insider 02/2025

2 5 von einzelnen Versicherungsgesellschaften, Pools und Finanzvertrieben sind“. Sie werde durch die Satzung der Eigentümerstruktur gewährleistet. Der Anteil der aktuell elf Investoren, die gleichzeitig Kunden sind, ist nach Kapital und Stimmrechten auf 49 Prozent beschränkt und könne sich auch durch die Aufnahme weiterer Investoren nicht ändern, weil der Anteil dann stets neu auf alle Investoren aufgeteilt werde. Die Mehrheit von 51 Prozent bleibe hingegen beim Unternehmensgründer Matthias Brauch und seinen Mitarbeitern. Ludwig stellt fest: „Dadurch ist dauerhaft ausgeschlossen, dass ein einzelner Marktteilnehmer oder eine Gruppe von Marktteilnehmern beherrschenden Einfluss auf die Geschäftspolitik erhält.“ Mit 23 Gesellschaften sind laut Ludwig die wichtigsten BU-Versicherer an Bord, ein paar wenige würden noch folgen. „Wir können auf Veränderungen bei Tarifen oder technischen Anbindungen zum Produktgeber sehr schnell reagieren“, sagt sie und ergänzt, dass der technische Ansatz eine vollständige Integration des Vergleichsrechners in das Maklerverwaltungsprogramm ermöglicht. Tarifseitig miteinander vergleichen lässt sich auch der von Ratinganalysten überwiegend eher kritisch bewertete Verzicht auf eine konkrete Verweisung und eine Umorganisation losgelöst von der Unternehmensgröße, mit denen einige Versicherer einen Unterschied machen wollen. Solche Maßnahmen seien zwar für den einzelnen Versicherungsnehmer von Vorteil, würden aber insgesamt das Kollektiv der Versicherten belasten und die Stabilität des Bestands gefährden. Kontroverse um Neuerungen Auch bei der Alte Leipziger und der Nürnberger stimmt man in die Skepsis ein. „Zum Schutz der Versichertengemeinschaft dürfen der Zugang bzw. die Voraussetzungen für den Leistungsbezug nicht so vereinfacht werden, dass auch Kunden BU-Leistungen beziehen, die keinen berechtigten Anspruch auf BU-Leistung haben“, mahnt die Vorsorge-Expertin der Nürnberger, wenn es darum geht, Versicherten mit berechtigtem Leistungsanspruch einen leichteren Zugang zu diesen Leistungen zu ermöglichen. Bei der Bayerischen wollte man die Sorgen mancher Kunden hinsichtlich einer konkreten Verweisung in der BUVersicherung aufnehmen, gleichzeitig aber auch das Kollektiv nicht belasten. Deshalb hat der Versicherer den Baustein „Prestige-Schutz“ entwickelt, der einen Mehrbeitrag erfordert.: „Wir verzichten vollständig auf jegliche Verweisung“, sagt Eckert und weiter: „Kunden, die diesen Schutz wünschen, können ihn individuell wählen, ohne den gesamten Versicherungsbestand zu belasten.“ Derzeit geschehe dies bei sieben Prozent der Neuabschlüsse. „Angesichts der doch zunehmenden Arbeitgeber- bzw. Professionswechsel kann der Verzicht auf die Umorganisation eine wichtige Rolle spielen“, sagt Lang. Er kennt BU-Versicherer, die darauf bei Kleinunternehmen generell verzichten. Aber letztendlich sei es für den Kunden schwer vorauszusehen, in welchem Unternehmen er einmal landen könnte. Der Versicherungsmakler stellt auch deshalb klar: „Nach meiner Beratungsphilosophie sollte eine BU-Versicherung im Ernstfall jederzeit leisten, egal in welchem beruflichen Umfeld sich der Kunde befindet. Deshalb sind solche Leistungen sehr wichtig.“ Entwicklungen wie der Verzicht auf Umorganisation und konkrete Verweisung sind aus meiner Sicht positiv zu bewerten, solange sie den Preis des BU-Schutzes nicht nach oben treiben“, sagt Gottfried Baer hinsichtlich des intensiven Wettbewerbs, in dem Versicherer immer wieder versuchen, mit Neuerungen den Unterschied zu machen. Angesichts des außerordentlich hohen Qualitätsniveaus auf der Produktebene wird für ihn die Regulierung im Leistungsfall immer wichtiger. Einerseits bei der Wahl des Produktanbieters durch die zunehmende Berücksichtigung eigener Erfahrungen, andererseits bei der Unterstützung der Kunden. Deshalb bietet er ihnen an, im Leistungsfall einen gerichtlich zugelassenen Versicherungsberater auf Honorarbasis einzuschalten. Die Erstberatung ist kostenfrei. „Der Experte hilft beim Ausfüllen der vielen Gesundheitsfragen, die den Kunden gewöhnlich komplett überfordern und ficht die Ansprüche notfalls auch vor Gericht für ihn durch“, sagt Baer und fügt hinzu: „Auch Berater können sich auf diese Weise positiv vom Wettbewerb abheben.“ Kay Schelauske Freiberuflicher Finanzjournalist und Buchautor / Diplom-Volkswirt E-Mail: Kay.Schelauske@t-online.de Telefon: +49 172 988 23 64 VERSICHERUNGEN

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