insider Ausgabe 03/19 Online

14 eines der in Absatz 2 genannten qualitativen und/oder ande- rer vom Versicherungsunternehmen entwickelter qualitativer Kriterien nicht ausreicht, um die höchstmögliche Abschluss- provision von 4 Prozent zu erhalten. Vielmehr sollen die von den Versicherungsunternehmen zu entwickelnden Systeme vorsehen, dass proportional zur Erfüllung mehrerer quali- tativer Kriterien die Höhe der gezahlten Abschlussprovision ansteigen kann.“ Eine geringe Beschwerdequote und eine niedrige Stornoquote als Ausdruck guter und transparenter Beratung reichen also nicht für die Auszahlung zumindest eines Großteils der „Qualitätsprovision“ aus. Denn proporti- onal heißt, dass bei vier oder noch mehr Kriterien je Kriterium ein Anteil der 1,5 Prozent ausgeschüttet werden darf. Damit kommt es zur Erlangung der 1,5 Prozent „Qualitätsprovision“ maßgeblich auch auf Kriterien an, die eine Überwachung und Kontrolle des Versicherungsmaklers beinhalten. „Auch wenn die Statistik des Ombudsmanns für Versicherungen bestätigt, dass das Gros der Vermittler prinzipiell einwandfrei arbeitet, fordern Politiker und Verbraucherschützer völlig zu Recht eine stetige Verbesserung der Beratungsqualität. Diese Erwartungshaltung haben Makler übrigens auch an sich selbst. Dies bedingt natürlich ein unabhängiges wie anbieterneutrales Angebot – vor allem aber viel, viel Beratungsarbeit sowie Qualitätssicherung der fachlichen Kompetenz. Ein Provisionsdeckel konterkariert jedoch den Wunsch nach hoher Beratungsqualität. Die Festlegung von Qualifikationen als auch Fachkompetenz sowie Transparenz und Offenlegung der Kosten in einem Altersvorsorgevertrag sind für mich stattdessen der richtige Weg. Hierdurch kann der Kunde schlussendlich selbst entscheiden, ob er die umfassende Beratung sowie ganzheitliche Betreuung eines freien Vermittlers in Anspruch nehmen möchte. Alternativ kann er eigenständig und stückchenweise Produkte beratungsfrei online über irgendeine Plattform abschließen bzw. sich eine honorarbasierte Beratung suchen. Gerade beim Onlinegeschäft muss Verbrauchern jedoch klar sein, dass sie bei eventuellen Produktproblemen selbst für die Folgen verantwortlich sind. Demgegenüber haften freie Vermittler gegenüber dem Kunden generell bei etwaigen Beratungsfehlern.“ Gottfried Baer Geschäftsführer MehrWert GmbH „Um es klar und deutlich zu sagen: Ein erneuter politischer Eingriff in unsere Berufsfreiheit gefährdet die Zukunft unserer Branche! So ist die Toleranz der Makler durch die zahlreichen Regulierungen von EU-Vermittlerrichtlinie IDD bis zur Datenschutzgrundverordnung komplett ausgeschöpft. Bereits heute sieht sich ein Makler mit unverhältnismäßig großem regulatorischen Ballast konfrontiert, den er kaum effizient lösen kann. Nicht ohne Grund geht die Anzahl der registrierten Versicherungsvermittler sukzessive zurück. Wie soll in einem solchen Umfeld notwendiger Beraternachwuchs den Weg in die Branche finden, wenn nicht nur die fachlichen Voraussetzungen, sondern auch der Beratungsaufwand bzw. die Dokumentationspflichten immens hoch sind und nun auch noch die Verdienstmöglichkeit von außen beschnitten werden soll? Welcher Jungmakler, der sich gerade im Bestandsaufbau befindet, kann bei diesen zunehmenden Belastungen noch wirtschaftlich vernünftig arbeiten? Abgesehen davon die Frage an die politischen Entscheider, warum ausgerechnet die Maklereinnahmen gedeckelt werden sollen? Wieso deckelt die Politik denn nicht bspw. auch die Benzin-, Energie- oder Handwerkerkosten? Warum gibt es dort keinen Eingriff in den freien Markt? Funktioniert dort alles besser als bei uns Maklern?“ Camillo Pacella Geschäftsführer FinanzService Pacella STIMMEN ZUM THEMA © Elnur - stock.adobe.com

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