insider Ausgabe 02/20 Online

44 „Gesundheit ist die erste Pflicht im Leben“ , schrieb Oscar Wilde. Wir wissen nicht, ob Jens Spahn Oscar Wilde liest, aber der Bun- desgesundheitsminister möchte offensichtlich dieser Pflicht nachkommen. Im Online- Zeitalter war es allerdings notwendig, dass auch die Medizin in Deutschland auf den „Digitalisierungszug“ aufspringt. Videosprechstunden und E-Rezepte Seit dem 1. Januar 2020 gibt es Apps auf Rezept: Laut dem neuen Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) können u. a. „Ge- sundheits-Apps“ wie z. B. die Erinnerung an die regelmäßige Einnahme der Arzneimittel oder Diabetiker-Tagebücher nach Prüfung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Me- dizinprodukte (BfArM) von Ärzten verschrieben werden. Die Kosten dafür werden die gesetzlichen Krankenkassen tragen. Eine andere Sache ist jedoch die disruptive Veränderung: Künftig sollen Ärzte Videosprechstunden anbieten können, die gerade die Versorgung in ländlichen Regionen verbessern sollen. Die Einführung einer elektronischen Patientenakte (ePA), E-Rezepte und Apps sollen den Digitalisierungspro- zess im deutschen Gesundheitswesen vorantreiben. Der Datenschutz ist erneut Thema Die gesetzlichen Krankenkassen sollen alle Abrechnungsda- ten (Alter, Geschlecht, Wohnort und Behandlungen) pseudo- nymisieren und an ein Forschungsdatenzentrum weiterleiten. Dort können Wissenschaftler und Forscher auf Antrag Zugriff auf Untersuchungsergebnisse der 73 Millionen gesetzlich Versicherten erhalten. In diesem Datenzentrum soll gespei- chert werden, wer wann wegen welcher Krankheit beim Arzt war, welche Behandlung er oder sie erfahren hat und welche Medikamente verschrieben worden sind. Krankheitsprävention durch Forschung? Klingt super! Jedoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Patien- tendatensätze trotz Pseudonymisierung wieder auf einzelne Die Verschreibung von Apps und das Skypen mit dem Arzt klingen zunächst surreal. Jedoch ist dieser Schritt der Medizin in Richtung Digitalisierung in Deutschland bald Realität. © viperagp - stock.adobe.com Personen zuzu- ordnen sind. Denn oft genügen wenige Merkmale, um pseudony- misierte Daten doch einer Ein- zelperson zuzuordnen. Das leichte Rückgängigmachen dieser Anga- ben ist ebenfalls möglich: Wer garan- tiert uns, dass unsere personenbezogenen Daten nicht für andere Zwecke missbraucht werden? Das Gesetz nicht, denn dort ist gerade nicht beschrieben, wie die Daten vor einer solchen Identifizier- barkeit geschützt werden sollen. Den Krankenkassen wird durch die Zusammenführung der Daten ermöglicht, Gesundheitsprofile der Versicherten zu er- stellen. Dies birgt enorme Risiken für die Persönlichkeitsrech- te der Versicherten. Zudem betrifft das Gesetz nur gesetzlich Versicherte, das bedeutet, dass Privatversicherte einen höhe- ren Datenschutz als die Mehrheit der Bevölkerung erhalten. Durch eine Widerspruchsmöglichkeit bezüglich der Verwen- dung der eigenen Angaben könnte der Datenschutz besser gewährleistet werden. Eine solche Möglichkeit sieht das DVG allerdings nicht vor. Fazit: Deutschland wagt durch das DVG einen großen Schritt in Richtung Digitalisierung. Die Zettelwirtschaft und die ge- fühlt ewige Bürokratie sollen dadurch weiter abgeschafft werden. Demnach können wir uns die nächsten Jahre auf ei- nige interessante, jedoch ungewohnte Neuerungen gefasst machen. Zudem gut zu wissen: Kürzlich hat Qthority die Ko- operation mit der Oberurseler BCA AG gestartet (siehe Link: www.bca.de/qthority ). Hierdurch profitieren die Maklerpart- ner des Pools umfassend vom umfassenden Leistungsange- bot der juristischen Experten. << DAS DIGITALE-VERSORGUNG-GESETZ UND DIE RECHTLICHEN FOLGEN: „APPS AUF REZEPT“ Ekrem Taskin Datenschutzexperte bei Qthority.com E-Mail: info@qthority.com Telefon: +49 69 3487 181-30

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