insider Magazin - Ausgabe2

16 Ausgemachte Sache: BaFin als neue Aufsicht? Als ob die Verunsicherung für Vermittler in Sachen Regula- tion nicht ausreichen würde, machte jüngst die Nachricht in der Presselandschaft und Finanzbranche die Runde, wonach die Bundesregierung 34f-Vermittler zügig unter die Kontrolle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellen wolle. Noch vor zwei Jahren verkündete sie, dass man keine Absicht habe, die Aufsichtszu- ständigkeiten zu verändern. Dies klang dann zur Überraschung vieler im letzten Jahr im Rahmen des gemeinsamen Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD ganz anders. Wörtlich heißt es dort: „Wir werden zur Herstellung einer ein- heitlichen und qualitativ hochwerti- gen Finanzaufsicht die Aufsicht über die freien Finanzanlagenvermittler schrittweise auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht über- tragen.“ Folglich sind die jüngsten An- kündigungen vonseiten der Regierung nicht neu. Vielmehr stellt sich jedoch die Frage, inwieweit den freien Ver- mittlern ausreichend Zeit zur Umstel- lung gelassen wird – wenn sie dann kommt. Vor allem aber steht die Frage im Raum, was die Veränderung für be- troffene Vermittler allgemein bedeutet bzw. wie die Intention der Regierung zu bewerten ist. Auch hierzu haben sich die Fachexperten gegenüber dem insider geäußert: Jens Reichow: „Sollte die BaFin auch für die Aufsicht über die 34f-Vermittler zuständig werden, so wäre damit eine einheitliche Aufsicht über Wertpapier- dienstleistungsunternehmen und 34f-Vermittler gewährleis- tet. Da viele gesetzliche Anforderungen der MiFID II entsprin- gen, wäre zu hoffen, dass die Zusammenführung unter einer Aufsichtsbehörde zu einer Vereinheitlichung führen würde. Andererseits würde dadurch auch eine Trennung zwischen der Aufsicht über die 34f-Vermittler und die 34d-Vermittler erfolgen, da die Aufsicht über die 34d-Vermittler weiterhin bei der IHK bliebe. Da viele Vermittler sowohl über eine 34f- Erlaubnis als auch über eine 34d-Erlaubnis verfügen, wäre es daher wohl eher ratsamer, es bei der bisherigen Aufsicht der IHK über die 34f-Vermittler zu belassen.“ Dr. Hendrik Pielka: „Die Ideen des Gesetzgebers liegen hier noch im Nebel. Eine Aufsicht der BaFin müsste zumindest ein tragfähiges Zusammenspiel von Wertpapier- und Versiche- rungsaufsicht sicherstellen. Doppellizenzen – 34d und 34f – sind im Vermittlerbereich die Regel. Praktisch ist es meines Erachtens verfehlt anzunehmen, die BaFin könne mehr als 30.000 Ver- mittler mit ‚Bordmitteln‘ überwachen, weshalb auch der Hinweis auf vor- handenes Know-how der BaFin nicht trägt. Die Wertpapieraufsicht und ihr Know-how sind mit der Überwachung der Wertpapierdienstleistungsunter- nehmen ausgelastet. Inhaltlich dürfte eine neue Zuständigkeit zur Anglei- chung der Aufsichtspraxis führen, d. h., ein 34f-Vermittler wird zur ‚kleinen Bank‘, was im Hinblick auf Organisa- tion und Dokumentation nicht immer dem Zuschnitt der Unternehmen ge- recht wird.“ Regulation hält Berater weiter auf Trab Es gibt viel zu tun für die Finanzbran- che. Einzelne Vorgaben wie etwa die geforderte Telefonaufzeichnung für Beratungsgespräche bedeuten für das Gros der Vermittler die Umstellung etablierter Geschäftsprozesse. Auf der anderen Seite haben sich gut aufge- stellte Finanzdienstleister mit eigenem Haftungsdach bereits intensiv auf die Aufgaben vorbereitet. So erhalten Berater effiziente Hilfestel- lungen etwa durch die BCA AG. Dank hauseigener BfV Bank für Vermögen AG und entsprechender MiFID-II-Expertise sieht sich der Full-Service-Dienstleister aus Oberursel auch an dieser Stelle bestens für die kommenden Anforderungen gewappnet. Mit diesem Angebot bietet man sowohl 34f- Vermittlern als auch § 32-KWG-Instituten einwandfreie Hil- festellung an, gleich welchen regulatorischen Weg sie künftig einschlagen wollen. << © IRStone - stock.adobe.com

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