Viele Unfallpolicen weisen heute noch einen kleinen bzw. geringen Mitwirkungsanteil von 70% aus. Die Besonderheit ist, wenn während der Vertragslaufzeit ein bereits vorhandenes Leiden oder eine Erkrankung bei einem Unfall mitwirkt bzw. diesen verursacht, so kann der Versicherer die Versicherungsleistungen zu Lasten des Versicherten erheblich kürzen.
Um Ihnen das näher zu verdeutlichen haben wir hier ein Informationsblatt beigefügt. Hier erkennen Sie recht schnell, dass diese Minderungen fatale Folgen für den Kunden haben können.
Aus diesen Gründen empfehlen wir immer einen Mitwirkungsanteil von 100% einzuschließen. Im Schadenfall hat der Kunde keine Kürzungen zu erwarten.
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Achten Sie im Bereich „Leistungen“ unter den „zusätzlichen Leistungen“ darauf, dass Sie die Prüfung auf 100 % Mitwirkungsanteil setzen!

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