insider Ausgabe 03/19 Online
ie in der letzten insider-Ausgabe umfassend berich- tet, kamen die Rechtsgutachten der renommierten Rechtsexperten Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier und Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski zu dem Ergebnis, dass der Eingriff in die Vergütung im Bereich der Lebensversicherung mit einem Provisionsdeckel sowohl verfassungsrechtlich als auch europarechtlich unzulässig sei. Das BMF nahm die kla- ren Erkenntnisse aber nicht zum Anlass, um über die angeb- liche Notwendigkeit und Zulässigkeit des Provisionsdeckels nachzudenken, sondern „entkräftete“ die verfassungsrechtli- che Unzulässigkeit durch eine Umdeutung von Rechtsgrund- lagen. Ein Beispiel: Um den für die ungleichen Beratungs- und Ver- triebswege gleich hohen Provisionsdeckel als verfassungs- rechtlich zulässig darzustellen, schreibt das BMF in der Be- gründung des Referentenentwurfs vom 18. April 2019: „Auch wenn die Deckelung von Abschlussprovisionen unterschiedli- 12 Das SPD-geführte Bundesfinanzministerium (BMF) beharrt trotz vieler sachlicher Gegenargumente darauf, im Bereich der Lebensversicherung einen Provisionsdeckel einführen zu wollen. Die Unionspolitiker im Deutschen Bundestag wollen da aber nicht so recht mitspielen. Statt Anfang Juni – wie von der SPD erhofft – ist der Referentenentwurf bis Anfang Juli nicht durchs Bundeskabinett gegangen, sondern wurde mehrfach verschoben. Hintergründe, den aktuellen Stand bis zum Redaktionsschluss und einen Ausblick auf das weitere Gesetzgebungsverfahren erfahren Sie nachfolgend. che Berufsgruppen betrifft, ist entscheidend, dass die jeweils betroffenen Berufsgruppen wesentlich gleiche Leistungen im Rahmen des Abschlusses von Lebensversicherungen erbrin- gen und daher insoweit auch gleich behandelt werden.“ Sind dem BMF tatsächlich die umfassenden Beratungspflichten der Versicherungsmakler nach § 60 VVG und die Versiche- rungsmakler treffende Haftung für ihre Beratung und Vermitt- lung nicht bekannt oder wird dies vorsätzlich ausgeblendet? Von der Verbändeanhörung bis zum aktuellen BMF-Entwurf für das Kabinett Die Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versiche- rungsmakler mit den Mitgliedern ALTE LEIPZIGER – HALLE- SCHE, ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG, Ca- nada Life, Concordia Versicherungen, die Bayerische, DMB Rechtsschutz-Versicherung, Die Haftpflichtkasse, LV 1871 sowie VOLKSWOHL BUND Versicherungen setzte sich auch © adimas - stock.adobe.com
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy OTE4MzI3