insider Magazin - Ausgabe2

den Bereichen Biometrie (Krankengeld), stationäre Behandlung, Zahnersatz und Pflegeabsicherung zur Verfügung ge- stellt. Überdies wurde deutlich, dass Verbraucher passende private Zusatz- lösungen unter Umständen kosten- neutral abschließen können, wenn sie zusätzlich vom Nutzen entsprechen- der Bonusprogramme der gesetzlichen Kassen profitieren. Das gesundheits- bewusste Mitglied profitiert demnach von der Dokumentation seines Gesund- heitsverhaltens. Fazit: Abschließend sei erwähnt, dass solche synergiebehafteten Projekte zwischen Maklerpool bzw. -dienstleis- ter und Krankenkasse eher die Ausnah- me darstellen. Aufsichtsrechtliche The- men führen im Ergebnis zum Auf- und Ausbau intelligenter Lösungen, da eine offensiv im Markt vertretene Zusam- menarbeit zwischen GKV und PKV nicht gewünscht ist. Freie Vermittler zeigen wenig Verständnis dafür, dass eine solch mehrwertbehaftete Kooperation sich bestens ergänzender Systeme im- mer noch politisch verhindert wird. BCA und KKH schreiten diesbezüglich weiter Seite an Seite voran. << festgelegten Leistungsumfang über- schreiten. Ende Oktober 2018 infor- mierte die betroffene AOK, dass man gegen die Entscheidung Revision beim Bundessozialgericht (BSG) einlege. Es bleibt spannend. Intelligente Lösungen gefunden Obgleich unabhängige Vermittler zu- nehmend bei den gesetzlichen Kassen bzgl. Mitgliedergewinnung an Bedeu- tung gewinnen, sind den Unternehmen betreffend umfassender Unterstützung in Sachen privatem Zusatzschutz somit die Hände gebunden. Stattdessen soll es der Makler selber richten und geeig- nete Mittel bzw. Möglichkeiten eruieren, damit der Kunde die Leistungslücken der GKV selbstständig ausgleicht. Be- reits heute hat jeder zweite Vermittler eine „GKV im Angebot“, die nicht auf einem Kooperationsvertrag zwischen gesetzlicher und privater Kasse beruht. Doch es gibt Lösungen für die Kranken- kassen: Beispielhaft sei die Kooperation zwischen der BCA AG und der Kauf- männischen Krankenkasse KKH ge- nannt. Unter dem Titel „Die Leistungs- grenzen der GKV – und Ihre Lösungen im Verkauf durch das Portfolio der BCA“ präsentierten Krankenkasse und Pool inhaltlich aufeinander aufbauend je- weils Informationen und Produktlösung zum Thema. Ganz nebenbei konnten Vermittler durch das exklusive Veran- staltungsformat vier Weiterbildungs- stunden generieren. Inhaltlich informierten die Vertreter der KKH über Stärken und Grenzen des gesetzlichen Leistungskatalogs. Aus neutraler Sicht wurden den Teilneh- mern vonseiten des Oberurse- ler Maklerpools ans ch l i eßend zahlreiche Ex- pertentipps aus setzgeber versperrt den gesetzlichen Krankenkassen an dieser Stelle vielfach den Weg: Beispielhaft ist es ihnen ge- nerell untersagt, dass sie freien Vermitt- lern eine große Auswahl an neutralen privaten Zusatzversicherungslösungen bereitstellen. Angeboten wird aus- schließlich der eigene Kooperations- partner – falls vorhanden. Oder man versucht einen komplett an- deren Weg wie die AOK Rheinland/ Hamburg. Diese hatte Versicherten Wahltarife zur Kostenerstattung von Leistungen offeriert, die über den GKV- Leistungskatalog hinausgehen. Das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein- Westfalen untersagte der Kasse jedoch den Vertrieb von Tarifen, deren enthal- tene Zusatzleistungen einen gesetzlich 47 Entwicklung der Vollversicherungen und Zusatzversicherungen in der PKV (Anzahl der Verträge) Quelle: Verband der Privaten Krankenversicherung + 5.510.000 + 200.000 Zusatzversicherungen 2007 2017 Vollversicherungen 2007 20,01 Mio. 8,55 Mio. 25,52 Mio. 8,75 Mio. 2017

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