Die Gesundheitsreform verändert die GKV und schafft Chancen für die PKV- und Krankenzusatz-Beratung.

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wurde am 10. Juli 2026 verabschiedet. Was sich für gesetzlich Versicherte konkret ändert, welche Kunden betroffen sind und welche Vertragsanpassungen und Neuabschlüsse sich daraus für Dich ergeben, haben wir hier kompakt, sachlich und aktuell zusammengefasst.

Nur noch wenige Tage bis zur letzten Kündigungsmöglichkeit

Die GKV-Kündigung muss spätestens am 30. September 2026 bei der Krankenkasse eingegangen sein, damit ein PKV-Wechsel mit Bestandsschutz zum 1.12.2026 noch möglich ist. Danach gilt die neue, deutlich höhere Einkommensgrenze.

Ein Banner mit Statistiken zur Gesundheitsreform inklusive Kündigungstermin, Prämienanhebung, geschätzter GKV-Obergrenzen und Defiziten.
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Warum dieses Thema jetzt für jede Beratung relevant ist

Die Reform betrifft nicht nur Neukunden. Auch in Deinem Bestand gibt es mit hoher Wahrscheinlichkeit Kunden, für die sich durch die neuen Grenzwerte und Leistungskürzungen konkreter Handlungsbedarf ergibt, sei es ein PKV-Wechsel, eine Vertragsanpassung oder eine sinnvolle Ergänzung durch eine Krankenzusatzversicherung.

Wichtig ist dabei eine kundenorientierte, sachliche Ansprache: Es geht nicht darum, Kunden unter Druck zu setzen, sondern sie rechtzeitig und umfassend über die neue Rechtslage zu informieren, damit sie selbst eine informierte Entscheidung treffen können.

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Die Änderungen im Detail mit Chancen, Risiken und betroffenen Kunden

Jede Änderung wirkt unterschiedlich auf unterschiedliche Kundengruppen. Die folgende Übersicht zeigt für jede relevante Neuerung, was sich ändert, welche Möglichkeiten sich für Vertragsanpassungen und Neuabschlüsse ergeben und welche Risiken dabei zu beachten sind. Klicke auf einen Titel, um Details ein- oder auszublenden.

Aktuell

Die JAEG liegt bei 77.400 Euro. Wer mehr verdient, kann sich freiwillig gesetzlich versichern oder in die PKV wechseln.

Ab 01.01.2027

Die JAEG steigt außerplanmäßig deutlich auf ca. 84.600 € an. Kunden, die aktuell über der geltenden Grenze liegen, können nach der Erhöhung wieder versicherungspflichtig werden.

Lösungsansatz
  • PKV-Vollversicherung mit Bestandsschutz prüfen
  • GKV-Höchstbeitrag und passende PKV-Tarife vergleichen
  • Leistungen und langfristige Beitragsentwicklung gegenüberstellen
Handlungsempfehlung
  • Bestand nach Einkommen nahe der aktuellen Grenze filtern
  • Kunden spätestens Anfang September ansprechen
  • Gesundheitsprüfung frühzeitig einleiten
  • GKV-Kündigung bis spätestens 30.09.2026 sicherstellen
Wichtig: Eine Kündigung sollte erst erfolgen, wenn die Annahme durch die private Krankenversicherung geklärt ist. Sollte sich Dein Kunde bis zum 30.09.26 noch nicht final entschieden haben, kann er sehr wohl kündigen: die Kündigung wird erst wirksam, wenn der neue Versicherungsschutz der bisherigen GKV vorgelegt wird.
Aktuell

Beiträge zur GKV werden nur bis zur geltenden Beitragsbemessungsgrenze berechnet. (5.812,50 € monatl.)

Ab 01.01.2027

Die Beitragsbemessungsgrenze steigt deutlich (geplant 6.374 €). Dadurch erhöht sich der geschätzte GKV-Höchstbeitrag auf rund 1.380 Euro monatlich. Parallel steigt der maximale Arbeitgeberzuschuss zur PKV.

Lösungsansatz
  • Aktualisierten Beitragsvergleich zwischen GKV und PKV erstellen
  • Höheren Arbeitgeberzuschuss berücksichtigen
  • Mitversicherung von Kindern in der PKV prüfen
Handlungsempfehlung
  • Gutverdienende Bestandskunden gezielt kontaktieren
  • Neue Beitragswerte transparent darstellen
  • Leistungsunterschiede und Eigenanteile vergleichen
Aktuell

Ehe- und Lebenspartner ohne eigenes Einkommen sind unter den geltenden Voraussetzungen beitragsfrei familienversichert.

Ab 01.01.2028

Für bestimmte mitversicherte Partner wird ein zusätzlicher Beitrag fällig. Dieser wird ohne Arbeitgeberzuschuss vom Mitglied getragen.

Lösungsansatz
  • Eigenständige Absicherung des Partners prüfen
  • Passende Krankenzusatzversicherung vergleichen
  • Gesamte familiäre Absicherung gemeinsam betrachten
Handlungsempfehlung
  • Gesetzliche Ausnahmen im Einzelfall prüfen
  • Familienberatung mit ausreichend Vorlauf einplanen
  • Bestehende und geplante Behandlungen frühzeitig abfragen
  • Beitragsbelastung und Leistungsbedarf gegenüberstellen
Aktuell

Zuzahlungen liegen je nach Leistung zwischen 5 und 10 Euro. Für Zahnersatz gelten höhere Festzuschüsse.

Ab 01.01.2027

Die Zuzahlungen steigen. Gleichzeitig sinken die Festzuschüsse für Zahnersatz auf 50, 60 beziehungsweise 65 Prozent.

Lösungsansatz
  • Zahnzusatzversicherung prüfen
  • Krankenhauszusatzversicherung ergänzend anbieten
  • Krankentagegeld als weiteren Baustein prüfen
Handlungsempfehlung
  • Bestand ohne Zahnzusatz systematisch filtern
  • Kunden vor Inkrafttreten der Änderungen ansprechen
  • Wartezeiten und Gesundheitsfragen transparent erklären
  • Bereits angeratene Behandlungen vor Antragstellung klären
Was ändert sich?
Homöopathische und anthroposophische Arzneimittel werden nicht mehr über die gesetzliche Krankenversicherung erstattet, auch nicht als freiwillige Satzungsleistung.
Lösungsansatz
  • Zusatzversicherung mit Naturheilkunde-Baustein prüfen
  • Tarife nach Leistungsumfang und Erstattungshöhe vergleichen
Handlungsempfehlung
  • Kunden mit regelmäßigem Leistungsbedarf gezielt ansprechen
  • Thema bei bestehenden Beratungsterminen aufgreifen
  • Erstattungsvoraussetzungen transparent erklären
Was ändert sich?
Eine Teil-Arbeitsunfähigkeit in mehreren Abstufungen wird möglich. Gleichzeitig gelten neue Vorgaben und eine dreimonatige Wartezeit bei der Wahlerklärung zum Krankengeld.
Lösungsansatz
  • Krankentagegeldversicherung zur Einkommensabsicherung prüfen
  • Bestehende Absicherung auf mögliche Lücken kontrollieren
Handlungsempfehlung
  • Selbstständige und Gutverdiener priorisieren
  • Gesetzliches Krankengeld dem tatsächlichen Einkommen gegenüberstellen
  • Neue Wartezeiten frühzeitig kommunizieren
Was ändert sich?
Das bundesweite Standard-Screening wird künftig stärker auf definierte Risikogruppen ausgerichtet.
Lösungsansatz
  • Vorsorge-Bausteine in Krankenzusatzversicherungen prüfen
  • Erstattung zusätzlicher Vorsorgeuntersuchungen vergleichen
Handlungsempfehlung
  • Thema als Anlass für einen umfassenden Vorsorge-Check nutzen
  • Finale Definition der Risikogruppen beachten
  • Leistungsumfang der Tarife transparent darstellen
Was ändert sich?
Bei bestimmten planbaren Eingriffen soll vor der Operation verpflichtend eine ärztliche Zweitmeinung eingeholt werden. Die genaue Liste der betroffenen Eingriffe wird noch festgelegt.
Beratungspotential
  • Änderung als Gesprächsansatz nutzen für den Vorteil einer Krankenhauszusatzversicherung
  • Chefarztbehandlung und freie Krankenhauswahl einbeziehen
Handlungsempfehlung
  • Thema bei bestehenden Vorsorge- und Gesundheitsgesprächen aufgreifen
  • Finale gesetzliche Ausgestaltung beachten
  • Keine noch nicht festgelegten Leistungen versprechen

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Mann mit kurzem Haar und einem bunten Paisleyhemd in einem professionellen Porträt.
Porträtfoto eines bärtigen Mannes in blauem Pullover vor hellem Hintergrund.

Weiterführende Links & Quellen

Weitere Informationen zur GKV-Reform

Hier findest Du wichtige Quellen, aktuelle Positionen und weiterführende Informationen rund um die GKV-Reform, die PKV und mögliche Beratungschancen.

Bundesgesundheitsministerium

Offizieller Gesetzestext zum GKV-BStabG

PKV-Verband

Positionen & Pressemitteilungen

PKV-Zahlenportal

Markt- und Beitragsdaten