insider Magazin - Ausgabe2

12 ls Teufelszeug wurden gewisse geschlossene Betei- ligungen zu Zeiten des sog. grauen Kapitalmarktes gerne betitelt. Nicht ganz grundlos, haben Anleger doch durch einzelne Medienfonds, Schrottimmobilien oder Schiffsbeteiligungen vor Jahren einen gravierenden Verlust hinnehmen müssen. Mit Regulation respektive Einführung von Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) sowie Kleinanleger- schutzgesetz oder auch MiFID II wurden inzwischen jedoch neue Rahmenbedingungen für eine transparente und hoch- anspruchsvolle Asset-Klasse geschaffen. Nicht ohne Grund sind etliche der einstigen Anbieter und Vermittler inzwischen längst nicht mehr aktiv – zumindest nicht im Segment der re- gulierten geschlossenen Fonds. Überwiegend institutionelle Anleger Laut BVI verwaltete die Fondsbranche im letzten Jahr ein Ver- mögen in Höhe von 9 Mrd. Euro in geschlossenen Fonds – im- merhin 3 Mrd. mehr als imVorjahr. Demnach hat insbesondere das Niedrigzinsumfeld dazu beigetragen, dass manch Anle- ger „weg von Geld-, hin zu Sachwerten“ tendiert. Schließlich können AIF innerhalb eines Portfolios eine echte Alternative zu althergebrachten Anlagen sein, und das nicht nur weil Sachwerte i. d. R. eine von der Börse unabhängige Rendite erzielen können. Zwar richten sich viele AIF überwiegend an institutionelle Anleger, doch Vermögensverwalter berichteten zuletzt davon, dass der Anteil von Sachwerten auch bei Pri- vatkunden in den Portfolios zunimmt. Um an dieser Stelle eine gute Diversifikation zu erzielen, kann – je nach Anleger – ein Anteil von bis zu 20 Prozent empfehlenswert sein. Eines ist aber auch klar: Für Kleinanleger, die Wert auf einen täglichen Zugriff auf ihr Erspartes legen, ist das Thema Sachwerte nicht empfehlenswert, da geschlossene Fonds vor allem auf einen langfristigen Vermögensaufbau ausgerichtet und regelmäßig schlecht oder nicht handelbar sind. Schritt für Schritt zur passenden Anlage Damit Anleger von den Vorzügen der Sachwerte auch profi- tieren, müssen Vermittler Faktoren im Rahmen des Auswahl- prozesses berücksichtigen, um im Sinne des Kunden geeig- nete Produkte anzubieten. Zuallererst gilt es an dieser Stelle jedoch zu klären, ob es sich bei der angebotenen Emissions- aktivität um ein geschlossenes AIF-Produkt nach KAGB oder z. B. ein Vermögensanlagekonstrukt nach VermAnlG bzw. gar ein Genossenschaftsmodell handelt. Je nach Investitionsart gibt es hierbei gewaltige Unterschiede betreffend Kosten- strukturen und grundsätzlicher konzeptioneller Gestaltungen mitsamt einhergehenden Risiken. Im Unterschied zu AIF-Produkten sind die Anbieter von Ver- mögensanlagen nach VermAnlG u. a. nicht zum umfassenden Risikomanagement bzw. zur Implementierung einer Verwahr- stelle als Kontrollinstrument verpflichtet. Auch die Pflicht zur AUSWAHLPROZESS BEI GESCHLOSSENEN FONDS: Insbesondere in Zeiten der Zinsflaute können Sachwerte, zu denen etwa die sog. alternativen Investmentfonds (AIF) zählen, eine lukrative Anlageoption darstellen. Bereits jetzt wird diese Art von Fonds speziell von institutionellen Anlegern nachgefragt, doch könnte das Asset alsbald auch bei Privatanlegern vermehrten Zuspruch erfahren. Beim Auswahlprozess hat der Vermittler jedoch einige Punkte zu berücksichtigen. SCHRITTWEISE ZUM PASSENDEN PRODUKT © pass - stock.adobe.com

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