BCA insider 01_2023

V E R S I C H E R U N G E N 3 6 „Mit leichter Verspätung soll es in diesem Jahr nun endgültig losgehen: Die Aktienrente kommt. Das Herzensprojekt der FDP nimmt so langsam Form an und ist im Bundeshaushalt für 2023 bereits vorgesehen. Inzwischen offiziell als „Generationenkapital“ bezeichnet plant die Bundesregierung die Einzahlung von 10 Mrd. Euro jährlich in einen Fonds. Kreditfinanziert. Ohne Zugriffsmöglichkeiten für die Politik. Das Risiko trägt der Bund, Fondsmanager wird die öffentlich-rechtliche KenFo-Stiftung. Doch was bedeutet das für die Finanzdienstleistungsbranche? Was müssen Berater nun wissen? Eine Einschätzung aus Sicht des VOTUM Verbands. Das Wichtigste vorab: Es ist absolut zu begrüßen, dass die Bundesregierung den ersten Schritt in die teilweise Kapitaldeckung der gesetzlichen Rentenversicherung vornimmt. Diese Maßnahme war angesichts der Überalterung unserer Gesellschaft und der damit einhergehenden katastrophalen Auswirkungen auf unser Rentensystem längst überfällig. Ja, die Aktienrente ist ein Schritt in die richtige Richtung. Und dass sich nun auch in Sachen Anschlussfinanzierung in der Bundesregierung eine Lösung abzeichnet, erweckt ebenso Grund zur Hoffnung. Von einem Allheilmittel für die Stabilisierung der Rentenkassen kann jedoch keine Rede sein. Angesichts der jährlich steigenden staatlichen Zuschüsse aus Steuermitteln in die Rentenkasse, die schon längst die 100-Mrd.-Euro-Schallmauer durchbrochen haben, ist dieser Schritt in die teilweise Kapitaldeckung nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Es besteht also weiterhin bei den allermeisten Menschen in Deutschland die Notwendigkeit, zusätzlich für das Alter vorzusorgen. Das bringt mich zu der Frage: Wie sollen die Berater mit der Aktienrente umgehen? Wichtig ist, dass man sich in den Grundzügen mit dem Vorhaben der Bundesregierung auseinandersetzt. Es kann gut sein, dass im Beratungsgespräch das „Generationenkapital“ thematisiert wird. So ist gut zu wissen, dass es sich bei dieser teilweisen Kapitaldeckung auch weiterhin ausschließlich um die gesetzliche Rentenversicherung handelt und dass die ersten Effekte erst gegen Ende der 2030er-Jahre eintreten werden, wenn aus dem Kapitalstock die ersten Erträge in die Rentenkasse fließen. Dieses Projekt zielt daher ausschließlich auf die Stabilisierung des bestehenden Systems ab und nicht etwa auf eine Erhöhung der Rentenansprüche der zukünftigen Rentnerinnen und Rentner. Dieses Basiswissen wird den Beraterinnen und Beratern helfen, im Kundengespräch das Thema Aktienrente/ Generationenkapital sauber einzuordnen. So kann imDialog verdeutlicht werden, dass dieser Kapitalstock kein Substitut für eine private Altersvorsorge sein kann und keine Rentenlücke schließt. Die Aktienrente als Steilvorlage im Beratungsgespräch Ich würde sogar einen Schritt weiter gehen und den Beraterinnen und Beratern empfehlen, das Thema Kommentar AUS BERATERPERSPEKTIVE – ALLHEILMITTEL ODER ROHRKREPIERER? © Chaosamran_Studio, imaginando – stock.adobe.com

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