insider Magazin - Ausgabe2

14 ereits in der letzten Ausgabe widmete sich der insider der Frage, ob eine schärfere Regulierung als Ultima Ratio anzusehen ist, und führte hierzu eine Bestands- aufnahme zentraler legislativer Änderungen und neu entstan- dener Vorgaben für § 32-KWG-Institute und § 34f-GewO- Vermittler der letzten Zeit durch. Leider scheint sich der große Aufwand auf der Finanzdienstleistungsseite bisher für die Kunden nicht zu lohnen, wenn man die Ergebnisse einer ak- tuellen Studie der Ruhr-Universität Bochum betrachtet. Pro- fessor Stephan Paul hatte hierzu im Auftrag der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) rund 3.000 Kunden und über 150 Ban- ken und Sparkassen in Deutschland befragt. Als ein Ergebnis zeigt sich, dass sich Kunden durch die Fülle an Informationen überfordert und verunsichert fühlen. Nachteile für Anleger, Kosten für Anbieter und Berater Laut Presseauskunft der DK wollen viele Anleger selbst entscheiden, ob sie auf bestimmte Informationen (z. B. sich ständig wiederholende Kosteninformationen) verzichten oder eine nachträgliche Information (z. B. bei telefonischen Orders) wünschen. Daneben weist die Studie aus, dass im Schnitt pro Institut rund 3,7 Mio. Euro Kosten angefallen sind, um die europäischen Regulierungsvorgaben von MiFID II/MiFIR so- wie der Verordnung zur Einführung von Basisinformations- blättern (PRIIP-VO) zu erfüllen – die künftigen Kosten noch „MiFID II“ UND „FinVermV“ STELLEN FREIE VERMITTLER UND EIGENSTÄNDIGE ANLAGEBERATER VOR GROSSE HERAUSFORDERUNGEN: RÜSTZEUG BENÖTIGT Seit Anfang 2018 finden die MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive) zur Regulierung der Finanzmärkte und die Verordnung MiFIR (Markets in Financial Instruments Regulation) in Deutschland Anwendung. Als ein Ergebnis beeinflusste die komplexe Regulation sowohl die Beratungs- als auch die Geschäftsprozesse von Vermögensverwaltern und Anlageberatern mit Erlaubnis nach § 32 KWG. Anknüpfend daran setzt der Ende letzten Jahres vorgestellte Referentenentwurf zur Änderung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) die MiFID-II-Vorschriften konsequent um. Folglich werden sich auch Finanzanlagenvermittler nach § 34f GewO auf mehr Beratungs- und Vermittlungsaufwand einstellen müssen. nicht mitgerechnet. So fasst dann auch Andreas Krautscheid, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes, der als dies- jähriger Federführer für die DK spricht, zusammen: „Mit der Wertpapierrichtlinie MiFID II ist der europäische Gesetzgeber deutlich über das Ziel hinausgeschossen. Sie ist ein Ärgernis für die Kunden, ein Alptraum für Kreditinstitute und Berater und erweist dem Anlegerschutz und der Wertpapierkultur in Deutschland einen Bärendienst.“ Auch ein Blick auf die FinVermV zeigt auf, dass der Aufwand für freie Vermittler sicherlich nicht weniger werden dürfte, wie der insider bereits in seiner letzten Ausgabe aufzeigte. Aller- dings ist die finale Version noch nicht in Stein gemeißelt. Wenn es nach den idealistischen Plänen der Bundesregierung geht, soll die neue FinVermV noch im ersten Halbjahr 2019 durch- gewunken und verabschiedet werden. Für den freien Vertrieb wäre diese Umsetzung der Regulation bereits aus zeitlichen Gründen eine ziemliche Mammutaufgabe – musste man sich doch gerade erst für die MiFID-II-Vorgaben rüsten. Noch aber liegt eine zweite Entwurfsfassung der neuen FinVermV Stand Anfang April nicht vor. Demnach scheint der politisch realis- tisch umsetzbare Zeitplan eher offen. Diesbezüglich befragte die beiden Rechtsanwälte Jens Reichow von der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechts- anwälte sowie Dr. Hendrik Pielka von der Kanzlei Waldeck Rechtsanwälte PartmbB nach den gravierendsten Auswir- © IRStone - stock.adobe.com

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