BCA-Deckungskonzepte: Das Impfschaden-Update

Immer auf der sicheren Seite, mit den BCA-Deckungskonzepten für Privatpersonen. Die Tarifvarianten Komfort und Premium Plus punkten jetzt mit einem Update bei Impfschäden. Ab sofort gilt für Neu- wie Bestandskunden folgende Klausel:

III) Schutzimpfungen gegen Infektionskrankheiten

Als Unfallereignis gelten auch Schutzimpfungen

  • gegen die vorgenannten versicherten Infektionskrankheiten,
  • gegen Infektionskrankheiten, gegen die eine Impfung durch die ständige Impfkommission (STIKO) empfohlen wird,

wenn die versicherte Person dadurch eine über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehende Gesundheitsschädigung (Impfschaden) erleidet. Voraussetzung für eine Leistungspflicht ist, dass die Impfung mit einem von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) zugelassenen Impfstoff erfolgt.

Dadurch sind jetzt auch Impfschäden infolge von Corona-Impfungen abgedeckt, sofern der Impfstoff durch die EMA zugelassen worden ist. 

Die BCA Deckungskonzepte für Privatkunden werden mit je 3 Tarifen in den Sparten Haftpflicht, Hausrat, Wohngebäude und Unfall angeboten. Die Tarifvarianten Komfort, Premium und Premium Plus bieten ein differenziertes Preis-Leistungs-Modell, so kann jeder Kunde gemäß seinem individuellen Bedarf optimal abgesichert werden.

Mehr Informationen zu den Deckungskonzepten finden Sie hier.