insider Magazin - Ausgabe2

15 kungen des vorliegenden FinVermV-Musters für Vermittler. Zudem wollte insider von den Fachexperten wissen, ob ih- rer Meinung nach und mit Blick auf den finalen Entwurf noch vermittlerfreundliche Verbesserungen seitens der politischen Entscheider zu erwarten sind. Jens Reichow: „Die FinVermV wird regulatorisch an die ge- setzlichen Regelungen der VersVermV für Versicherungs- vermittler und der MiFID II für Wertpapierdienstleistungsun- ternehmen angeglichen. Besonders gravierend wirkt sich dabei für viele Vermittler ohne KWG-Lizenz sicherlich die geplante Pflicht zur Aufzeichnung von Telefonaten aus. Änderungen sind diesbezüglich zwar im Rahmen der Beschlussfassung im Bundesrat noch möglich, jedoch sollten Vermittler nicht darauf vertrauen, dass es noch zu grundlegenden Änderungen des Ent- wurfes kommt.“ Dr. Hendrik Pielka: „Die FinVermV hebt die Wohlverhaltensregelungen für Fi- nanzanlagenvermittler in wesentlichen Punkten auf WpHG-Niveau. Substan- ziell sind dabei die Einführung der Auf- zeichnungspflicht für Telefonate und E-Mails, das sogenannte Taping, die Einführung einer Geeignetheitserklä- rung und die Vorgaben zum Umgang mit Interessenkonflikten. Dagegen soll es jedenfalls nach jetzigem Stand kein echtes Zuwendungsverbot geben. Auch eine Zielmarktbestimmung bleibt den Vermittlern wohl erspart, freilich zulasten eigener Flexibilität und pass- genauer Kundenberatung. Die aktuelle Verzögerung im Gesetzgebungsver- fahren dürfte an weiteren inhaltlichen Diskussionspunkten zwischen den be- teiligten Ministerien liegen. Hier würde ich nicht auf Erleichterungen zählen, sondern eher mit nach- teiligen Wendungen aus Vermittlersicht rechnen.“ Dienstleister wie Pools und Haftungsdächer entlasten Berater Als ein Zwischenfazit lässt sich somit festhalten: Die neuen Regeln gehen zuallererst mit einemnicht zu unterschätzenden (Kosten-)Aufwand einher. Daneben werden Berater einmal mehr verstärkt Ressourcen für die unternehmerische Aufstel- lung bzw. für administrative Arbeitsprozesse anstatt für die Anlagenberatung und -betreuung einsetzen müssen. Das ei- gentliche Kerngeschäft wäre davon betroffen. Unterstützung hinsichtlich einer effizienten Umsetzung der Regulierungsan- forderungen bieten etwa Maklerpools oder Haftungsdächer. Beispielhaft lassen sich über die Zusammenarbeit mit starken Partnern ganze Compliance-Prozesse auslagern bzw. not- wendige Infrastruktur verbessern und demzufolge Kosten reduzieren. Vor diesem Hintergrund fragte die Experten, inwieweit sich an dieser Stelle die Bedeutung von Dienstleis- tern wie u. a. Pools oder Haftungsdä- chern allgemein verändert. Jens Reichow: „Mit steigendem Re- gulierungsdruck werden Pools und Haftungsdächer für Vermittler immer wichtiger. Gerade wenn der Vermitt- ler noch als ‚Einzelkämpfer‘ am Markt tätig ist, ist er oftmals auf die Unter- stützungsleistung eines Pools oder Haftungsdaches angewiesen, um die an ihn gestellten Anforderungen des Gesetzgebers erfüllen zu können. Ei- nen verlässlichen Pool oder ein zuver- lässiges Haftungsdach an der Seite zu haben, dürfte für viele Vermittler daher zukünftig noch wichtiger werden.“ Dr. Hendrik Pielka: „Die Faustregel lautet: Je höher die gesetzlichen An- forderungen, desto sinnvoller die An- bindung an eine Poollösung. Gerade für kleinere Einheiten ist Regulierung eine Bürde. Pools erzeugen Skalenef- fekte und bieten das nötige Rüstzeug zu einem überschaubaren Preis. Jedes angebundene Unternehmen profitiert insoweit von der Vielzahl der übrigen Nutzer. Zudem setzen Pools im Verhältnis zur Aufsicht Standards, zumal ‚Selbstver- suche‘ im Aufsichtsrecht gewisse Fehlerrisiken bergen. Die professionelle Organisation eines Pools bietet hier zusätzliche Sicherheit. Regulatorische Lasten können so mitunter auch in einen Vorteil umgekehrt werden, etwa beim Taping, das richtig umgesetzt auch für den Vermittler nützlich ist, oder bei erforderlichen Dokumentenstrecken.“ © IRStone - stock.adobe.com

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