insider 03/2020 online
18 „Gesetz zur Einführung von Sondervorschriften für die Sanierung und Abwicklung von zentralen Gegenparteien“, das klingt zwar nicht unbedingt nach Stärkung des Fondsstandorts Deutschland, ist aber nach dem Willen des deutschen Gesetzgebers explizit so gedacht. Und so mündete die Initiative Ende März auch in mehrere Änderungen des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Sie sehen zukünftig u. a. die Erlaubnis zum „Swing Pricing“ vor sowie das Recht, „Redemption Gates“ und „Rücknahmefristen“ bei Publikumsfonds einzuführen. Überdies dürfen Investmentaktiengesellschaften mit fixem Kapital und geschlossene Investmentkommanditgesellschaften ab sofort auch als Teilgesellschaftsvermögen konzipiert werden. as verbirgt sich hinter den Maßnahmen im Einzelnen? Der „Swing Price“ soll der Verwässerung von Anlagestrategien und Wertentwicklungen vorbeugen. De facto kann damit der Nettoinven- tarwert (NAV), also die ermittelte Sum- me der Vermögenswerte (geteilt durch die Summe der ausgegebenen Anteile gleich Anteilpreis), um jene Transak- tionskosten erhöht oder gemindert werden, die eine Kapitalverwaltungs- gesellschaft im Kontext von Mittelzu- und -abflüssen ihres Fonds entstanden sieht. Die Transaktionskosten mindern den Anteilpreis, wenn Vermögensge- genstände veräußert werden müssen, da mehr Anteile zurückgenommen als ausgegeben werden, und erhöhen ihn im Umkehrschluss, wenn frische Mittel investiert werden müssen, da mehr An- teile ausgegeben als zurückgenommen werden. Dabei handelt es sich keineswegs um einen Automatismus, sondern um ein Wahlrecht der Gesellschaft, das sie sich in den Prospekten zuvor einräumen las- sen muss. Im Zuge dessen darf sie auch festlegen, ob sie den Swing Price sofort bei Eintritt eines Nachfrage- oder Ab- gabeüberhangs vorsieht oder erst bei Überschreitung bestimmter Schwellen. Voraussetzung des Swing Pricing ist in- des die unmittelbare zeitliche Nähe zur Investition, wobei bei offenen Immobi- lienfonds die Anpassung des Nettoin- ventarwertes nicht vorgesehen ist. Aus Sicht der Investoren ist der Swing Price ein zweischneidiges Schwert. Einerseits ordnet er die Transaktionskosten den Verursachern zu, schützt also die be- stehenden Anteilsinhaber, die im Fonds verbleiben, vor einer Verwässerung ih- rer Renditen. Andererseits wird er für Käufer und Verkäufer von Anteilen des Fonds zu einer intransparenten Variab- len. Schließlich wissen sie im Vorfeld ih- rer Entscheidung nicht, ob und wie weit geschwungen wird, und können die zu- sätzlichen Kosten im Nachhinein nicht Impressum Herausgeber BCA AG Hohemarkstraße 22 61440 Oberursel Tel: (06171) 91 50-100 Mail: info@bca.de Net: www.bca.de/insider Koordination Mirko Faust, BCA AG Gastautoren dieser Ausgabe (Visitenkarten) In chronologischer Reihenfolge: Dr. Christian Waigel, Norman Wirth, Björn Drescher, Dirk Arning, Marc Sattler, Silvia Fischer, Natalie Menzel, Dr. Andreas Reinhold, Prof. Michael Hauer, Dr. Henriette Meissner, Matthias W. Kroll (LL. M.), Christoph Bubmann, Christoph R. Kanzler, Peter Süßengut. Alle sonstigen, nicht namentlich genannten redaktionellen Beiträge entstammen aus den Reihen der insider-Redaktion. Konzeption, Artdirection und Redaktionsleitung [flow] Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Sven Fischer & Marc Oehme Mail: info@flow-united.de Net: www.flow-united.de © Ingo Bartussek - stock.adobe.com
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