BCA insider 01_2023

3 1 K A P I T A L A N L A G E N beratung zu, die sie verpflichten, ihre Kunden nach ihren Nachhaltigkeitspräferenzen zu fragen. Das Bundeswirtschaftsministerium hat dazu eine Novelle der FinVermV erarbeitet, die ab April 2023 gelten soll. Die regulatorischen Änderungen sind eine Folge der EU-Gesetzgebung im Rahmen der europäischen Finanzmarktrichtlinie MiFID II, die vorschreibt, dass die in der Beratung abgefragten Informationen nun auch Nachhaltigkeitspräferenzen umfassen müssen. Diese Neuregelung wird die Branche vor allem in zeitlicher und finanzieller Hinsicht vor große Hürden stellen, da bei Nichteinhaltung zivilrechtliche Haftungsrisiken und potenzielle Anlegerklagen drohen. Mit der Novelle werden die Anlageberater auf das gleiche Regulierungsniveau gebracht wie der übrige Beratermarkt, der bereits seit August 2022 nach den Nachhaltigkeitspräferenzen seiner Kunden fragt. Berater müssen nun Informationen über die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden einholen, diese bei der Geeignetheitsprüfung berücksichtigen und nur nachhaltige Geldanlageprodukte empfehlen, die für den Kunden geeignet sind. Anlageberater müssen das Thema Nachhaltigkeit schnell priorisieren, ihre Strukturen und Dokumentationen anpassen und sich mit den Chancen und Risiken der neuen „grünen“ Produkte auseinandersetzen. Darüber hinaus sollten sich Berater darüber im Klaren sein, dass sowohl Greenwashing als auch Falschberatung zivilrechtliche Haftungsrisiken mit sich bringen, die sich durch den aktuellen wirtschaftlichen Abschwung noch verschärfen können. Eine saubere Dokumentation ist unerlässlich, um diese Risiken zu minimieren und die Einhaltung der ESMA- Anforderungen zu gewährleisten. Umfassende Unterstützung steht bereit Da das Thema Nachhaltigkeit immer mehr in den Vordergrund der Anlageüberlegungen rückt, ist es unerlässlich, dass Finanzberater für die sich verändernde Finanzmarktlandschaft gerüstet sind. Gut aufgestellte Dienstleister wie die BCA AG unterstützen gemeinsam mit der BfV Bank für Vermögen AG die Berater dabei, den Übergang reibungslos zu gestalten. Mit der hauseigenen Software DIVA steht eine komplette Beratungsstrecke zur Verfügung, die alle relevanten ESG-Kriterien berücksichtigt. Darüber hinaus erhalten Berater fundierte Informationen aus dem hauseigenen Investment-Research. Zudem stellt die BCA sicher, dass Finanzprofis immer auf dem neuesten Stand sind. In Zusammenarbeit mit verschiedenen Experten bietet die BCA ein breites Spektrum an Schulungsmöglichkeiten an, um den Anlageprofis maßgeschneidertes Wissen zu vermitteln. Im Ergebnis wird Nachhaltigkeit als Ganzes, zusammen mit den gesetzlichen Anforderungen, zu einem wichtigen Wettbewerbskriterium in der Finanzbranche. Für Berater und Dienstleister, die sich intensiv mit dem Thema Nachhaltigkeit auf allen Ebenen auseinandersetzen, bietet das Umfeld gute Chancen, denn der europäische Gesetzgeber hat dem Kapitalmarkt und den Finanzdienstleistern einen klaren Auftrag erteilt: die zukünftigen Finanzströme in verantwortungsvolle und nachhaltige Investments zu lenken. Leonard Madzarevic Vorstandsstab BfV Bank für Vermögen AG E-Mail: leonard.madzarevic@bca.de Telefon: +49 61 71 91 50-264 Summe nachhaltiger Fonds und Mandate ESG-Integration Ausschlüsse Normbasiertes Screening Engagement Stimmrechts- ausübung Best-in-Class Nachhaltige Themenfonds Impact Investment Nachhaltige Anlagestrategien bei Publikumsfonds, Mandaten & Spezialfonds in Deutschland 2021 und 2020 im Vergleich (in Milliarden Euro) 409,5 248,3 336,6 200,6 335,6 230,3 327,3 227,5 291,0 192,1 266,1 175,0 266,0 160,4 46,9 19,6 29,9 16,6 0 100 200 300 400 +46% +65 % +68% +44% +52 % +52 % +66% +139% +80% gilt für nachhaltige Fonds und Mandate, Anteil in Prozent 82 82 80 71 65 11 7 2021 2020 65 Quelle: FNG – Forum Nachhaltige Geldanlagen © Celt Studio – stock.adobe.com

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