insider 03/2020 online

ie SDK ist seit 1. Juni 2020 mit neuen Zusatzversicherungen am Markt. Mit ihnen lässt sich der Gesundheitsschutz für Privat- und Firmenkunden einfach regeln. 2017 hat die SDK ihre Vollversicherung moderni- siert. Nun folgt die Zusatzversicherung im ambulanten, stationären und zahn- ärztlichen Bereich als weiterer Schritt bei der strategischen Ausrichtung der SDK zum Gesundheitsspezialisten. Leistungsstark, transparent, flexibel Das neue Tarifsystem ist sehr einfach und nachvollziehbar konstruiert. Egal in welcher Abstufung Ihr Kunde einen Tarif versichert: Im Kern sind die Leis- tungen der ambulanten und zahnärzt- lichen Tarife immer gleich. Variabel ist die Erstattungshö- he von 50, 70, 90 oder 100 Prozent. So w i s s e n Ihre Kun- den je- derzeit, welche 49 Leistungen sie versichert haben. Es gibt keine Wartezeiten und Versicherungs- schutz besteht bereits ab Versiche- rungsbeginn. Gesunde und schöne Zähne Die Zahnzusatzversicherung ist im In- teresse Ihrer Kunden einfach und un- kompliziert aufgebaut und weist einige Highlights auf. So gibt es kein Höchst- aufnahmealter mehr und bis zu drei fehlende Zähne sind mitversicherbar. In jedem neuen Zahntarif sind Zahn- behandlung, Zahnersatz, Prophylaxe sowie Kieferorthopädie für Kinder und für Erwachsene nach Unfall enthalten – eine leistungsstarke Kombination. Sicher ambulant versorgt Die ambulante Zusatzversicherung schließt die relevanten Leistungslücken der GKV. Naturheilverfahren bei Ärzten oder Heilpraktikern sind ebenso mit- versichert wie Schutzimpfungen, Vor- sorgeuntersuchungen, gesetzliche Zu- zahlungen und Hilfsmittel. Besonders hervorzuheben sind die Leistungen für die Augen. Brillen bis zu 500 Euro alle zwei Jahre sowie Laserbehandlungen gehören zum Angebot. Schnell und gut im Krankenhaus behandelt In der Krankenhauszusatzversicherung liegt die Wahl bei 1-Bett, 2-Bett oder 1-Bett bei Unfall. Wartezeiten entfallen auch hier. Der neue Tarif für den Klinik- aufenthalt im Falle eines Unfalls hat die gleichen Leistungen wie die 1-Bett-Va- riante und ist ohne Gesundheitsprüfung abschließbar. Einfach geregelt. Mit den neuen Zusatzversicherungen der SDK. Als Einzelversicherungen für Privatpersonen oder als betriebliche Krankenversicherung für Firmen. Sören Hildinger Fachreferent Maklervertrieb Süddeutsche Krankenversicherung a.G. Raiffeisenplatz 5 70736 Fellbach E-Mail: Soeren.Hildinger@sdk.de Telefon: +49 172 9285974 © contrastwerkstatt - stock.adobe.com Gesundheitsschutz für Mitarbeiter Für ihre betriebliche Krankenversiche- rung (bKV) ist die SDK seit Jahren be- kannt und geschätzt. Tolle Neuheiten setzen das fort. Mit der bKV sind die neuen Zusatzversicherungen der SDK über den Arbeitgeber versicherbar. Wenn die Mitarbeiter ohne Gesund- heitsprüfung versichert werden, gilt das auch für die Familienangehörigen. In der obligatorischen, vom Arbeit- geber finanzierten bKV, wurden der Branchenkatalog und die Annahme- politik überarbeitet. Außerdem gibt es neu in der obligatorischen bKV einen Beitragsfreistellungstarif. Wer länger als sechs Wochen arbeitsunfähig ist, in Elternzeit- oder Familienpflegezeit geht oder ein Sabbatical nimmt, für den be- zahlt der Arbeitgeber bis zu 36 Monate lang keinen Beitrag und der Mitarbeiter erhält dennoch vollen Versicherungs- schutz. << MEHR SCHUTZ FÜR DIE ZÄHNE, AMBULANT UND STATIONÄR? Weitere Informationen unter: www.sdk.de/einfachgeregelt

RkJQdWJsaXNoZXIy MTA1Mzk2Nw==