insider Magazin Ausgabe 5

15 Taping – sowie zum Umgang mit Interessenkonflikten umgesetzt. Das bisherige Beratungsprotokoll wird durch eine sogenannte Geeignetheitserklärung ersetzt – etwas, was Versicherungsver- mittler bei der Beratung zu Versicherungsanlageprodukten schon seit über einem Jahr anzufertigen haben. Obwohl nach MiFID II eigentlich kein Muss, sind nun auch die verschärften Zulässig- keitsanforderungen für Provisionen und die Product-Gover- nance-Regeln für Finanzanlagenvermittler mit Zulassung nach § 34f GewO eingeführt. Positiv ist, dass das lange drohende Provisionsverbot durch die Hintertür nun nicht kommt. Ebenfalls ist es im Sinne der Diversi- fikation beim Kunden und des Beratungsfreiraums gut, dass sich der AfW mit der Forderung durchsetzen konnte, dass es in be- gründeten Ausnahmefällen möglich sein muss, auch außerhalb des vom Produktgeber definierten Zielmarktes zu vermitteln. >> Thema 2: BaFin-Aufsicht << „Wir werden zur Herstellung einer einheitlichen und qualitativ hochwertigen Finanzaufsicht die Aufsicht über die freien Finanz- anlagevermittler schrittweise auf die Bundesanstalt für Finanz- dienstleistungsaufsicht übertragen“, so die Ankündigung im Koa- litionsvertrag von CDU/CSU und SPD vom 12. März 2018, Zeilen 6.348 bis 6.350. Dieser Punkt sorgt zu Recht für viel Aufregung. Das System der gewerberechtlichen Aufsicht hat sich über die letzten Jahre bewährt. Es gibt keinen erkennbaren qualitativen Grund, warum ein Wechsel erforderlich wäre. Es gibt auch kei- ne Vermittler-Skandale, es gibt vielmehr Produkt- bzw. Instituts- skandale (Infinus, Prokon, S&K, P&R, Deutsche Bank), bei denen die BaFin in ihrer Aufsichtsfunktion gefordert gewesen wäre, jedoch versagt hat. Insofern funktioniert die Institutsaufsicht der BaFin schlechter als die gewerberechtliche Aufsicht der §34f- Vermittler. Trotzdem wird sie von einigen Marktteilnehmern und auch Politikern angestrebt. Bisher ist unsicher, wie hoch die Kosten der BaFin-Aufsicht für den einzelnen §34f-Vermittler sein werden. Das vorhandene Umlageprinzip für BaFin-beaufsichtigte Unternehmen wird mit Sicherheit aber zu einer zusätzlichen Belastung in mittlerem vier- stelligen Bereich führen. Das §34f-Geschäft ist bei vielen Vermitt- lern heute ein Teil ihres Unternehmenskonzepts oder „Zusatzge- schäft“. Eine zusätzliche Kostenbelastung ist für sie daher nicht tragbar und könnte zur Aufgabe dieses Geschäftsbereiches füh- ren. Damit würde sich die Anlageberatung auf die großen Bank- institutsgruppen konzentrieren. Es wäre ein ordnungspolitischer Fehler, die Anlageberatung faktisch zentralistisch aus einigen Bü- rotürmen in Frankfurt steuern zu lassen. Bauchschmerzen bereitet besonders, dass es seitens der Ban- kenbranche und auch seitens großer Versicherer eher Zuspruch für eine BaFin-Vermittleraufsicht gibt. Und diese auch nicht nur für die unabhängigen Finanzanlagenvermittler, sondern auch für Versicherungsmakler. noch schlechter gehen. Darüber sollten manche politischen Entscheider einmal nachdenken. Kurzum: Ich sehe dem Jahr 2020 und den Folgejahren sehr positiv entgegen. So wird sich der Beratungsbedarf weiter auf sehr hohem Niveau bewegen. Und wenn man als Maklerbetrieb dann noch einen professionellen Pool wie die BCA im Hintergrund hat, der einem mit Know-how zur Seite steht, dann kann man als freier Finanzdienstleister bestens in die Zukunft blicken.“ „Das Jahr 2020 stimmt mich trotz nicht enden wollender Regulatorik und anhaltender Niedrigzinspolitik nicht traurig! Das Gegenteil ist der Fall: Natürlich ist eine Abwärtskorrektur betreffend Konjunkturprognose möglich, dennoch glaube ich, dass Menschen besonders in solchen Zeiten Orientierung in Bezug auf nachhaltige und sinnvolle Lösungsmöglichkeiten für ihre Finanzen und Vermögenswerte suchen. Dies trifft gleichermaßen sowohl auf die Immobilienfinanzierung und die finanzielle Absicherung als auch auf die Vermögensbildung oder -verwaltung zu. Für letztgenannte Anlageformen erwarte ich sogar im kommenden Jahr eine ganz besondere Dynamik. Die Alternativlosigkeit und der wachsende Druck auf zinslose – bald ggf. sogar negativ verzinste Spareinlagen – wächst ebenso weiter wie die Frage nach sinnvollen Alternativen. Ungewissheit über die Zukunft bleibt stets bestehen, doch nicht unsere Beratungsleistung für unsere Mandanten! In Bezug auf das Dauerthema Digitalisierung bin ich sehr froh über die daraus entstehenden Erleichterungen für meinen Arbeitsalltag. Mehr noch: Es muss in diesem technischen Bereich noch viel mehr passieren. Die ständigen Medienbrüche, umständliche und vielzählige Kommunikationswege mit Partnern und Mandanten kosten uns allesamt nach wie vor reichlich Zeit – und viel zu viele Ressourcen. Kapazitäten, die schlussendlich viel besser für die Beratung und Kundenbeziehung eingesetzt werden könnten. Aber da hoffe ich sehr auf die Performance unseres Pools und bin gemessen an den aktuellen Entwicklungen und Ausblicken auch sehr positiv gestimmt.“ Sebastian Mann Investment-Fachwirt und Stiftungs- berater bei der MehrWert GmbH

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