insider Ausgabe 03/19 Online

sende Investmentsoftware und verfügt über ein Team von Compliance-Spezialisten. Maßgeschneiderte Unterstützung erhalten investmentorien- tierte Vermittler zudem durch ein ausführliches Research- Angebot mit Investment Radar, CIO View, Musterportfolios sowie Fondsempfehlungsliste. Unter Berücksichtigung der MiFID-II-Vorgaben wird Investment Excellence bereits seit mehreren Jahren innerhalb der hauseigenen Vermögens- verwaltung Private Investing gelebt. Ebenso können Bera- ter von den Online-Endkundenlösungen z. B. in Form eines Robo-Advisor-Ansatzes profitieren. Des Weiteren steht Haftungsdach-Partnern zahlreiches Marketing- und Informa- tionsmaterial für das Beratungsgespräch zur Verfügung. Wei- terbildungsmaßnahmen mittels E-Learning und Präsenzver- anstaltungen runden das umfassende Angebot der BfV ab. Wertpapierberatung im Fokus Nachdem sich Geschäftsbanken zunehmend aus der Fläche verabschieden und die Verbundinstitute dem Wertpapierge- schäft für Retailkunden i. d. R. keine gesteigerte Bedeutung beimessen, hat es sich die BfV gemeinsam mit den ange- schlossenen Haftungsdachpartnern zur Aufgabe gemacht, Privatkunden an dieser Stelle eine ausgezeichnete individu- elle und unabhängige Wertpapierberatung auch abseits der großen deutschen Metropolen anzubieten. Alle Dienstleistun- gen dienen durchweg zur Verbesserung der Beratungsquali- tät zugunsten der Endkunden. Während die BfV den Berater in puncto Abwicklung, Regulierungspflichten sowie Invest- mentorientierung bedarfsorientiert unterstützt, kann sich der Berater ganz auf die Kundenbetreuung und -beratung kon- zentrieren und bleibt infolgedessen Lösungsanbieter für seine Kunden. Fazit: Selbst wenn investmentorientierte Vermittler mit Er- laubnis nach § 34f GewO womöglich um einige MiFID-II-Re- geln herumkommen sollten: Die kommenden Anforderungen werden Berater stark fordern. Dies alles ist ohne organisatori- schen Mehraufwand kaum zu bewerkstelligen. All diejenigen, die sich an dieser Stelle einen starken Partner wünschen, sind innerhalb einer Haftungsdachlösung sehr gut aufgehoben. Folglich kann davon ausgegangen werden, dass die Bedeu- tung von leistungsstarken Haftungsdächern künftig zuneh- men wird. << und sich z. B. einem Haftungsdach angeschlossen (lesen Sie hierzu in der letzten insider-Ausgabe den Beitrag: „Rüstzeug benötigt: MiFID II und FinVermV stellen freie Vermittler und eigenständige Anlageberater vor große Herausforderungen“). Dabei sind auch Haftungsdächer von benannten Regularien betroffen. Mit entsprechender Finanzkraft bzw. vorhandenen Arbeitsressourcen und Know-how ausgestattet, können die- se jedoch die Anforderungen i. d. R. effizient lösen. So sind Kostentransparenz, Zielmarktbestimmung, Telefon- aufzeichnung und Geeignetheitsprüfung in Haftungsdächern bereits gelebte Praxis. Dies bedingt, dass Prozesse sowie da- mit verbundene Kosten bereits umgestellt und angepasst so- wie zudem für das erste Jahr von Wirtschaftsprüfern testiert und abgenommen wurden. Weitere Maßnahmen zur Quali- tätssicherung sind zudem bei gut aufgestellten Haftungsdä- chern im praxiserprobten Einsatz. Hierzu gehören u. a. Doku- mentations- und Orderkontrolle im Vier-Augen-Prinzip oder auch das Vorhalten einer adäquat besetzten Compliance- Abteilung. Vor diesem Hintergrund spricht einiges dafür, dass betroffene 34f-Vermittler sich einmal im Markt der Haftungs- dächer umschauen sollten, um das eigentliche Kerngeschäft trotz Regulierung erfolgreich fortzusetzen. Haftungsdach ist nicht gleich Haftungsdach Auf der Suche nach dem richtigen Haftungsdach sollte zu- allererst das vorhandene Leistungsspektrum und die Finanz- stärke des Haftungsdachs eine Rolle spielen. Wichtig sind in diesem Zusammenhang neben den rechtlichen Rahmen- dienstleistungen sowie Produktangebot und -research auch Zusatzleistungen wie bspw. Marketing- und Vertriebsunter- stützung bzw. weitere Support-Leistungen, die entlang der gesamten Wertschöpfungskette unterstützen. Parallel hierzu sollte darauf geachtet werden, dass das Komplettangebot mitsamt Pauschalpreis möglichst viele Anforderungen des Gesetzgebers beinhaltet. Damit erspart sich ein Vermittler unnötige Nachverhandlungen. Die Vermögensschadenhaft- pflicht ist ein bekanntes Beispiel für eine Leistung, die ggf. nicht im Paket bzw. Gesamtpreis inkludiert ist und somit unter Umständen extra gebucht werden muss. Erstklassige Lösungen für Finanzprofis Als Haftungsdach wendet sich die BfV Bank für Vermögen AG (BfV) an Finanzprofis wie Private Banker und unabhän- gige Berater mit klarem Schwerpunkt im Investmentgeschäft, die in erster Linie umfassenden Zugriff auf benötigte Finanz- instrumente sowie exzellente Abwicklungs-, Backoffice- und Compliance-Prozesse schätzen und zudem entsprechende Investment-Expertise suchen. Vor diesem Hintergrund ist die BfV als Teil der BCA AG mit einem umfassenden Produkt- und Serviceportfolio erstklassig ausgestattet. Beispielsweise bietet das Bankhaus im Bereich der Abwicklung eine umfas- 35 Karsten Kehl Vorstand BfV Bank für Vermögen AG E-Mail: karsten.kehl@bfv-ag.de Telefon: +49 6171 9150-272

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