insider Magazin Ausgabe 5
Aktueller Stand: Auch wenn seitens der BaFin inzwischen an ei- ner Übernahme der Aufgaben gearbeitet wird und ein erster Re- ferentenentwurf für das Übertragungsgesetz vorliegt, bleibt zu hoffen, dass es sich hier letztlich um einen politischen Agenda- punkt der Regierungskoalition – und dort insbesondere der SPD – handelt, der nicht umgesetzt wird. Derzeit ist bei diesem Thema Unterstützung für die Position der mittelständischen Finanzan- lagenvermittler innerhalb der CDU/CSU und selbstverständlich auch der FDP zu sehen. Seitens der CDU hieß es zuletzt, dass eine Zustimmung zu dem Projekt nur bei Kostenneutralität erfol- gen würde, was schwerlich umsetzbar sein dürfte. >> Thema 3: Provisionsdeckel << Direkt heraus: Wo kommt die Diskussion über den Deckel über- haupt her? Im Koalitionsvertrag steht darüber nichts. Aber bereits 2013 und Anfang 2017 konnten wir jeweils feststellen, dass aus dem GDV heraus die Diskussion über den Deckel angefacht wur- de. Zum Verständnis der Thematik Provisionsdeckel muss man also vor allem fragen: Cui bono? Wem nutzt es? Den unabhän- gigen Vermittlern auf keinen Fall: Die Einführung des geplanten Provisionsdeckels bei 25 Promille würde zu einem Minus von 16 Quelle: AfW - Der Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. Gabriele Instenberg Geschäftsführerin der IMP Wirtschaftsberatung GmbH „Die Regulierung der Finanzmärkte wird den Workflow und den Unternehmenserfolg der unabhängigen Finanz- und Versicherungsmakler dauerhaft beeinflussen. Unter dem Deckmantel des Verbraucherschutzes erfindet der Staat ständig neue bürokratische Hürden, die es sowohl Maklern als auch Kunden immer schwieriger machen, die Themen Vorsorge oder Vermögensaufbau sachgerecht zu vermitteln bzw. zu verstehen. Unterdessen erwartet der Gesetzgeber, dass wir die Bürger für private Altersvorsorge motivieren, und „belohnt“ unsere Arbeit mit einer gedeckelten Vergütung. Zudem konterkariert die EZB die Vorsorgemotivation der Deutschen durch eine bereits mehr als zehnjährige Niedrigzinspolitik. Da kann einen schon der Makler-Blues treffen! Was ist demnach unsere Kernaufgabe für das Jahr 2020? Ganz klar: die erstklassige, vertrauensvolle und wertschätzende Kundenberatung! So sind unsere Kunden einst aus einem ganz bestimmten Grund zu uns gekommen: Sie wünschten sich Hilfestellung in Versicherungs- oder Finanzangelegenheiten. Langfristige, respektvolle Kundenbeziehungen zeigen ganz offensichtlich, dass wir diesen Job zum Wohle unserer Kunden richtig gut machen – auch wenn es einige Politiker nicht glauben mögen. Anknüpfend daran gilt es, den Beratungsaufwand weiter zu optimieren. Dazu gibt es leistungsfähige Pools wie die BCA, die mit entsprechenden technischen und fachlichen Dienstleistungen die Arbeit eines Maklers vereinfachen können. Daneben ermöglicht ein Pool die Abdeckung verschiedener Geschäftsfelder – von der Finanzanlage über Versicherungsprodukte bis hin zur Baufinanzierung. Der Kunde, der uns seit vielen Jahren vertraut, wird vermutlich auch andere Geschäftsfelder mit uns betreten, wir müssen es nur wollen.“ Auswirkung § 34f BaFin-Aufsicht Frage > „Sollte die Aufsicht über die § 34f GewO-Vermittlerinnen und Vermittler zur BaFin wechseln, sind u.a. Kosten in Höhe von 1.000 bis 5.000 Euro pro Jahr nur für die Beaufsichtigung im Gespräch. Welche Auswirkung(en) hätte eine BaFin-Aufsicht auf Ihr § 34f GewO-Geschäft?“ Keine Intensivierung 34f-Geschäft Rückgabe § 34f-Erlaubnis Sonstiges keine Angabe Finanzanlagen vollständig aufgeben Haftungsdach Tippgeber Vermögensverwaltungen keine Angabe Frage > „Sie haben eben angegeben, dass Sie im Falle eines Aufsichtswechsels hin zur BaFin Ihre § 34f-Erlaubnis zurückgeben werden. Welche Konsequenzen wird dieser Schritt für Sie haben?“ 18% 23% 7% 2% 4% 16% 49% 24% 22% 35%
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