insider Magazin - Ausgabe2

Fazit: Managementschutz mit D&O-Versicherungen und an- deren Risikoinstrumenten gilt gemeinhin als Königsklasse in der Gewerbeversicherung. Für die vielschichtigen Risikositua- tionen sind fundierte Kenntnisse über gängige Deckungskon- zepte Pflicht. Der individuelle Existenzschutz für Manager und Angehörige ist die Kür. Branchenmeldungen über steigende Schadenquoten lassen Sanierungen von Verträgen und gan- zer Bestände näher rücken. Der Beratungsbedarf wächst also trotz Dunkelverarbeitung, KI, Vergleichs-Apps und Co. – oder vielleicht auch gerade deshalb! << 51 terschreiten. Andere Selbstbehalte sind Vereinbarungssache und vom Manager individuell abzusichern und möglichst zu ergänzen, falls Leistungen aus der Unternehmens-D&O-Po- lice ausbleiben. Rechtsschutzversicherer bieten ebenso eine Vermögensscha- denabwehr an, jedoch zahlt der Manager weiterhin Scha- densersatz. Bei Gesetzesverstößen erwirken Unternehmen neben dem Ersatz häufig auch die Managerkündigung. Spezi- elle Rechtsschutzversicherungen zahlen die Verteidigung des Managers. Schließen D&O-Versicherer zur Anspruchsabwehr ergänzende Rechtsschutzklauseln ein, bleiben arbeitsvertrag- liche Managerbelange gewöhnlich außen vor. Analysen und Absicherungen von Managementrisiken gelten als komplex. Deshalb bieten Risikoträger Maklern jenseits von Angebots- und Vergleichsrechnern vielfach Unterstützung an. Für einen umfassenden Managerschutz stellt sich selten die Frage nach der Beitragshöhe, sondern vielmehr nach Expertise. Schutzlos ausgeliefert? Entscheidend ist i. d. R. eine individuelle Vorsorge für den Funktionsträger. Es obliegt oft dem Manager, im Versiche- rungsfall dem Versicherer den Schadenhergang zu beschrei- ben, um Leistungskürzungen zu verhindern. Ist das Unter- nehmen der Versicherungsnehmer, steht der Versicherer auf Unternehmensseite. D&O-Schadeninterviews bringen dann den ersatzpflichtigen Manager in die Bredouille, denn Pflichtverletzungen und Gesetzesverstöße sind schonungs- los zu offenbaren. Schnell können Manager alleine, ohne Unternehmens-D&O-Schutz und ohne Arbeitsvertrag samt Versorgungszusagen dastehen, denn in schweren Fällen ver- sagen Ausschlüsse in den Bedingungen einen Ersatz und es folgen Regressansprüche gegen den Manager. Aufsichtsräte, Gesellschafter und Unternehmensversicherer ziehen dann an einem Strang, um die gesetzlichen Pflichten zu erfüllen. Unternehmenspolicen bergen für Führungskräfte noch wei- tere Risiken. So gefährden Beitragsrückstände, z. B. bei In- solvenz, oder Obliegenheitsverletzungen anderer Manager den Versicherungsschutz. Der versicherte Managerkreis wird vom Unternehmen enger gezogen und der Schutz entfällt, ohne dass betroffene Führungskräfte davon erfahren. Die gewählte Deckungssumme verteilt sich bei Großschäden auf viele Funktionsträger und ist zu niedrig. In all diesen Fällen stehen Manager dann mit ihrem privaten Vermögen für den restlichen Ersatz ein. Hierfür geeigneten, bezahlbaren Risi- koschutz zu gestalten, fordert heraus. Versicherungsmaklern, die sowohl das Unternehmen als auch dessen Angestellte über Rahmenverträge oder Einzellösungen absichern, drohen Interessenkollisionen. Gehen Betrieb und Manager gegenein- ander vor oder trennen sie sich im Konflikt voneinander, wird aus der Schadenbegleitung umgehend eine Gratwanderung zwischen Neutralität und Parteiverrat. Günter Giese Geschäftsführer RDG Finanz- und Rechtsdienstleistungs GmbH E-Mail: gg@regress.versich erung Telefon: +49 40 376446-63 „Die Nachfrage nach Managerhaftpflichtversicherungen hat in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Dies liegt sicher an der vermehrten medialen Berichterstattung über prominente D&O-Schadenfälle und einer größeren Sensibilität der Geschäftsleiter. Gerade bei Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 150 Millionen Euro wächst die Nachfrage stetig. Dem begegnet R+V bereits seit 2012 mit einem Antragsverfahren, das speziell für Makler entwickelt wurde.“ Martin Schiel Chef-Underwriter bei der R+V Allgemeine Versicherung „Neben grundlegenden Erklärungen zur Funktionsweise von D&O-Versicherungsschutz, Informationen zur speziellen Haftung von Leitungspersonen und zur passenden Versicherungssumme sollten Makler im Kundengespräch vor allem die Deckungsinhalte und Ausschlüsse erläutern. Wichtige Komponenten im D&O-Schutz sind eine unbegrenzte Rückwärtsdeckung, eine möglichst lange Nachmeldefrist, eine offene Abwehrkostendeckung, weitgehender Verzicht auf eine Anrechnung von Abwehrkosten auf die Versicherungssumme und das Fortbestehen des Versicherungsschutzes bei Insolvenz. Zudem sollte der Makler ausführlich über die Ausschlüsse der jeweiligen Police aufklären.“ Richard Weber Head of Branch Northern Germany bei Hiscox STIMMEN ZUM THEMA © Mag. Barbara V. Ederer, Photosandmore.at

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