AMUND I ADVERTORIAL 7 INVESTIEREN AN DEN PRIVATE MARKETS: DER TREND ZU EVERGREEN-ELTIFS ELTIF 2.0 schafft neue Anlagemöglichkeiten Schon aufgrund ihrer Illiquidität und hoher Mindestanlagebeträge waren die Privatmärkte – also nichtbörsennotierte Anlagen – noch bis vor wenigen Jahren institutionellen Investoren vorbehalten. Doch auch unter Privatanlegern, die ihre Portfolios sowohl strukturell als auch nach ihrem Anlagehorizont diversifizieren wollen und gleichzeitig höhere Renditen anstreben, wächst das Interesse an alternativen Anlagen. Die ELTIF-2.0-Verordnung ist im Januar 2024 in Kraft getreten und erleichtert die Auflegung und Verwaltung von ELTIFs, insb. durch die Abschaffung der Mindestanlage und die Zulassung indirekter Anlagen über Fonds. Privatanleger haben dadurch nicht nur deutlich mehr Auswahl, sondern können auch leichter in die Privatmärkte investieren. Darüber hinaus ermöglicht ELTIF 2.0 die Auflegung von Evergreen-Fonds, die dadurch für Privatkunden leichter zugänglich werden. Evergreen-Fonds sind offene Anlageprodukte mit unbegrenzter Laufzeit, die Anlegern die Möglichkeit geben, in regelmäßigen Abständen und zu vorher festgelegten Bedingungen Anteile zu zeichnen und zurückzugeben. Evergreen-Fonds eignen sich besonders für Anleger, die in illiquide Werte investieren wollen und trotzdem Wert auf eine gewisse Liquidität und Flexibilität legen. Amundi Private Markets ELTIF Der Amundi Private Markets ELTIF (ISIN: LU2752817861) bietet Privatanlegern ein breit gestreutes Portfolio für Investitionen in die Privatmärkte, wobei der Schwerpunkt auf Sektoren liegt, die einem technologischen, energetischen, ökologischen oder sozialen Wandel unterliegen.1 Der Fonds sieht regelmäßige Zeichnungs- und Rücknahmemöglichkeiten vor („Evergreen“-Struktur).2 Aktiv gemanagte Investitionen in Private Equity, Private Debt und Infrastruktur Hauptsächlich über Sekundärinvestitionen (Fonds) sowie direkte Co-Investitionen in Unternehmen und Infrastrukturprojekte SFDR-Klassifizierung: Artikel 83 Aktives Liquiditätsmanagement Anlageschwerpunkt Europa Die Anlageklassen des Fonds im Überblick Private Equity: Investitionen in das Eigenkapital privat gehaltener, nicht börsennotierter Unternehmen mit Wachstumspotenzial Infrastruktur: Investitionen in notwendige Einrichtungen, Dienstleistungen und Anlagen; in der Regel lange Laufzeiten und regelmäßige Erträge Private Debt: Vergabe von Fremdfinanzierungen durch Nichtbanken, vor allem Kreditfinanzierungen durch Private-Debt-Fonds ELTIF 2.0 auf einen Blick Wofür steht ELTIF? European Long-Term Investment Funds. Warum 2.0? ELTIF 2.0 ist die im Februar 2023 von der Europäischen Kommission abgeschlossene Überprüfung der Verordnung (EU) 2015/760 (ELTIF-Verordnung), die im Januar 2024 in Kraft getreten ist. Was soll ELTIF 2.0 erreichen? Die Überprüfung der Verordnung soll langfristige europäische Investmentfonds (ELTIFs) attraktiver machen. Definitionsgemäß handelt es sich dabei um regulierte Investmentfonds, die Kapital in langfristige Projekte anlegen sollen und sowohl professionellen wie auch privaten Anlegern offenstehen. Warum sind langfristige Investitionen wichtig? ELITF 2.0 fördert u. a. langfristige Investitionen in Infrastruktur, Immobilien, nachhaltige Energie sowie kleine und mittlere private Unternehmen (KMU) mit dem Ziel, Wachstum und Arbeitsplätze in Europa zu schaffen. Durch gezielte Investitionen in nachhaltige Projekte trägt ELTIF 2.0 zur Umsetzung der Klimaziele der Europäischen Union bei und fördert nachhaltiges Wachstum. 1 Der Fonds fördert ökologische und soziale Faktoren, hat aber keine nachhaltige Anlage zum Ziel. Bei der Entscheidung, in den beworbenen Fonds zu investieren, sollten alle Eigenschaften oder Ziele berücksichtigt werden, wie sie im Prospekt beschrieben sind. 2 Ausführlichere Informationen zur semiliquiden Struktur des Fonds finden Sie in den rechtlichen Unterlagen des Fonds, die Sie unter www.amundi.lu abrufen können. 3 Die Einstufung wurde von der Fondsverwaltungsgesellschaft auf Basis der Vorgaben durch die OffenlegungsVO vorgenommen. Gemäß der EU-Offenlegungsverordnung werden Fonds auf Basis ihres Nachhaltigkeitsansatzes in drei Kategorien unterteilt (Artikel 6, Artikel 8 und Artikel 9). Artikel-8-Fonds integrieren ESG-Kriterien in ihre Anlagepolitik.
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