insider Magazin - Ausgabe2

Alternative „Haftungsdach“ 18 Im Gespräch mit Volker Schmidt-Jennrich Die SJB FondsSkyline 1989 e. K. aus dem niederrheinischen Korschenbroich ist mit ihrer über dreißigjährigen Firmenhisto- rie einer der größten und ältesten privaten Finanzdienstleis- ter in Deutschland. Gründungsgesellschafter waren Volker Schmidt-Jennrich und Gerd Bennewirtz. Nach dem plötzlichen Tod von Bennewirtz im November 2018 hat Gründungsge- sellschafter Schmidt-Jennrich die Geschäftsleitung übernom- men. Als inhabergeführter Fonds-Spezialist konzentriert sich die SJB auf das unerschöpfliche Themenfeld offener und ge- schlossener Fonds in all seinen Facetten und bietet täglich liquide internationale Fonds-Strategien im individuellen Zu- schnitt oder Fonds-Discount-Mandate an. Aktuell betreut die SJB mit ihren 14 Mitarbeitern ein Fondsvolumen von rund 150 Millionen Euro und hat für Investoren mehr als 8.000 Fonds von über 200 Fonds-Gesellschaften zur Auswahl. Bekannt ist die SJB FondsSkyline zudem durch die Publikation regelmäßi- ger Newsletter und Fonds-Analysen für Privatinvestoren. : Zusammengefasst: Was zeichnet die SJB aus? Schmidt-Jennrich: Bekannt ist die SJB FondsSkyline für ihren seit über 30 Jahren verfolgten antizyklischen Investmentan- satz und die Bereitschaft, auch einmal „gegen den Strom“ zu schwimmen. Wir nehmen gerne unbekannte oder „un- beliebte“ Märkte in die Portfolios auf und ermutigen unsere Kunden mit langfristigem Anlagehorizont gerade in Korrek- turphasen, neue Positionen aufzubauen und nicht vorschnell Verkäufe vorzunehmen. Bei der Fonds-Selektion in den von uns betreuten Anlagestrategien legen wir Wert auf eine gute Mischung von qualitativ hochwertigen Fonds renommierter Gesellschaften und stärker spezialisierten Produkten kleinerer Fonds-Boutiquen. : Was war der entscheidende Grund für die Abgabe der § 32-KWG-Lizenz? Schmidt-Jennrich: Einerseits die Erkenntnis, dass wir als mittelständischer Finanzdienstleister Unterstützung bei den massiv angewachsenen Regulierungsanforderungen nach MiFID II benötigen und diese nicht mehr alleine schultern können. Zum anderen machte der plötzliche Tod unseres seinerzeitigen Geschäftsführers und persönlich haftenden Gesellschafters Gerd Bennewirtz eine Umstrukturierung des Unternehmens auch mit Blick auf die Rechtsform sowie auf Haftungsfragen erforderlich. : Welchen Mehrwert erhoffen Sie sich dahingehend von der Kooperation mit der BfV? Schmidt-Jennrich: Wir erwarten diesbezüglich, dass uns die BfV einen Großteil der rasant angewachsenen Regulierungs- anforderungen abnimmt und zugleich weitreichende Unter- stützung bei den neu entstandenen Dokumentationspflichten leistet. Gewonnene Zeit, die wir ganz und gar in digitale Bera- tungsprozesse und Kundenberatung einbringen werden. : Welche Auswirkungen sehen Sie hinsichtlich re- gulatorischer Anforderungen auf die Branche zukommen? Schmidt-Jennrich: Der bereits begonnene Konzentrations- prozess wird sich weiter und weitaus dynamischer fortsetzen. Bereits zum Jahresende 2018 und damit nach genau einem Jahr Gültigkeit der neuen Regularien war zu beobachten, dass eine große Zahl an Finanzdienstleistern die 32er-Lizenz zu- rückgegeben hat, weil die verschärften Anforderungen mit Eine ganze Schubkarre von Prüfpflichten und Maßgaben ist im Zuge der Finanzmarktrichtlinie MiFID II auf bankenunabhängige Vermögensverwalter nach § 32 KWG eingeprasselt. Bei all diesen komplexen Herausforderungen sowie den zunehmenden regulatorischen Vorgaben der Aufsichtsbehörden ist es mehr als verständlich, dass sich der ein oder andere Marktteilnehmer mit Erlaubnis nach § 32 KWG inzwischen für den Exit entschieden hat. Als eine attraktive Alternative entschließen sich zudem immer mehr Finanzprofis, ihre angebotenen Leistungen unter einem Haftungsdach – etwa dem der BfV Bank für Vermögen AG (BfV) – oder als 34f-Vermittler erfolgreich fortzusetzen. insider präsentiert mit der SJB FondsSkyline 1989 e.K. und der Stubenrauch & Hölscher Fondsberatung GmbH zwei renommierte Unternehmen, die sich für eine solche Partnerschaft mit der BfV entschlossen haben. HAFTUNGSDACH ODER 34F-VERMITTLER STATT § 32-KWG-LIZENZ: ALTERNATIVE GESUCHT UND GEFUNDEN!

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