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Nach der DSGVO ist vor der DSGVO – wir rüsten Marketing plus für die Zukunft

Die allgegenwärtigen Cookie Hinweise sind nun automatisch auf Maklerseiten hinterlegt

Liebe Partnerinnen und Partner,

sie sind zurzeit in aller Munde und auf einer Vielzahl von Webseiten bereits vorhanden: Die sogenannten Cookie-Banner, welche sich automatisch öffnen und den Nutzer auf die Verwendung von Cookies hinweisen (siehe Abbildung 1). 
Nachdem wir in der Vergangenheit bereits die Datenschutzerklärung unserer Makler-Webseiten zukunftssicher gemacht haben, sind wir nun den nächsten Schritt gegangen und haben einen automatischen, zum Webauftritt passenden und individualisierten Cookie-Hinweis integriert.

Beispielhafter Cookie Hinweis

Was sind Cookies?

Grundlegend wird zwischen technischen Cookies, Profiler Cookies und Cookies von Erstanbietern unterschieden. Eine Differenzierung würde hier sicherlich den Rahmen sprengen, wichtig zu wissen ist jedoch: Cookies sind auf fast allen Webseiten zu finden. Diese werden benutzt, um Besucher der Webseite wiederzuerkennen und den Umgang mit der Internetpräsenz zu erleichtern. So können beispielsweise bestimmte Nutzerkonfigurationen beim Besuch der Website gespeichert werden. Ebenso gibt es jedoch auch technische Cookies, die eine reibungslose Nutzung der Webseite erlauben. 

Sind Cookie Hinweise verpflichtend?

Jein. Die Cookie Richtlinie der EU, die eine aktive Einwilligung des Webseitenbesuchers vorsieht, wurde von Deutschland aber (noch) nicht umgesetzt.  Nach dem bestehenden Telemediengesetz in Deutschland hingegen reicht es aus, den Nutzer der Webseite über die Verwendung von Cookies zu informieren und auf sein Recht auf Widerspruch hinzuweisen (z.B. mit Verlinkung auf die Datenschutzerklärung).* 
Zurzeit sind in der Umsetzung noch viele Fragen ungeklärt und es ist weiterhin offen, ob ein Cookie Hinweis oder eine aktive Einwilligung des Nutzers verpflichtend ist. Diesen Sachverhalt beobachten wir natürlich intensiv und werden bei Bedarf weitere Maßnahmen ergreifen, um unsere betreuten Webseiten rechtlich abzusichern.

E-Privacy vs. DSGVO

Der oben dargestellte Sachverhalt ist isoliert betrachtet sicher schon komplex genug. 
Nichtsdestotrotz wird neben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zurzeit eine weitere Verordnung  auf EU-Ebene diskutiert und verabschiedet, die noch im Laufe des Jahres 2019 Anwendung finden soll: Die E-Privacy Verordnung.
Zurzeit scheint alles darauf hinauszulaufen, dass mit Verabschiedung der Verordnung in Zukunft eine aktive Einwilligung des Webseitenbesuchers erfolgen muss. Sprich, nur durch einen Klick auf „akzeptieren“ innerhalb des Banners können Nutzer Webseiteninhalte konsumieren.

 

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Tipp: Wenn Sie direkt aus der DIVA Software in Marketing plus abspringen, sind Sie bereits mit Ihren vollständigen Daten eingeloggt.

Fazit

Auch wenn bis zur Verabschiedung der E-Privacy Verordnung noch vieles unklar ist und rechtlich als „Grauzone“ definiert werden kann, sichern wir unsere Makler durch Integration der Cookie-Hinweise ab.
Experten zufolge ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass die in Zukunft gefällten Urteile und Umsetzungen in die Richtung gehen, dass eine aktive Einwilligung der Nutzer verpflichtend wird. 
Dementsprechend haben wir uns in Kooperation mit unserem Dienstleister bereits heute entschlossen, den ersten Schritt zu gehen und durch die Einblendung der Cookie Hinweise die  Webauftritte unserer Makler rechtssicher zu gestalten.

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Sie haben vorab Fragen zu Marketing plus?
Kontaktieren Sie uns gerne sofort unter:

Tel: 06171 9150 132
Email: werbeberatung@bca-marketing-plus.de

 

 

*Quelle: 
https://www.erecht-24.de