insider Ausgabe 03/19 Online
Tatsächlicher Inhalt und Zeitpunkt noch offen Viel spannender ist jedoch die Frage nach den Details, falls denn die Pflicht kommen sollte: Wird es ggf. eine Frist geben, in der sich die Selbstständigen bzgl. Opt-out entscheiden müssen? Wird es Ausnahmefälle geben (z. B. äl- tere Selbstständige)? Was ist mit Exis- tenzgründern? Wie sehen allgemein die konkreten Bedingungen für eine Ren- tenversicherungspflicht? Werden am Ende doch spezielle Vorsorgeformen (etwa eigene Immobilie) in das Gesetz zusätzlich als Wahlmöglichkeit einge- bracht? Oder wird es am Ende so ver- laufen wie vor rund sieben Jahren, als die einstige Arbeits- ministerin Ursula von der Leyen die Selbstständigen in die Pflicht nehmen wollte und am Ende, wie bekannt, nichts passierte. Die Zeit wird es zeigen. Und dennoch sollten be- rührte Selbstständi- ge als auch Makler das Thema – vor allem mit Blick auf die mögliche Regu- latorik – sprichwört- lich auf dem Schirm haben. << 40 arbeiten müssen, da keinerlei Vorsorge getroffen wurde (siehe Abb. 1 und 2). (Wann) Kommt der Entwurf? All jene Selbstständige, die bisher nicht in die Rentenkasse einzahlen und kei- nem Versorgungswerk angehören, wären somit prinzipiell erst mal von den Koalitionsplänen betroffen. Und mit Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) ist auch ein Mann zur Stelle, der die Pläne gerne umsetzen möch- te. Mehrfach hatte er im Laufe dieses Jahres betont, dass er eine generelle Rentenversicherungspflicht für Selbst- ständige auf den Weg bringen möch- te. Konkret betonte er, dass er bis Ende des Jahres einen „Gesetzentwurf zur Einbeziehung der S e l b s t s t ä n d i g e n in das System der A l t e r s s i che r ung “ vorlegen werde. Allerdings äußerte er diese Ansichten einige Wochen vor dem „Nahles-Aus“. Dennoch scheint das Thema noch auf dem Tisch zu liegen, denn die Versicherungs- pflicht für Selbst- ständige fand auch bei CDU/CSU An- klang. Sollte die Rentenversicherungs- pflicht für Selbstständige kommen, bleibt u. a. die Frage, wie die geplante Wahlmöglichkeit zwischen verschiede- nen Versorgungsarten aussehen soll. Stand jetzt scheint die Rürup-Rente als Pendant zur gesetzlichen Kasse infrage zu kommen. So wurde die Basisrente bereits 2005 in Deutschland als steu- erlich begünstigte Form der privaten Altersvorsorge quasi für Selbstständige eingeführt und ist insolvenz- und pfän- dungssicher. Darüber hinaus besteht grundsätzlich auch über Einmalzahlun- gen die Option, eine Rente oberhalb des Grundsicherungsniveaus aufzubauen. Abb. 1: Anteil der monatlichen Spareinlagen zur Vermögensbildung auf Haushaltsebene im Jahr 2016 am monatlichen Haushaltsnettoeinkommen Quelle: BAMS Forschungsbericht 514 (September 2018), Seite 40 3,6% 11,7% 10,0% 8,2% 66,5% Abhängig Beschäftigte: 13,6% 7,6% 10,0% 13,0% 55,8% Selbstständige mit Beschäftigten: 6,9% 8,3% 8,8% 7,9% 68,1% Solo-Selbstständige: LEGENDE: keine Vermögensbildung bis 5% 5% bis 10% 10% bis 20% 20% und mehr
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