insider 03/2020 online
52 ine solche Betriebsunterbrechung kann die Existenz eines Unternehmens gefährden. Dennoch zögern vor allem Verantwortliche in mittelständischen Unterneh- men, eine Betriebsunterbrechungsversicherung (BUV) abzu- schließen. Diese Nachlässigkeit kann richtig ins Geld gehen, denn Löhne und Gehälter, Mieten und andere Verbindlichkei- ten laufen weiter. Firmenchefs sollten bei dem Versicherungs- schutz für ihr Unternehmen immer daran denken: Eine BUV gehört unbedingt ins Unternehmensportfolio. Kompetente Beratung bleibt unabdingbar Um sich bedarfsgerecht abzusichern, sollten sich Unterneh- mer unbedingt von einem ausgewiesenen Experten beraten lassen, der die Gegebenheiten der Branche kennt. Umsatz, Wareneinsatz, Verbindlichkeiten aus Unternehmenskrediten, verbindliche Absprachen mit Zulieferern oder Abnehmern oder auch Mietkosten von Betriebsgebäuden und -anlagen sind nur einige der zu analysierenden Faktoren, die Einfluss auf das individuelle Unterbrechungsrisiko haben. Werden z. B. bestehende Absprachen mit Zulieferern bei Vertragsabschluss nicht berücksichtigt, können dem Unternehmer bei Produkti- onsausfall Vertragsstrafen oder Ausgleichszahlungen drohen. Es gilt zu bedenken: Nicht vorhergesehene Lieferengpässe für Maschinen und Anlagen oder behördliche Auflagen verzö- gern nicht selten das Wiederanlaufen der Produktion. Selbst wenn die Produktion nach einem Schaden wieder in Gang kommt, sind die Folgen noch nicht unbedingt ausgestanden, denn dann sind bspw. oft die Produktionsausfälle aus der Ver- gangenheit nachzuholen. Cybervorfälle werden zu großem Risiko für Unternehmen Immer öfter sind Cyberrisiken die Ursache einer Betriebsun- terbrechung. Dabei machen Cyberkriminelle auch vor Kleinst- und Kleinbetrieben nicht halt. Aus Umfragen ist bekannt, dass Nach Cyberattacken, Elementarschäden oder Vandalismus ist der eigentliche Versicherungsschaden für Betriebe nur eine Seite der Medaille. Viele Firmenchefs vernachlässigen aber die weiteren Fol- gen, wenn aufgrund dessen bspw. die Produktion für längere Zeit lahmgelegt ist. © alfa27 - stock.adobe.com / STUDIO 157,KOELN 70 Prozent der befragten kleinen und mittleren Unternehmen ernsthaft eingeschränkt wären, wenn die firmeneigene IT ausfällt. Was muss eine gute Betriebsunterbrechungsver- sicherung nun können? Im Falle eines Sachschadens durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel oder andere Elemen- tarereignisse sollte eine BUV den Betrieb vor den weiteren Folgen des verursachten Schadens schützen. Dazu gehört, dass der Unternehmer z. B. Löhne, Gehälter, Mieten oder Leasinggebühren weiterzahlen kann. Nicht zuletzt sollte auch der entgangene Gewinn abgedeckt sein. Betriebsgröße, Tä- tigkeitsschwerpunkte, Zulieferströme, Arbeitsrecht und vieles mehr sind zu berücksichtigen. BUV ist vielseitig einsetzbar Eine BUV gibt es in verschiedenen Varianten. Sie kann bspw. als pauschale Zusatzversicherung einer Geschäftsinhaltsver- sicherung infrage kommen. Diese Form eignet sich etwa für den Einzelhandel und kleinere Handwerksbetriebe, deckt ab einer bestimmten Unternehmensgröße aber nicht mehr den Bedarf. Als eigenständige, individuelle Versicherung berück- sichtigt sie neben den speziellen Gegebenheiten z. B. auch Nachhaftung sowie Rückwirkungsschäden. Wichtig ist, dass im Rahmen einer Risikoberatung der indi- viduelle Bedarf insbesondere aus den Geschäftszahlen, rele- vanten Verträgen sowie regionalen oder branchentypischen Besonderheiten ermittelt wird. Noch ein Tipp: Für den Un- ternehmer sollte das jährliche Gespräch mit seinem Berater ein fester Termin sein. So lässt sich der Versicherungsschutz zeitnah an Veränderungen bspw. im Betrieb oder bei den Um- satz- und Inhaltssummen anpassen. << Dr. Andreas Reinhold Bereichsleiter Sach-Haftpflicht-Produktmanagement SIGNAL IDUNA Gruppe Mail: andreas.reinhold@signal-iduna.de Tel.: +49 40 412 43 481
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