insider Ausgabe 03/19 Online
39 SELBSTSTÄNDIGE UND DIE GESETZLICHE RENTENVERSICHERUNG: ZWANGSVERPFLICHTET? #Rentefüralle! So lautet der Claim der diesjährigen bundesweiten Kampagne des VdK Deutschland. Die Forderung des Sozialverbandes ist dabei nicht weniger als ein rentenpolitisches Umdenken, um eine neue gesetzliche Rentenversicherung zu fertigen, die Rentnern ein gutes Auskommen bietet und die Menschen vor Altersarmut schützt. Eine Forderung lautet daher: Alle Erwerbstätigen müssen in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, auch Beamte, Selbstständige und Politiker. s ist erst wenige Wochen her, dass VdK-Präsidentin Verena Bentele in einem Kommentar nochmals klarstellte, dass man seit dem 6. Mai 2019 unbequeme Fragen zum deutschen Rentensystem stelle und man auch weiter in die Diskussion gehe, weil der Sozialverband nicht wolle, dass alles einfach so weiterläuft wie bisher. Anknüpfend daran unterstreicht Ben- tele, dass es gerecht wäre, wenn das Rentensystem in Deutschland von allen Schultern getragen würde. „Leistung soll sich nach unseren Vor- stellungen für alle Menschen gleicher- maßen lohnen. Deshalb ist es uns ernst, dass alle Erwerbstätigen – Beamte, Selbstständige, Politiker und Angestell- te – in dieselbe gesetzliche Altersvorsor- ge einzahlen. Das ist volkswirtschaftlich sinnvoll, gerecht und machbar“, heißt es wörtlich in der Kolumne von VdK- Präsidentin Verena Bentele . Grund- sätzliche Unterstützung erhält der VdK dabei durch die SPD. Insbesondere die ehemalige SPD-Vorsitzende Andrea Nahles äußert sich generell wohlwol- lend, wenn es um die Idee einer Rente für alle geht. Hierfür müssen natürlich entsprechende Voraussetzungen ge- schaffen werden. Eine Zielgruppe sind die bereits erwähnten Selbstständigen. Zielvorgabe durch Bundesregierung Dieser Plan der Politik ist nicht neu. So steht bereits im Koalitionsvertrag zwi- schen CDU, CSU und SPD wörtlich: „Um den sozialen Schutz von Selbst- ständigen zu verbessern, wollen wir eine gründerfreundlich ausgestaltete Altersvorsorgepflicht für alle Selbst- ständigen einführen, die nicht bereits anderweitig obligatorisch (z. B. in be- rufsständischen Versorgungswerken) abgesichert sind. Grundsätzlich sollen Selbstständige zwischen der gesetz- lichen Rentenversicherung und – als Opt-out-Lösung – anderen geeigneten insolvenzsicheren Vorsorgearten wäh- len können, wobei diese insolvenz- und pfändungssicher sein und in der Regel zu einer Rente oberhalb des Grundsi- cherungsniveaus führen müssen.“ Die Zahl Selbstständiger einschließ- lich mithelfender Familienangehöriger lag laut Daten des Statistischen Bun- desamtes im Jahresdurchschnitt 2018 bei ca. 4,22 Mio., davon 2,3 Mio. Solo- Selbstständige. Die Zahl der Selbst- ständigen ist gegenüber dem Vorjahr um rund 2 Prozent gefallen. Von dieser Gruppe zahlen – je nach Quelle – zwi- schen einem Fünftel und einem Drittel bereits verpflichtend (teils auf Antrag) in die Rentenkasse (z. B. Künstler und Pu- blizisten oder Hebammen) ein bzw. ist über ein entsprechendes Versorgungs- werk (wie u. a. frei verkammerte Berufe wie Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten oder Apotheker) als auch über landwirt- schaftliche Alterskassen (derzeit rund 148.000 Landwirte) abgesichert. Der Rest der Selbstständigen sorgt vielfach mit Vermögen, Immobilien oder privaten Rentenlösungen für das Al- ter vor – wenn sie denn vorsorgen. So gibt es auch zahlreiche Fälle, in denen Selbstständige bis zum Lebensende © dbunn - stock.adobe.com
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