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Telefonaufzeichnungspflicht für 34f-Berater?
Liebe Partnerinnen und Partner,
auch wenn die FinVermV noch nicht final verabschiedet ist, sind sich Experten der Branche nach dem neuesten Referentenentwurf weitestgehend einig, dass künftig auch freie Finanzanlagenvermittler gemäß §34f GewO die Vorgabe der EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID II bezüglich der Aufzeichnung von Telefongesprächen mit Kunden erfüllen müssen.
Warum BCA-Partner im Hinblick auf die geplanten Änderungen durch die FinVermV entspannt bleiben können.
Wir haben bereits an einer Lösung für Sie gearbeitet, auf die Sie sich verlassen können – ohne Ihre gewohnten Beratungsprozesse anzupassen. Nutzen Sie die wohl flexibelste Lösung am Poolmarkt!
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Mobil UND stationär: 100 % kompatibel mit allen gängigen Smartphones und Telefonanlagen
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Keine Installation, Implementierung oder spezielle Hardware notwendig
Höchste Datensicherheit
Unbegrenztes Speichervolumen
Unbegrenzte Plattformnutzung
Orts- und zeitunabhängig
Beliebig viele Anschlüsse (Festnetz und Mobil)
Volle Verfügbarkeit der Aufzeichnungen
Strukturiertes Archiv mit Herausgabeprozess
Automatische Bandansage zur Einverständniserklärung durch den Kunden
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Bei Fragen wenden Sie sich gerne an investment@bca.de oder 06171 -9150 -160
ODER
besuchen Sie doch unseren Stand auf dem Fondskongress in Mannheim (Ebene 0, Stand 66) und werden auch Sie ein SMART MAKLER!