insider Ausgabe 03/19 Online

13 im Rahmen der Verbändeanhörung zum BMF-Referentenent- wurf mit einer Stellungnahme mit zahlreichen Fakten, die klar gegen den LV-Provisionsdeckel sprechen, für die Belange der Versicherungsmakler ein und lehnte den Deckel, ebenso wie viele Berufsverbände, ab. Die Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler (BFV) zeigte u. a. auf: Die BFV wird bei Ausschuss- und Kabinettsmitgliedern aktiv Können belegbare Sachargumente bei einem womöglich ideologisch motivierten LV-Provisionsdeckel zum Umdenken bewegen? In der Erwartung, dass das BMF vermutlich einer ideologischen Vorgabe folgend am LV-Provisionsdeckel fest- halten wird, wandte sich die von „versicherungstip“ koordi- nierte BFV mit Schreiben vom 22. Mai 2019 an 76 Unions- und SPD-Bundestagsmitglieder in den Ausschüssen Arbeit und Soziales, Wirtschaft und Energie sowie Finanzen sowie an alle Mitglieder des Bundeskabinetts und machte auf ne- gative Folgen des geplanten LV-Provisionsdeckelgesetzes für KMU, Arbeitsplätze, Altersversorgung, qualifiziertes Bera- tungsangebot und Verbraucherschutz aufmerksam. Die Ant- wort von MdB Dr. Matthias Heider (CDU) an die BFV sendete ein starkes Hoffnungssignal an Versicherungsvermittler: Dr. Heider, stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Wirtschaft und Energie, verwies auf das Positionspapier der CDU/CSU-Fraktion vom 9. April 2019. „Wie von Seiten der finanzpolitischen Sprecherin der Union, Frau Antje Tillmann, bereits öffentlich zu vernehmen war, stehen wir Unionsab- geordnete dem Vorhaben, einen Provisionsdeckel für den Abschluss von Lebensversicherungen einzuführen, kritisch gegenüber.“ Dr. Heider untermauert die Kritik mit fehlendem Vorteil für Verbraucher, der sehr geringen Zahl an Kunden- beschwerden, unzureichender Differenzierung zwischen den Versicherungsvermittlern und ihrer jeweiligen Kostenstruktur sowie steigendem Bürokratie- und Kostenaufwand. „Wir haben große Sorge, dass durch die Einführung eines Pro- visionsdeckels die Branche der freien Versicherungsvermitt- ler, die ohnehin derzeit rückläufig zu sein scheint, ohne Not beschränkt würde. Dies obwohl – gerade auch im ländlichen Raum – der Beratungsbedarf steigt“, zeigt das Mitglied des Vorstandes der CDU/CSU-Bundestagsfraktion weitere Folge- probleme des geplanten LV-Provisionsdeckels auf und stellt klar: „Deshalb werden wir uns in den kommenden Wochen intensiv mit dem Referentenentwurf im parlamentarischen Prozess auseinandersetzen und unsere Position zur Verhin- derung des Provisionsdeckels verteidigen.“ Zudem legte „ver- sicherungstip“ den Kabinettsmitgliedern als Ergebnis der von der Redaktion initiierten Protestbriefaktion an die Bundesre- gierung „Finger weg von der Deckelung meiner Abschluss- vergütung und dem rückwirkenden Eingriff in Bestandsver- träge!“ über 600 Vermittlerstimmen vor. Viele schildern sehr authentisch ihre Tätigkeit und die Probleme durch die seit über zehn Jahren andauernde Regulatorik oder äußern ihren Unmut über den unbegründeten und grundgesetzwidrigen Eingriff in die Gewerbefreiheit. Das BMF verschlimmert den LV-Provisionsdeckel für Versicherungsmakler Was das BMF zwischenzeitlich ausbrütete, zeigte sich Mitte Juni. Dem „versicherungstip“ wurde ein aktualisierter Referen- tenentwurf mit Bearbeitungsstand 14. Juni 2019 zugespielt, der wohl so ins Kabinett gehen sollte – jedenfalls nach Vor- stellungen des BMF und der SPD. Wie befürchtet, beerdigte das BMF nicht den verfassungswidrigen LV-Provisionsdeckel, sondern haute gerade den im Lager des Kunden stehenden Versicherungsmaklern weitere Erschwernisse rein: Die zwei- stufige Deckelung mit „Basisprovisionsdeckel“ von 2,5 Pro- zent und „Qualitätsprovisionsdeckel“ von bis zu 1,5 Prozent bleibt bestehen. Für diesen „Qualitätsprovisionsdeckel“ liefert die aktualisierte Begründung eine massive Verschlechterung für Versicherungsmakler. Zum „Deckelparagrafen“ § 50a Abs. 2 VAG-E hieß es bisher: „Jene Versicherungsvermittler, die besonders sorgfältig arbei- ten und gegenüber den Kunden eine hochwertige und zufrie- denstellende Vermittlungstätigkeit erbringen, sollen aufgrund dieser hervorgehobenen Leistung eine höhere Abschlusspro- vision (bis zu 4 Prozent) erhalten können.“ Das wurde konkre- tisiert: „Dabei ist davon auszugehen, dass die Erfüllung nur (1.) Das LVRG wirkt. Bezogen auf die im Fokus stehende private Altersvorsorge beträgt die Vergütungsreduzierung bei Versicherungsmaklern und Mehrfachagenten nach einer Erhebung der BFV (analog den BaFin-Vorgaben) 10,43 Prozent (2.) Die Berechnung an einem Modellfall veranschaulicht, dass der Einfluss einer niedrigeren Vergütung auf die Ablaufleistung und die Rendite des eingezahlten Kapitals drastisch geringer ist als der Einfluss einer höheren Verzinsung. Eine maßgebliche Renditesteigerung ist mit einer Absenkung der Provision von 40 auf 25 Promille – im Modellfall mit 35 Jahren Laufzeit gerade einmal 0,14 Prozentpunkte – nicht verbunden. (3.) Die niedrige Quote an Verbraucherbeschwerden über Versicherungsmakler spricht gegen die im Referentenentwurf vertretene Fehlanreiz-These.

RkJQdWJsaXNoZXIy OTE4MzI3