Insider Magazin Ausgabe1

41 Repräsentative Online-Umfrage zum Thema BRSG (n=528 Unternehmensentscheider, Feldzeit: 28.11.2018 bis 03.12.2018) ten Betriebe Probleme dadurch erhal- ten, dass der bisher freiwillig geleistete Zuschuss unter Umständen nicht auf den BRSG-Pflichtzuschuss anzurech- nen ist. Folglich drohen betroffenen Unternehmen doppelte und unnötige Belastungen. Aus diesem Grund sollten entsprechende bAV-Lösungen durch Spezialisten geprüft und betreffend Zuschuss entsprechend im Sinne des Arbeitgebers angepasst werden. Laut Informationen von Sopra Steria wird die bAV-Beratung durch das BRSG „deutlich komplexer und erfordert von der Versicherungswirtschaft verstärkt Spezialisten, um Haftungsrisiken zu vermeiden. Die Anbieter von Direkt- versicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds sind nun gefordert, ihre Vermittler und Vertriebspartner umfas- send zu schulen und bei der Beratung mit Informationen zu unterstützen.“ Unterstützung durch Profis In diesem Zusammenhang ist es gut zu wissen, dass inzwischen viele Ver- sicherer entsprechende Vertriebsun- terstützung anbieten. Abgesehen da- von, dass einige Marktteilnehmer in unterschiedlichen Zusammenschlüssen mit Initiativen in Sachen Sozialpartner- modell auf den Markt gegangen sind (Das Rentenwerk, Initiative Vorsorge, Die Deutsche Betriebsrente etc.), stel- len Gesellschaften mit bAV-Kompetenz umfassende Lösungspakete für den Vermittler zur Verfügung. Hierbei erhal- ten Makler etwa Fachinformationen und Hintergrundwissen, aber auch Muster- anschreiben sowie Vermittlungshilfen für die tägliche Beratungsarbeit beim Firmenkunden. Daneben stehen viele Informationen online bereit: Exemplarisch für die An- gebote der Assekuranz sei die Stutt- garter mit ihrem bAV-Online-Service (www.bavheute.de) bzw. die Canada Life (www.canadalife.de/bav-werk- zeugkasten) genannt. Zudem unter- stützen Versicherer – u. a. die SIGNAL IDUNA, Allianz bzw. Gothaer – sowohl bei der Umsetzung des BRSG für Be- standsverträge als auch bei Neuverträ- gen sowie bei der Neugestaltung von Entgeltumwandlungsvereinbarungen im Rahmen der Zuschusspflicht. Komplettpaket in Sachen BRSG Überdies profitieren Makler in diesem Zusammenhang von der Unterstützung durch gut aufgestellte Pools. So bietet die BCA AG den Zugang zum Thema über Fachseminare, Workshops, Infor- mationsunterlagen und Kooperations- partner (u. a. Rechtsanwalt Thomas Schettler, Softwareanbieter xbAV, Pen- sion Solutions, PensExpert, Deutsche Unterstützungskasse). Darüber hinaus punktet der Oberurseler Pool dadurch, dass ein Makler bei etwaigen Bera- tungs- und Informationsgesprächen mit dem Firmenkunden optional auf die Unterstützung eines bAV-Experten aus dem Hause BCA und/oder eines Produktpartners des Pools bzw. eines weiteren externen Spezialisten zurück- greifen kann. Ergänzend hierzu hilft das BCA Team bei der Erstellung von An- gebotsvergleichen sowohl für einzelne Mitarbeiter als auch bei der Ausschrei- bung bei Großkollektiven. Es zeigt sich: Der Beratungsbedarf bei Arbeitgebern kann mithilfe vieler Möglichkeiten durch Vermittler gedeckt werden. << Frage: „Welche der folgenden Aussagen zu diesem neu eingeführten Arbeitgeberzuschuss trifft Ihrer Meinung nach zu?“ Nach der Neuregelung sind Arbeitgeber im Rahmen der Entgeltumwandlung für neue Verträge verpflichtet einen Zuschuss zu zahlen, auch dann, wenn sie durch die Entgeltumwandlung keine Sozialversicherungsbeiträge einsparen. 15% Nach der Neuregelung sind Arbeitgeber im Rahmen der Entgeltumwandlung für neue Verträge verpflichtet einen Zuschuss zu zahlen, wenn sie durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einsparen. 17% 25% Nach der Neureglung können Arbeitgeber im Rahmen der Entgeltumwandlung für neue Verträge einen Zuschuss zahlen, sind dazu aber nicht verpflichtet. 43% Weiß nicht / keine Angabe Frage: „Welche der beiden folgenden Aussagen zu dem neu eingeführten Arbeitgeberzuschuss trifft Ihrer Meinung nach zu?“ Diese Neuregelung gilt bereits seit dem 01.01.2018 für alle neu abgeschlossenen Verträge. Diese Neuregelung gilt für Verträge, die ab dem 01.01.2019 abgeschlossen werden. 26% 38% 36% Weiß nicht / keine Angabe Frage: „Wie zufrieden sind Sie damit, dass Sie der Gesetzgeber verpflichtet, die Sozialabgabenersparnis an Ihre Mitarbeiter weiterzugeben?“ Sehr zufrieden / Eher zufrieden Eher unzufrieden / Sehr unzufrieden Keine Angabe Teils / Teils 55% 30% 5% 11% © alphaspirit - stock.adobe.com

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