BCA Newsletter 2018

Mehrwertsteuersenkung ab Juli 2020

Es ist in aller Munde, ab dem 01. Juli wurde die Mehrwertsteuer zur Ankurbelung der Wirtschaftsleistung von 19 % auf 16 % gesenkt. Diese Änderung gilt zunächst bis zum 31. Dezember dieses Jahres. Doch nicht nur Güter und Waren des täglichen Bedarfs sind betroffen, sondern auch Kosten für Wertpapierdienstleistungen, Depotgebühren und Vermögensverwaltungen sowie mit dem Kunden vereinbarte Servicegebührenmodelle. Die meisten Plattformen haben bereits angekündigt, die Änderung für ab dem 01. Juli anfallende Kostenpositionen an ihre Kunden weiterzugeben.
Folgende uns derzeit bekannte Einzelheiten (Originaltexte der Gesellschaften) möchten wir Ihnen dazu weitergeben.

Fil Fondsbank (FFB)

Depotführungsentgelte:
Bei Entgelten, die am Ende des Kalenderjahres für das ganze ablaufende Jahr erhoben werden, werden die Entgelte für das gesamte Kalenderjahr 2020 mit dem reduzierten Mehrwertsteuersatz von 16% abgerechnet. Erfolgt eine Depotauflösung im 2. Halbjahr, wird automatisch der reduzierte Satz berechnet. Eine rückwirkende Korrektur der Depotentgelte für Depotauflösungen im 1. Halbjahr ist nicht möglich. Weitere Informationen finden Sie im aktuellen Preis-Leistungs-Verzeichnis.

Portfolioentgelt / Verwahrentgelt für Fonds ohne Abschlussfolgeprovision:
Hierbei handelt es sich um quartalsweise erhobene Entgelte. Diese werden für den Leistungszeitraum 01.07.2020 – 31.12.2020 automatisch mit dem reduzierten Mehrwertsteuersatz abgerechnet.

Service- und Vermögensverwaltungsentgelten:
Bei den Service- und Vermögensverwaltungs-(VV-)-Entgelten, die zwischen Ihnen als Berater und Ihren Kunden vereinbart sind und für die die FFB lediglich das Inkasso vornimmt, werden wir wie folgt vorgehen:
a) Bei Service- und VV-Entgelten, die zuzüglich Mehrwertsteuer vereinbart sind, werden diese für das dritte und vierte Quartal 2020 mit dem reduzierten Mehrwertsteuersatz von 16% abgerechnet.
b) Bei Service- und VV-Entgelten, die inklusive Mehrwertsteuer vereinbart sind, werden wir gemäß den allgemeinen Empfehlungen und Branchenstandards durchgängig den abzurechnenden Brutto-Satz reduzieren. Hierdurch bleibt der Ertrag für Berater und Vermögensverwalter stabil, die temporäre Steuersenkung wird jedoch – wie vom Gesetzgeber angestrebt – an den Endkunden weitergegeben.

Einstiegsentgelt:
Bei zwischen Berater bzw. Vermögensverwalter im Portfoliokontext vereinbarten Einstiegsentgelten ist der Zeitpunkt der Investition relevant für die Höhe des herangezogenen Mehrwertsteuersatzes. Einzahlungen im zweiten Halbjahr 2020 werden automatisch mit 16% abgerechnet

DWS

Die Mehrwertsteuersenkung der Bundesregierung wird hinsichtlich der Depotgebühren 1:1 an unsere Kunden mit Depots in Deutschland weitergegeben. Dementsprechend sinkt das Bruttoentgelt der Depots auf folgende Werte:
Bruttopreise bei 16 % statt 19 %:
• DWS Depot Classic Online: 7,80 € (statt 8 €)
• DWS Depot Classic 11,70 € (statt 12 €)
• DWS Depot Plus Online 43,87 € (statt 45 €)
• DWS Depot Plus 48,74 € (statt 50 €)
• Altersvorsorgeverträge bis April 2012 15,01 € (statt 15,40 €)
• Altersvorsorgeverträge ab April 2012 18,51 € (statt 19,00 €)

AAB

Auch die Augsburger Aktienbank wird die Reduzierung an ihre Kunden weitergeben. Die AAB wird den reduzierten Umsatzsteuersatz von 16 % auf folgende Positionen für das halbe Jahr anwenden – Sie brauchen hier nichts zu veranlassen:
• Depotgebühr
• Verwahrgebühr für Edelmetalle
• Transaktionspauschale für die AAB-SVV
• Managemententgelt für die AAB-SVV
• Einstiegsgebühr für die AAB-SVV

Bei der Servicegebühr wird die AAB wie folgt vorgehen:

Die Höhe des Servicegebührensatzes wird der AAB aktuell inklusive Mehrwertsteuer mittgeteilt. Nachdem die AAB nicht weiß, welchen Satz der Vermittler selbst ansetzt, wird die AAB hier keine automatische Reduzierung vornehmen. Falls eine Reduzierung gewünscht ist, bittet die AAB um eine neue Einreichung des Formulars „Erteilung (Sammel-) Lastschrifteinzugsauftrag durch den Vertriebspartner für die Servicegebühr“ mit dem neuen Servicegebührensatz.

Damit zum 30.09.2020 der neue Satz greifen kann, nimmt die AAB Änderungen für bestehende Servicegebührenvereinbarungen bis zum 15.08.2020 an. Sollte der Satz zum Jahreswechsel wieder auf 19 % erhöht werden, benötigt die AAB darüber wieder eine Weisung mit dem neuen Servicegebührensatz. Beides kann mit der Einreichung eines einzigen Auftrages erfolgen.

Bitte denken Sie daran, den Auftrag über Ihre Vertriebszentrale einzureichen. Es wird keine automatische Umstellung seitens der AAB erfolgen.

Bei der externen Vermögensverwaltung gilt Folgendes für die Positionen Transaktionspauschale, Managemententgelt und Einstiegsgebühr:

Die Transaktionspauschale ist umsatzsteuerfrei – hier ändert sich somit nichts.

Beim Managemententgelt und bei der Einstiegsgebühr kommt es darauf an, ob der jeweilige Vermögensverwalter die Mehrwertsteuerreduzierung für das halbe Jahr weitergeben möchte. Hier benötigt die AAB eine klare Weisung des Vermögensverwalters. Ohne diese kann die AAB keine Anpassung vornehmen. Die AAB wird die Vermögensverwalter mit einem separaten Schreiben darüber informieren.

Wichtig ist hier, dass die Weisung für das Managemententgelt bis zum 15.08.2020 vorliegen muss.

Bei der Einstiegsgebühr gilt der neue Satz ab Tag der Erfassung, jedoch nicht rückwirkend.

ebase

ebase wird die von der Regierung vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 befristete Senkung der Umsatzsteuer von 19 % auf 16 % an Ihre Kunden weitergeben.

Nachfolgend erhalten Sie eine Zusammenfassung zu den Anpassungen bei den einzelnen Entgelten:
• Die Depotführungsentgelte (inkl. VL-Vertragsentgelt) für 2020 werden Ende 2020 mit 16 % USt. für das Gesamtjahr abgerechnet. Das gilt auch für Depotauflösungen im 2. Halbjahr (ab dem 01.07.2020). Dem Kunden wird der reduzierte Umsatzsteuersatz in Höhe von 16 % auf der entsprechenden Abrechnung (Depotauszug) ausgewiesen.
• Das volumenabhängige Vermögensverwaltungsentgelt bei Investmentdepots mit einer standardisierten fondsgebundenen Vermögensverwaltung (z.B. ebase Managed Depots) wird analog angepasst.
• Transaktionsentgelte und sonstige Entgelte bleiben unverändert, da diese Umsätze nicht umsatzsteuerpflichtig und damit nicht von der Reduzierung betroffen sind.
• Beim Serviceentgelt (SEG) erfolgt KEINE Reduzierung der USt., da das Serviceentgelt entsprechend der Vereinbarung als Bruttobetrag ermittelt und abgerechnet wird. Die Weiterleitung des Serviceentgelt an den Vermittler erfolgt inkl. USt.

Der Ausweis der reduzierten USt. erfolgt im Rahmen der Entgeltabrechnung auf der Umsatzabrechnung im Online-Postkorb bzw. im Online-Banking des Kunden.
In der Standardisierten Kosteninformation (Ex-Ante) wird die Anpassung der Umsatzsteuer für den Zeitraum vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 nicht vorgenommen. Hier wird weiterhin der Umsatzsteuersatz i. H. v. 19% verwendet, der ab 01.01.2021 gesetzlich auch wieder gültig ist. Hintergrund für dieses Vorgehen ist, dass für die Ex-Ante immer eine Haltedauer von drei, fünf oder zehn Jahren simuliert wird.

FondsdepotBank

Die Positionen Serviceentgelt und Vermögensverwaltungshonorar sowie dessen Höhe beruhen auf einer Vereinbarung zwischen Kunde und Berater / Vermögensverwalter. Die Fondsdepot Bank ist nicht Begünstigte des Entgeltes, FodB zieht es lediglich ein. Der Kunde teilt FodB in der Regel einen Prozentbetrag bezogen auf das Depotvolumen mit und beauftragt einen entsprechenden turnusmäßigen Verkaufsauftrag. Der vertraglich festgelegte Prozentsatz gilt immer inkl. der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.
Sie möchten diesen temporären Steuervorteil im Rahmen von vereinbarten Serviceentgelten und Vermögensverwaltungshonoraren gerne Ihren Kunden zu Gute kommen lassen? Dann müssen Ihre Berater / Vermögensverwalter die Weitergabe der befristeten Umsatzsteuersenkung bei FodB beauftragen.
Eine Beauftragung kann bis zum 31.08.2020 über folgenden Link erfolgen:

Der allgemeine Zugangs-LogIn lautet: berater

Das PW dazu: portal

Wir hoffen, Ihnen damit vorerst geholfen zu haben und werden Sie über den weiteren Verlauf der Aktion in Abstimmung mit den Plattformen auf dem Laufenden halten. Zu Fragen stehen Ihnen die Servicemitarbeiter der Depotstellen sowie unser Haus natürlich gern zur Verfügung.

Weiterhin viel Erfolg!

Ihr BCA Investment Team