insider 03/2020 online
ten Dienstverhältnis kann eine Entgeltumwandlung sinnvoll und gewünscht sein, dann hilft die Unterstützungskasse. So- mit können Mitarbeiter in einem Zweitdienstverhältnis sehr wohl die steuerlichen Vorteile nutzen. : Blickt man jedoch auf das Thema „versicherungs- vertragliche Lösung“, scheint die Direktversicherung im Vergleich zur Unterstützungskasse in der Handhabung we- sentlich flexibler zu sein. Täuscht der Eindruck? Willms: Dort, wo die Unterstützungskasse „ergänzend“ zur Direktversicherung eingesetzt wird, wird die versicherungs- vertragliche Lösung weiter wie gewohnt genutzt. Die Zusage verbleibt dann entweder „beitragsfrei“ im Unternehmen oder kann vom neuen Arbeitgeber übernommen und weitergeführt werden. Und hier kommt der Makler ins Spiel. Denn er kann nun dem neuen Arbeitgeber seines Mandanten die Unterstüt- zungskasse mit ihrer mitarbeiterbindenden Wirkung vorstel- len, auf diesem Wege helfen, dass die Zusage weitergeführt wird, und gewinnt vielleicht sogar einen neuen Arbeitge- berkunden. Im Übrigen stellen wir fest, dass eine Unterstüt- zungskassenzusage inzwischen vielfach – auch bei „norma- len“ Mitarbeitern – vom neuen Arbeitgeber übernommen und weitergeführt wird. : Ist diese Art der Versorgung dennoch eher für Besserverdiener oberhalb der BBG geeignet? Willms: Es ist schon richtig, dass die kongruent rückgedeckte Unterstützungskasse für Angestellte mit einem höheren Ge- halt, Vorstände und Geschäftsführer die erste Wahl ist, wenn es darum geht eine auskömmliche Versorgung über die bAV auszufinanzieren. Sie wird wegen ihrer Bilanzneutralität re- gelmäßig der Pensionszusage vorgezogen – zumal sie auch zur Mitarbeiterbindung und -gewinnung sowie ggf. in der Entgeltumwandlung genutzt werden kann. : Worauf sollten Vermittler bei der Auswahl der richtigen Unterstützungskasse achten? Willms: Eine Unterstützungskasse, die die Versorgungs- zusagen für ein Unternehmen in dessen Namen durchführt : Welche Vorteile bringt eine Kombination aus Un- terstützungskasse und Direktversicherung als gemeinsame bAV-Lösung mit sich? Christian Willms: Zunächst profitiert man hierdurch von den Alleinstellungsmerkmalen der kongruent rückgedeckten Un- terstützungskasse. Nur mit ihrer Hilfe können Versorgungen auch jenseits der Grenzen der Direktversicherung steuer- wirksam, bilanzneutral und periodengerecht finanziert wer- den. Wird sie zudem für eine Arbeitgeberzusage oder einen -zuschuss genutzt, bleibt den Mitarbeitern das volle Potenzial für eine Entgeltumwandlung in der Direktversicherung er- halten. Der Beschäftigte kann somit die staatliche Förderung beider Durchführungswege auf seinem Altersvorsorgekon- to verbuchen: zwei Mal bis max. vier Prozent der Beitrags- bemessungsgrundlage über die Direktversicherung und die Unterstützungskasse steuer- und sozialversicherungsfrei. Die Verknüpfung beider Durchführungswege eignet sich somit bestens zur Mitarbeiterbindung und -gewinnung. Darüber hi- naus liefert die Unterstützungskasse im Rahmen eines zwei- ten Dienstverhältnisses weitere Pluspunkte. : Welche Vorteile bietet die Unterstützungskasse im Fall einer Mehrfachbeschäftigung? Willms: Bei einem zweiten Dienstverhältnis kann die Direkt- versicherung keine Wirkung entfalten, weil die steuerliche Förderung der Direktversicherung nach § 3 Nr. 63 EStG auf das erste Dienstverhältnis beschränkt ist. Aber auch im zwei- Die Deutsche Unterstützungskasse e. V. verwaltet ausschließlich kongruent rückgedeckte Unterstützungskassenzusagen. Hierdurch können Versorgungen auch oberhalb der Grenzen des § 3 Nr. 63 EStG (Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds) voll- ständig steuerwirksam und bilanzneutral ausfinanziert werden. In diesem Zusammenhang sieht Vorstand Christian Willms die Un- terstützungskasse bei der Belegschaftsversorgung eher als eine Ergänzung zur Direktversicherung denn als Alternative. Im Auftrag des insider-Magazins sprach Björn Saal, Altersvorsorgespezialist der BCA AG, darüber mit dem bAV-Fachmann Willms. UNTERSTÜTZUNGSKASSE: GUTES INSTRUMENT ZUR MITARBEITERGEWINNUNG UND -BINDUNG 58 © Krakenimages.com - stock.adobe.com
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