IDD‑Weiterbildungszeit einfach erfüllen – Deine jährlichen 15 Stunden

Als Versicherungsvermittler bist du gesetzlich verpflichtet, jedes Jahr 15 Stunden IDD‑Weiterbildungszeit nachzuweisen. Damit du diese Pflicht sicher, schnell und kostenfrei erfüllen kannst, bieten wir dir gemeinsam mit unseren Partnern ein breites Angebot an anerkannten, IHK‑konformen IDD‑Schulungen – online oder vor Ort.

Was bedeutet die IDD‑Weiterbildungszeit?

IDD Weiterbildungszeit Ein Tablet zeigt eine Videokonferenz mit vielen Teilnehmern. Eine Person tippt auf der Tastatur.

Die Insurance Distribution Directive (IDD) schreibt europaweit einheitliche Qualitäts‑ und Weiterbildungsvorgaben für den Versicherungsvertrieb vor. In Deutschland ist sie in der Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) verankert.

Für Dich als Vermittler heißt das:

15 Zeitstunden Weiterbildung pro Jahr

Inhalte müssen zur Tätigkeit passen

Nachweise müssen dokumentiert und aufbewahrt werden

Bei Verstößen drohen Bußgelder bis 3.000 € oder Entzug der §34d‑Erlaubnis

Für wen gilt die IDD‑Weiterbildungspflicht?

Die Pflicht gilt für alle, die im Versicherungsvertrieb tätig sind:

  • Versicherungsmakler und -vertreter
  • Honorar‑ und Versicherungsberater
  • gebundene Vermittler
  • Mitarbeitende in Beratung, Schadenbearbeitung oder Vertragsverwaltung
  • Personen in leitender Funktion, die Vermittlung verantworten,…

Auch ohne direkten Kundenkontakt kann die Pflicht greifen.

Erfolgreicher Geschäftsmann benutzt einen Laptop in einer Besprechung mit seiner Kollegin.

IDD‑Weiterbildungszeit mit der BCA

Wir machen Deine Weiterbildung so einfach wie möglich:

Warum unsere IDD‑Angebote?

    Kostenfrei & IHK‑anerkannt

    Online-Kurse, Live-Webinare & Präsenzschulungen

    Automatisches Zertifikat für Deine Dokumentation

    Praxisnahe Inhalte, moderne Lernformate

    Große Themenvielfalt – flexibel kombinierbar

    IDD Weiterbildungszeit – häufig gestellte Fragen

    Diese FAQ dienen als Orientierung für Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler und ersetzen keine qualifizierte Beratung, insbesondere keine Rechtsberatung. Die Inhalte dieser Seite wurden sorgfältig erstellt, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Bitte beachte, dass sich gesetzliche Rahmenbedingungen jederzeit ändern können. Anpassungen, Ergänzungen sowie Weiterentwicklungen durch den Gesetzgeber, beispielsweise durch neue Verordnungen oder Auflagen, sind jederzeit möglich.

    Icon Gibt es IDD Weiterbildungspunkte?

    Nein. Es zählen ausschließlich Zeitstunden.

    Icon Wie viele Stunden IDD‑Weiterbildung sind vorgeschrieben?

    15 Zeitstunden pro Kalenderjahr. Anerkannt durch die IHK.

    Icon Wer muss IDD‑Weiterbildung machen?

    Alle Personen im Versicherungsvertrieb nach §34d GewO.

    Icon Müssen sich Angestellte und Backoffice‑Mitarbeitende weiterbilden?

    Ja, wenn die Tätigkeit Beratungs‑, Vermittlungs‑ oder Informationspflichten umfasst.

    Icon Was gilt für Annex‑ bzw. produktakzessorische Vermittler?

    Annex‑ und produktakzessorische Vermittler müssen sich ebenfalls regelmäßig fortbilden, aber nicht zwingend 15 Stunden. Es genügen geeignete, ihrer Tätigkeit entsprechende Maßnahmen.

    Icon Welche Inhalte zählen zur IDD‑Weiterbildung?

    Relevante Themen wie Beratungsqualität, Produktwissen, Recht & Regulierung, Verbraucherschutz, Nachhaltigkeit (ESG).

    Icon Wie wird die Weiterbildung nachgewiesen?

    Durch Teilnahmezertifikate.

    Icon Was passiert bei Nichterfüllung?

    Bußgelder bis 3.000 € pro Verstoß, Gefahr für die §34d‑Erlaubnis.

    Icon Was gilt bei Elternzeit oder Krankheit?

    Die Pflicht bleibt bestehen, außer du bist ein ganzes Kalenderjahr nicht tätig

    Hier geht es zum BCA Eventkalender für Deine IDD Weiterbildungszeit