insider Magazin - Ausgabe2

17 VERERBST DU NOCH? ODER SCHENKST DU SCHON? sehr langfristige Mietverträge, boni- tätsstarke Mieter aus dem Einzelhandel und attraktive Ausschüttungen – gute Grundlagen also für eine hohe Bere- chenbarkeit des Investments. Diese Branchen decken die Grundbedürfnisse der Konsumenten ab und sind wenig anfällig für konjunkturelle Schwankun- gen – immerhin gehen nach Berechnun- gen des Handelsverbands Deutschland jeden Tag rund 50 Mio. Bundesbürger einkaufen. Für die Immobilien gilt: „Sie laufen, weil wir kaufen!“ Exzellenter Beratungsansatz Hahn konzipiert regelmäßig Publikums- fonds mit günstigen erbschaft- und schenkungsteuerlichen Werten. Das Interesse der Anleger an diesem Be- ratungsansatz ist sehr hoch und Ziel- gruppen mit niedrigen Freibeträgen, bei denen sich Beratungsgespräche beson- ders lohnen, gibt es genug. Im vorste- henden Beispiel ließe sich bei der intel- ligenten Übertragung des Erbes mittels einer Immobilienbeteiligung eine Steu- erlast sogar weitgehend vermeiden. Beim langfristigen Vermögensaufbau sind Werthaltigkeit und Ertragskraft eines Investments die wichtigsten Voraussetzungen für den Anlageerfolg. Doch noch besser fährt, wer generationenübergreifend denkt. Mit intelligenter Vermögensplanung und dem richtigen Investmentprodukt lässt sich die Erbschaft- und Schenkungsteuerlast deutlich senken oder ganz vermeiden. Der Nachlass für die nächste Generation wird maximiert. Das Motto lautet: „Lieber schenken als vererben!“ erliche Werte angesetzt werden, die deutlich unterhalb des Anschaffungs- preises liegen. Entsprechend reduziert sich die Basis für die Berechnung der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Neben der steuerlichen Komponente bietet das Investment in eine „Altim- mobilie“ einen weiteren nicht zu un- terschätzenden Vorteil: Erfahrung. Die Anleger investieren in einen gut einge- führten, funktionierenden Standort. Es liegen bereits Erfahrungswerte aus dem Management und dem Kontakt zu den Mietern vor. Das ist eine ideale Grundla- ge, um größtmögliche Planungssicher- heit für das Immobilieninvestment zu erreichen. Was kann der Finanzberater nun tun? Überlegenswert wäre etwa die Koope- ration mit einem Produktpartner, der ihn bei der intelligenten Steuer- und Vermögensplanung seiner Kunden un- terstützen kann. Mit einer frühzeitigen Beratung rund um das Thema Vermö- gensüberträge zwischen den Genera- tionen können Vermittler sich demnach als kompetenter Berater positionieren. Idealerweise bezieht der Vermittler den Steuerberater des Kunden mit in den Beratungsprozess ein und macht ihn dahingehend quasi zum Verbündeten. Hahn-Publikums-AIF mit Handelsimmobilien Die Hahn Gruppe ist seit über 35 Jah- ren Spezialist für großflächige Handels- immobilien. Diese Immobilienart bietet Paschalis Christodoulidis Vertriebsleiter Privatkunden DeWert Deutsche Wertinvestment Hahn Gruppe E-Mail: pchristodoulidis@de-wert.de Telefon: +49 2204 9490 - 262 Gemäß den Berechnungen des For- schungsinstituts empirica werden im Zeitraum 2015 bis 2024 vom Gesamt- vermögen aller privaten Haushalte voraussichtlich rund 3,1 Bio. Euro in Deutschland vererbt oder verschenkt. Von diesen Vermögensflüssen will auch der Staat seinen Anteil. Nehmen wir das Beispiel eines Enkelkindes, das 600.000 Euro von den Großeltern erbt. Der heu- tige Freibetrag liegt bei 200.000 Euro, d. h., 400.000 Euro müsste der Enkel mit 15 Prozent versteuern. Der Fiskus erhält entsprechend vom Vermögen 60.000 Euro. Sachwertfonds können die Steuerlast zusätzlich reduzieren Sachwertvermögen, bspw. in Form ge- schlossener Fonds, bieten das Potenzial, die Steuerlast signifikant zu verringern. Entscheidend hierfür sind das zugrun- de liegende Investmentobjekt und sein im Rahmen des Bewertungsgesetzes ermittelter steuerlicher Wert. Investiert ein Anleger in eine schon ältere Be- standsimmobilie statt in einen Neubau, können erbschaft- und schenkungsteu- Freibeträge für ausgewählte Zielgruppen Quelle: Eigene Darstellung der Hahn Gruppe auf Grundlage der §§ 15, 16 und 19 ErbStG © Stefan Gatzke

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