Insider Magazin Ausgabe1

40 aut GDV-Statistik betrug der Be- stand erfasster bAV-Verträge der Lebensversicherer sowie der Pensionskassen und Pensionsfonds in Deutschland im Jahr 2017 rund 15,8 Mio. Hierbei zeigt die Entwicklung der letzten Jahre deutlich, dass es den bAV- Angeboten aus vielerlei Gründen bis dato noch an Durchschlagskraft fehlte, wenn es um den entsprechenden Ab- satz der Produkte ging. Von einer gro- ßen Nachfrage nach bAV-Produktlö- sungen vonseiten der Arbeitnehmer als auch -geber kann somit nicht ge- sprochen werden. Beispielhaft hatten Schätzungen zufolge gerade einmal 10 Prozent der kleineren Betriebe (weniger als zehn Mitarbeiter) entsprechende bAV-Konzepte im Angebot. Ein Zu- stand, der künftig durch das letztjährig scharf geschaltete BRSG verändert werden soll. Vielfach planlos bei Zuschusspflicht Grundsätzlich soll das BRSG inklusi- ve seiner zahlreichen Maßnahmen die Attraktivität der bAV bei Arbeitgebern und -nehmern gleichermaßen steigern. Neben Änderungen im Arbeitsrecht der FOLGEN DES BETRIEBSRENTENSTÄRKUNGSGESETZES bAV: MASSIVER BERATUNGSBEDARF NÖTIG Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) bringt rund um die bAV-Angebote einschneidende Veränderungen für etliche Arbeitgeber mit sich. Doch Firmenchefs zeigen sich diesbezüglich zu großen Teilen schlecht bis gar nicht informiert. Insbesondere beim verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss herrscht großer Beratungsbedarf bei Arbeitgebern. bAV führen die neuen Bestimmungen zu wesentlichen Veränderungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht. Exemplarisch ist die bislang freiwillige Beteiligung der Arbeitgeber an den Be- triebsrenten ihrer Mitarbeiter seit dem 1. Januar 2019 zur Pflicht geworden. Folgerichtig müssen Unternehmen bei allen neu geschlossenen Entgeltum- wandlungsvereinbarungen (ab 2022 auch für bestehende Verträge) einen Zuschuss von 15 Prozent als Ausgleich für eingesparte Sozialversicherungsbei- träge an den Pensionsfonds, die Pensi- onskasse oder die Direktversicherung weiterleiten, soweit durch die Entgelt- umwandlung Sozialversicherungsbei- träge eingespart werden. Doch das brisante Thema „Zuschuss- pflichten bei Betriebsrenten“ scheint bei etlichen Arbeitgebern noch nicht an- gekommen zu sein, wie eine Umfrage der YouGov Deutschland GmbH unter Unternehmensentscheidern im Auftrag der SIGNAL IDUNA belegt. So zeigten sich gerade einmal 17 Prozent der Fir- menbosse über die Zuschusspflicht bei Betriebsrenten informiert. 43 Prozent teilten stattdessen mit, dass sie keine Ahnung über die Änderungen haben, bzw. erklärten, zu dieser Frage keine Angaben machen zu wollen. Weitere 25 Prozent sind gar der Ansicht, dass sie bei neuen bAV-Policen Zuzahlungen im Rahmen der Entgeltumwandlung weiterhin auf freiwilliger Basis machen können. Dass sie seit diesem Jahr hierzu verpflichtet sind, ist ihnen nicht bekannt. Informieren und kommunizieren Die Resultate bekräftigen den enormen bAV-Beratungsbedarf bei den Arbeit- gebern, der aufgrund der neuen Be- stimmungen entstanden ist. So erklärt Clemens Vatter , Konzernvorstand der SIGNAL IDUNA und zuständig für die Lebensversicherung: „Ein Gesetz ver- abschieden ist eine Sache. Doch das allein reicht bei Weitem nicht aus, wie wir sehen. Eine breit angelegte öffent- liche Informationskampagne hätte die Neuerungen und Chancen des BRSG den Arbeitgebern und Arbeitnehmern näherbringen können. Nun muss sich insbesondere die Versicherungsbran- che darum kümmern, dass die Wirkung des BRSG nicht verpufft.“ Hinzu kommt: Nach Ansicht des Bera- tungsunternehmens Sopra Steria könn- © alphaspirit - stock.adobe.com

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