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Überwachung am eigenen Haus: Was ist eigentlich erlaubt?

Angst vor einem Wohnungseinbruch, Nachbarschaftsstreitigkeiten oder Vandalismus sind für viele Besitzer Anlass, eine Überwachungskamera am und im Haus zu installieren, um zu kontrollieren wer ein- und ausgeht. Doch auch hier gibt es Regeln, wann eine Kamera montiert werden darf und wann nicht.

Darf ich an meinem Haus eine Überwachungskamera anbringen?

Ja, grundsätzlich ist das erlaubt. Allerdings darf die Kamera nur die eigene Wohnung bzw. das eigene Grundstück zeigen. Selbst die mit dem Nachbarn gemeinsam genutzten Zugangswege darfst Du nicht beobachten. Sonst verletzt Du das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, welches besagt, dass Personen ein Recht darauf haben, selbst zu bestimmen, welche Informationen wann und wie über sie veröffentlicht werden.

Ausnahmsweise ist die Videoüberwachung außerhalb des eigenen Grundstücks aber gerechtfertigt: Zum Beispiel, wenn Du wiederholt Opfer von Straftaten geworden bist und deshalb auch einen kurzen Abschnitt des Gehweges überwachen möchtest. Zudem sind Kameras zulässig, die erst beim Klingeln eingeschaltet werden und daher nicht dauerhaft filmen.

Darf ich eine Kamera-Attrappe aufhängen, um Diebe von einem Einbruch abzuhalten?

Auch hier gilt: Solange Du nur dein eigenes Grundstück „filmst“, kannst Du eine Attrappe anbringen. Denn Attrappen können bei fremden Personen ebenfalls den Eindruck hervorrufen, dass sie tatsächlich beobachtet werden. Das erzeuge, nach der Ansicht einiger Gerichte, ebenso wie bei echten Kameras einen sogenannten Überwachungsdruck und sei damit unzulässig.

Müssen Personen auf die Kamera hingewiesen werden?

Es ist am besten, wenn Du alle betroffenen Personen, die Deinen überwachten Bereich betreten könnten, auf die Videoüberwachung, etwa durch ein sichtbares Schild, hinweist. Andernfalls liegt eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts vor.

Videoüberwachung am oder im Mietshaus, ist das zulässig?

Sollen Kameras in einem Mietshaus die Außenanlagen oder Hausflure und Aufzüge überwachen, benötigt der Vermieter die Zustimmung aller Mieter. Als Vermieter lässt Du dir die Einverständniserklärungen Deiner Mieter am besten alle schriftlich geben.

Wenn hingegen nicht alle Mieter mit der Installation von Überwachungskameras einverstanden sind, wird es schwer. Das Argument „vorbeugender Schutz“ zieht hier nicht. Auch hier müsstest Du als Grund schwerwiegende Straftaten vortragen können, zum Beispiel mehrere Einbrüche in der Vergangenheit.

Mit welcher Strafe muss ich bei unzulässiger Überwachung rechnen?

Zu Unrecht aufgezeichnete Personen können nicht nur die Löschung der Aufnahmen verlangen, sondern in drastischen Fällen auch Schmerzensgeld und Schadenersatz einklagen. So ein drastischer Fall könnte etwa dann vorliegen, wenn Du deinen Nachbarn nackt im Garten gefilmt hast. Auch könnte ein Bußgeld seitens der Behörden drohen, verbunden mit der Aufforderung, die teure Überwachungskamera zu entfernen.

 

Die Originalversion dieses Beitrags finden Sie unter www.qthority.com.

Natalie Menzel

Geboren 1992 in Frankfurt am Main, Diplom-Juristin und derzeit Rechtsreferendarin am Oberlandesgericht in Dresden. Nebenbei tätig ist sie für Qthority, eine Plattform, auf der Menschen schnell und kostenlos Anwälte und Finanzexperten um Rat fragen können.