Neues aus unserem Versicherungsbereich
Neben der Nettoprämie sollten auch andere Punkte wie z. B. die Unternehmenskennzahlen, die BU-Erfahrung und natürlich auch das Bedingungswerk der Anbieter mit berücksichtigt werden.
Die Entwicklung einer Gesellschaft und derer Tarife sind zwar nur schwer für die Zukunft vorherzusagen, allerdings gibt es eindeutige Kriterien, die bei der Auswahl eines geeigneten Anbieters helfen.
Wir unterstützen Sie bei dieser Auswahl mit unserem „BCA TIPP“.
Denn welche Gesellschaften mit welchem BU-Tarif in unseren „BCA TIPP“ mit aufgenommen werden, entscheiden klar definierte Faktoren.
In unserem Auswahlprozess betrachten wir das Gesamtbild und dies für unterschiedliche Kundengruppen (z. B. Handwerker, Studenten, …).
Unter anderem prüfen wir
- die Erfahrung der Gesellschaft im BU-Bereich,
- die Finanzstärke,
- das Verhältnis Brutto- zu Nettoprämie,
- das Bedingungswerk
- sowie weitere Kriterien, die für einen guten wie auch verlässlichen Partner zur Absicherung der Berufsunfähigkeit sprechen.
Probieren Sie es einfach einmal selbst aus und nutzen Sie unseren „BCA TIPP“. Sie werden merken, dass sich Ihr Arbeitsaufwand hierdurch reduzieren wird.
Den „BCA TIPP“ finden Sie, nachdem Sie Ihren Kunden in Business plus+ aufgerufen haben, auf der rechten Seite unter „Neue Beratung“:



Benötigen Sie Hilfe oder haben Sie noch Fragen?
Gerne stehen wir Ihnen zur Seite.
Ihr Altersvorsorge-Team:
Ihr Erfolg ist unser Antrieb!
Tel.: 06171/9150-200 / Fax: 06171/9150-201
Mail: altersvorsorge@bca.de
So einfach geht‘s:
- Sie erhalten von uns eine Excel-Tabelle, die mit den wesentlichen Vertragsinformationen befüllt werden muss: (Adressdaten, Fahrzeugdaten, Versicherungsumfang, Angaben zum bisherigen SFR und Beitrag sowie Angaben zur Vorversicherung). Individuelle (weiche) Tarifmerkmale – beispielsweise der Abstellplatz – werden für die Vertragsübernahme nicht benötigt.
- Etwaige Rückfragen zu den uns übermittelten Daten klären wir schnell und direkt mit Ihnen
- Ihr Kunde erhält von der VHV eine Antragsannahmebestätigung, sobald die von Ihnen übermittelten Daten von der VHV verarbeitet wurden.
- Die VHV erstellt Versicherungsbestätigungen (VBÜ) für die Zulassungsstelle vor dem 01.01.2019. Die Dokumentierung der Verträge erfolgt Anfang 2019.
Welche Top-Konditionen können Sie erwarten?
- Der bisher geltende Beitrag wird unter Berücksichtigung der bisher geltenden Zahlperiode und SF-Einstufung 1:1 übernommen – die SFR-Stufung per 01.01. erfolgt dann automatisch.
- Der Leistungsumfang entspricht dem VHV Tarif KLASSIK-GARANT – inklusive Leistungs-Update-Garantie.
- Beim Vorversicherer bestehende Zusatzleistungen (z. B. Rabattschutz) können übernommen werden, sofern diese auch im VHV Tarif KLASSIK-GARANT versicherbar sind.
- Für den bisherigen Vertrag geltende SF-Sondereinstufungen werden in voller Höhe übernommen.
Ihr BCA-Tipp: Da Sie nach der Umdeckung keine „weichen“ Merkmale mehr haben, ist dies gerade für Kunden interessant, die in 2018 wissen, dass Ihre Kinder in 2019 mitfahren werden. So ersparen Sie Ihrem Kunden den Beitragsaufschlag.
Fordern Sie gleich Ihre Kfz-Umdecker-Eingabeliste unter kfz@bca.de an!
Gerne stehen wir Ihnen zur Seite. Ihr Kfz-Team:
Tel.: 06171/9150-180
Mail: kfz@bca.de