Die Gesundheitsreform verändert die GKV und schafft Chancen für die PKV- und Krankenzusatz- Beratung.
Nur noch wenige Tage bis zur letzten Kündigungsmöglichkeit
Die GKV-Kündigung muss spätestens am 30. September 2026 bei der Krankenkasse eingegangen sein, damit ein PKV-Wechsel mit Bestandsschutz zum 1.12.2026 noch möglich ist. Danach gilt die neue, deutlich höhere Einkommensgrenze.
Warum dieses Thema jetzt für jede Beratung relevant ist
Die Reform betrifft nicht nur Neukunden. Auch in Deinem Bestand gibt es mit hoher Wahrscheinlichkeit Kunden, für die sich durch die neuen Grenzwerte und Leistungskürzungen konkreter Handlungsbedarf ergibt, sei es ein PKV-Wechsel, eine Vertragsanpassung oder eine sinnvolle Ergänzung durch eine Krankenzusatzversicherung.
Wichtig ist dabei eine kundenorientierte, sachliche Ansprache: Es geht nicht darum, Kunden unter Druck zu setzen, sondern sie rechtzeitig und umfassend über die neue Rechtslage zu informieren, damit sie selbst eine informierte Entscheidung treffen können.
Die Änderungen im Detail mit Chancen, Risiken und betroffenen Kunden
Jede Änderung wirkt unterschiedlich auf unterschiedliche Kundengruppen. Die folgende Übersicht zeigt für jede relevante Neuerung, was sich ändert, welche Möglichkeiten sich für Vertragsanpassungen und Neuabschlüsse ergeben und welche Risiken dabei zu beachten sind. Klicke auf einen Titel, um Details ein- oder auszublenden.
Die JAEG liegt bei 77.400 Euro. Wer mehr verdient, kann sich freiwillig gesetzlich versichern oder in die PKV wechseln.
Die JAEG steigt außerplanmäßig deutlich auf 84.600 € an. Kunden, die aktuell über der geltenden Grenze liegen, können nach der Erhöhung wieder versicherungspflichtig werden.
- PKV-Vollversicherung mit Bestandsschutz prüfen
- GKV-Höchstbeitrag und passende PKV-Tarife vergleichen
- Leistungen und langfristige Beitragsentwicklung gegenüberstellen
- Bestand nach Einkommen nahe der aktuellen Grenze filtern
- Kunden spätestens Anfang September ansprechen
- Gesundheitsprüfung frühzeitig einleiten
- GKV-Kündigung bis spätestens 30.09.2026 sicherstellen
Beiträge zur GKV werden nur bis zur geltenden Beitragsbemessungsgrenze berechnet. (5.812,50 € monatl.)
Die Beitragsbemessungsgrenze steigt deutlich (geplant 6.374 €). Dadurch erhöht sich der geschätzte GKV-Höchstbeitrag auf rund 1.380 Euro monatlich. Parallel steigt der maximale Arbeitgeberzuschuss zur PKV.
- Aktualisierten Beitragsvergleich zwischen GKV und PKV erstellen
- Höheren Arbeitgeberzuschuss berücksichtigen
- Mitversicherung von Kindern in der PKV prüfen
- Gutverdienende Bestandskunden gezielt kontaktieren
- Neue Beitragswerte transparent darstellen
- Leistungsunterschiede und Eigenanteile vergleichen
Ehe- und Lebenspartner ohne eigenes Einkommen sind unter den geltenden Voraussetzungen beitragsfrei familienversichert.
Für bestimmte mitversicherte Partner wird ein zusätzlicher Beitrag fällig. Dieser wird ohne Arbeitgeberzuschuss vom Mitglied getragen.
- Eigenständige Absicherung des Partners prüfen
- Passende Krankenzusatzversicherung vergleichen
- Gesamte familiäre Absicherung gemeinsam betrachten
- Gesetzliche Ausnahmen im Einzelfall prüfen
- Familienberatung mit ausreichend Vorlauf einplanen
- Bestehende und geplante Behandlungen frühzeitig abfragen
- Beitragsbelastung und Leistungsbedarf gegenüberstellen
Zuzahlungen liegen je nach Leistung zwischen 5 und 10 Euro. Für Zahnersatz gelten höhere Festzuschüsse.
Die Zuzahlungen steigen. Gleichzeitig sinken die Festzuschüsse für Zahnersatz auf 50, 60 beziehungsweise 65 Prozent.
- Zahnzusatzversicherung prüfen
- Krankenhauszusatzversicherung ergänzend anbieten
- Krankentagegeld als weiteren Baustein prüfen
- Bestand ohne Zahnzusatz systematisch filtern
- Kunden vor Inkrafttreten der Änderungen ansprechen
- Wartezeiten und Gesundheitsfragen transparent erklären
- Bereits angeratene Behandlungen vor Antragstellung klären
Homöopathische und anthroposophische Arzneimittel werden nicht mehr über die gesetzliche Krankenversicherung erstattet, auch nicht als freiwillige Satzungsleistung.
- Zusatzversicherung mit Naturheilkunde-Baustein prüfen
- Tarife nach Leistungsumfang und Erstattungshöhe vergleichen
- Kunden mit regelmäßigem Leistungsbedarf gezielt ansprechen
- Thema bei bestehenden Beratungsterminen aufgreifen
- Erstattungsvoraussetzungen transparent erklären
Eine Teil-Arbeitsunfähigkeit in mehreren Abstufungen wird möglich. Gleichzeitig gelten neue Vorgaben und eine dreimonatige Wartezeit bei der Wahlerklärung zum Krankengeld.
- Krankentagegeldversicherung zur Einkommensabsicherung prüfen
- Bestehende Absicherung auf mögliche Lücken kontrollieren
- Selbstständige und Gutverdiener priorisieren
- Gesetzliches Krankengeld dem tatsächlichen Einkommen gegenüberstellen
- Neue Wartezeiten frühzeitig kommunizieren
Das bundesweite Standard-Screening wird künftig stärker auf definierte Risikogruppen ausgerichtet.
- Vorsorge-Bausteine in Krankenzusatzversicherungen prüfen
- Erstattung zusätzlicher Vorsorgeuntersuchungen vergleichen
- Thema als Anlass für einen umfassenden Vorsorge-Check nutzen
- Finale Definition der Risikogruppen beachten
- Leistungsumfang der Tarife transparent darstellen
Bei bestimmten planbaren Eingriffen soll vor der Operation verpflichtend eine ärztliche Zweitmeinung eingeholt werden. Die genaue Liste der betroffenen Eingriffe wird noch festgelegt.
- Änderung als Gesprächsansatz nutzen für den Vorteil einer Krankenhauszusatzversicherung
- Chefarztbehandlung und freie Krankenhauswahl einbeziehen
- Thema bei bestehenden Vorsorge- und Gesundheitsgesprächen aufgreifen
- Finale gesetzliche Ausgestaltung beachten
- Keine noch nicht festgelegten Leistungen versprechen
Im Fokus
Webinare unserer Partnergesellschaften
Mehrere unserer Produktpartner bieten eigene Fachwebinare zur Gesundheitsreform und den daraus resultierenden PKV-Chancen an. Diese Übersicht wird laufend um neue Termine ergänzt.
26.08., 14:00 UHR
Hallesche Krankenversicherung: GKV-Reform 2026 – Inhalte, Beratungsansätze & Lösungsmöglichkeiten
31.08., 11:00 Uhr
09.09., 14:00 UHR
11.09., 10:00 UHR
16.09., 11:00 UHR
Fragen zur Gesundheitsreform oder zu passenden Produkten?
Dein BCA-Team Krankenversicherung unterstützt Dich.
Bei Fragen zu Produkten, Tarifen oder zur Kundenansprache rund um die GKV-Reform steht Dir das Team Krankenversicherung der BCA AG gerne zur Verfügung unter krankenversicherung@bca.de.
Weiterführende Links & Quellen
Weitere Informationen zur GKV-Reform
Hier findest Du wichtige Quellen, aktuelle Positionen und weiterführende Informationen rund um die GKV-Reform, die PKV und mögliche Beratungschancen.
Bundesgesundheitsministerium
Offizieller Gesetzestext zum GKV-BStabG
PKV-Verband
Positionen & Pressemitteilungen
PKV-Zahlenportal
Markt- und Beitragsdaten

