insider Magazin Ausgabe 4

© rcfotostock - stock.adobe.com 19 europäische Gesetzgeber z. B. in der MiFID II formuliert hat, flächendeckend umgesetzt werden. Europäisches Recht aus- zulegen und anzuwenden gehört zu unserem täglichen Ge- schäft.“ Es fällt auf, dass ganz generell vom Ziel einer „qualitativ hoch- wertigen Finanzaufsicht“ gesprochen wird. Dem liegt die Annahme zugrunde, dass nur durch die „vermeintliche“ Ein- heitlichkeit der Aufsicht einer Ungleichbehandlung entgegen- gewirkt werden könne. Ist ein zweigeteiltes Aufsichtssystem (basierend auf der BaFin-Aufsicht über regulierte Institute und der Gewerbeaufsicht für Finanzanlagenvermittler) per se schlechter? Rechtsanwalt Norman Wirth , geschäfts- führender Vorstand Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e. V., vertritt zur geplanten BaFin-Aufsicht eine klare Po- sition: „Es wäre ein sehr starker Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Geschäftsbetrieb und so mit Blick auf Artikel 12 Grundgesetz verfassungsrechtlich ein äußerst bedenkli- cher Schritt. Es wäre absurd, teuer und rechtlich fragwürdig. Last but not least würde sich die Anlageberatung zunehmend auf die großen Bankinstitutsgruppen konzentrieren, welche gerade nicht unabhängig beraten, sondern den Vertrieb der eigenen Hausprodukte im Blick haben.“ Ähnlich sieht es Dr. Martin Andreas Duncker , Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Schlatter Rechtsanwälte, der das Ansinnen der Aufsichtsübertragung in die Kategorie des politischen Aktionismus einordnet. „Es gibt für diesen Wech- sel keinen sachlichen Grund. Ob das damit angestrebte Ziel erreicht werden kann, ist vollkommen offen. Aber der Wunsch nach einer BaFin-Aufsicht für den freien Finanzvertrieb wurde nun einmal im Koalitionsvertrag vereinbart – er soll nun wohl unbedingt noch in dieser Legislatur durchgedrückt werden.“ Eckpunktepapier des BMF/BMJV Quasi mitten in der Sommerpause legten das Bundesminis- terium der Finanzen (BMF) und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) am 23. Juli 2019 ein gemeinsames Papier vor, das die im Koalitionsvertrag vorge- sehene Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenver- mittler auf die BaFin detailliert regelt . Der Staatssekretär im BMJV, Gerd Billen, bemerkte hierzu, dass die Verbraucherin- nen und Verbraucher von der Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler auf die BaFin profitieren würden. Die These des Verbrauchers als Profiteur ist mitunter gewagt. Zu- mal auch von einer Zentralisierung der Aufsichtsbefugnisse bei näherem Hinsehen nur bedingt gesprochen werden kann. Prof. Dr. Friedemann Götting , Federführer Recht beim Hes- sischen Industrie- und Handelskammertag, führt ins Feld, dass die meisten Erlaubnisinhaber neben der Erlaubnis nach

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