insider Ausgabe 02/20 Online

s war Ende Januar 2020, als das Coronavirus auch in Deutschland angekommen war. Seit diesem Zeitpunkt ist SARS-CoV-2 fester Bestandteil des Lebens ge- worden. Um die Pandemie zu bekämpfen, erfolgten etliche Maßnahmen: Einzelhandelsgeschäfte, Restaurants, Hotels, Fitnessstudios, Schulen und Kindertagesstätten mussten schließen. Dazu Homeoffice-Maßnahmen im Job, Rückhol- aktionen von Deutschen aus fernen Urlaubsländern, umfas- sende Ausgehbeschränkungen und der Aufruf, die sozialen Kontakte herunterzufahren. Damit einhergehend ergeben sich in sämtlichen Bereichen des Lebens zahlreiche Heraus- forderungen und Fragen. Ein Überblick über die wichtigsten Themenfelder: Private Krankenversicherung In der privaten Krankenversicherung herrscht ein allgemeines Prinzip: Versicherungsschutz besteht immer dann, wenn es medizinisch notwendig ist. Wenn der Arzt somit einen Co- rona-Test als medizinisch notwendig erachtet und Maßnah- men veranlasst, erfolgt i. d. R. die Kostenübernahme durch den Versicherer. Stattdessen kann ein „selbst verordneter“ Corona-Test durch den Kunden eben nicht von den Kranken- versicherern getragen werden. Reiserücktritt Eine Reiserücktrittsversicherung bietet immer dann Schutz, wenn der Versicherte eine Reise wegen einer unerwartet schweren Erkrankung oder Tod eines nahen Angehörigen nicht antreten kann. Grundsätzlich wäre eine Covid-19-Er- krankung somit ein versichertes Ereignis. Allerdings kommt es an dieser Stelle auf die Bedingungen des Versicherers an. Einzelfallentscheidungen dürften diesbezüglich eher die Re- gel statt die Ausnahme sein. Hinzu kommt, dass die Weltge- sundheitsorganisation am 11. März 2020 Covid-19 zur Pan- demie erklärt hat. Da Pandemien kein versichertes Ereignis sind, besteht in diesem Zusammenhang kein Versicherungs- schutz mehr für Reisen, die nach dem 11. März 2020 gebucht oder aufgenommen wurden. Reisekrankenversicherung Für Reisen in ein Land mit einer Reisewarnung des Auswärti- gen Amtes besteht grundsätzlich Versicherungsschutz, wenn man sich bereits in diesem Land befindet und erkrankt. Die Versicherungsdauer beträgt üblicherweise 14 Tage. Sollte es darüber hinaus nicht möglich sein auszureisen, kann sich die Dauer auch verlängern. Informationen bieten an dieser Stelle die jeweiligen allgemeinen Versicherungsbedingungen der Gesellschaften. Anders sieht die Situation aus, wenn bereits eine Reisewarnung für ein Land ausge- sprochen wurde und der Versicherte dennoch die Reise antritt: Für solche Fälle ist der Versiche- rungsschutz prinzipiell ausgeschlossen. © jijomathai - stock.adobe.com / Krakenimages.com - stock.adobe.com Die Welt befindet sich im Ausnahmezustand, die Auswirkungen der Corona-Pandemie sind in allen Teilen des Lebens angekommen. Ob in der Wirtschaft, im öffentlichen Leben oder im engsten Kreis der Familie, die Folgen sind noch nicht absehbar. Abgesehen von gesundheitlichen Risiken leiden die Unternehmen in erheblichem Maße. Viele Kunden stellen sich die Frage: Bin ich versichert oder kann ich diese Risiken versichern? 37

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