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Produkt- und Gesellschaftsinformationen Finanzierungen & Bausparen (KW06)
„Gut beraten“ – Punkte sammeln und schon bei der Anmeldung Bildungszeit beantragen!
Unser Kooperationspartner, die BHW Bausparkasse, bietet wieder Online-Schulungen an, die Sie wirklich weiterbringen.
Eine der Besonderheiten ist, dass Sie schon bei der Anmeldung durch Angabe Ihrer „Gut beraten“-ID Weiterbildungspunkte, nun „Bildungszeit“ genannt, beantragen können, da die hochwertigen 45-Minuten Webinare deren strenger Qualitätsstandards genügen. Je nach regionaler IHK könnten diese auch als IDD-Weiterbildungsnachweis anerkannt werden.
Die kostenfreien Webinare richten sich sowohl an Einsteiger als auch an Fortgeschrittene. Unter folgendem Link finden Sie die Lerninhalte sowie die Anmeldung:
Sie haben noch Fragen? Gerne können Sie Ihren persönlichen Ansprechpartner jederzeit kontaktieren.
Günther Rodius
Telefon: 06171 / 9150-210
E-Mail: bauen@bca.de
Für Sie gelesen: Rekordhoch bei den Baunebenkosten
„Nicht nur Immobilienpreise, sondern auch die daran gekoppelten Erwerbsnebenkosten schnellen in die Höhe. Letzteres wird für viele Käufer zum finanziellen Kraftakt, da die Kosten über das vorhandene Eigenkapital finanziert werden. Einschneidende Änderungen könnten sich aus Erweiterung des Bestellerpinzips ergeben“, so berichtet procontra-online.de.
Mit PROCHECK24 kann Ratenkredite jeder
Durch Ihr BCA Business plus sind Sie als Tippgeber für den PROCHECK24-Ratenkreditvergleich freigeschaltet. Mit der Erlaubnis gemäß §34c GewO für Darlehen haben Sie noch mehr Möglichkeiten.
Wie, darüber informiert Sie PROCHECK24-Geschäftsführer Daniel Hering auf dem HYPOFACT Finanzierungsfachtag am 13.Februar in Berlin.
Sie möchten das Handbuch „Best-Zins-Profi – mit uns kann Ratenkredit jeder“ als kostenloses PDF bestellen? Dann mailen Sie bitte formlos an bauen@bca.de!
Ihr persönlicher BCA-Ansprechpartner:
Günther Rodius
Tel. 06171 / 9150-210
Bausparen weiterhin „unreguliert“
Viele Partner/innen der BCA-Gruppe haben erkannt, dass Bausparverträge nicht nur Kundennutzen bieten, sondern von den vielfältigen Regulierungen im Vermittlermarkt weitestgehend unbehelligt sind.
So ist keine Erlaubnis und/oder Registrierung bei einer Gewerbebehörde oder IHK notwendig. Es genügt, das Gewerbe anzumelden und/oder die Bausparvermittlung als Nebentätigkeit zu den §§34d, f und/oder i auszuüben.
Ein Wirtschaftsprüfertestat entfällt und es muss auch nicht – obwohl unbedingt ratsam – die Beratung dokumentiert werden und auch keine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung vorliegen.
Anders sieht es aus, wenn der Kunde ein Bauspardarlehen beantragt. Wenn der Vermittler dabei mitwirkt, dann benötigt er die Registrierung und Genehmigung gemäß §34i GewO zum Immobiliardarlehensvermittler/in, bzw. bei nicht grundbuchlich gesicherten Blankodarlehen bis 30.000 Euro die Erlaubnis gemäß §34c GewO für Darlehensvermittlung.
Diese Informationen werden nach bestem Wissen gegeben, stellen aber jedoch keine Rechtsberatung dar.
Bitte informieren Sie sich individuell bei Ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer.
Sie haben Fragen zum Thema Baufinanzierung und Bausparen?
Ihr persönlicher BCA-Ansprechpartner steht Ihnen gerne zur Verfügung.
Günther Rodius
Telefon: 06171 / 9150-210
E-Mail: bauen@bca.de